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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Arend, Sabine [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (17. Band, 2. Teilband = Baden-Württemberg, 4): Reutlingen, Ulm, Esslingen, Giengen, Biberach, Ravensburg, Wimpfen, Leutkirch, Bopfingen, Aalen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.30657#0338
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Esslingen

8. Ordnung für die Bezirkszuchtherren 24. März 1532 (Text S. 361)
9. Aufgaben der Bezirkszuchtherren [1532] (Text S. 363)
Zur Überwachung der in der Zuchtordnung von 1532 (Nr. 5) getroffenen Maßnahmen besetzte der Esslin-
ger Rat wenige Wochen später das Zuchtgericht (Nr. 8). Den fünf in der Zuchtordnung angekündigten
Aufsichtspersonen - nun als Oberzuchtherren bezeichnet77 - wurden zwei Zuchtherren in jedem der vier
Pfarrbezirke unterstellt. Dem Sprengel St. Dionysius waren für die angegliederten Außenbezirke fünf wei-
tere Personen zugeteilt. Ebenso wie die Oberzuchtherren entstammten auch die Bezirkszuchtherren den
Reihen der Zünfte.78 Neben der Aufsicht über das sittliche Verhalten der Bürger wurde ihnen auch diejenige
über die Almosenempfänger auferlegt. Trugen diese etwa ihre von der öffentlichen Hand erhaltenen Gelder
ins Wirtshaus, sollten die Zuchtherren sie den drei „Oberpflegern des Almosens“ melden. Die Ordnung
kündigte außerdem an, dass der Rat in Kürze eine Almosenordnung erlassen werde.79
Vermutlich ebenfalls 153280 nahm der Esslinger Magistrat personelle Veränderungen im Gremium der
Bezirkszuchtherren, die nun als Zuchtmeister bezeichnet sind, vor (Nr. 9): Für die Pfarrsprengel der Dio-
nysius- sowie der Barfüßerkirche sind andere Personen als in der Ordnung vom 24. März genannt. Auch die
Aufgaben der Zuchtherren hinsichtlich der Almosenempfänger sind nun ausführlicher dargelegt.

10. Ratsverkündung gegen die Täufer 25. März 1532 (Text S. 364)
Die Täuferbewegung, die in den frühen 1520er Jahren in Zürich entstanden war, entwickelte bald separa-
tistische Züge: einerseits hatten die Täufer ein von den großen reformatorischen Lehren abweichendes Tauf-
und Abendmahlsverständnis, andererseits standen sie für Eidesverweigerung und Gewaltverzicht. Vor allem
der Widerstand gegen die bürgerlichen Pflichten des Treueids gegenüber der Obrigkeit und des städtischen
Verteidigungswesens hob die Täufer von der städtischen Gemeinschaft ab und führte vielerorts zum Vor-
wurf der Friedensstörung.81 Bereits in den 1520er Jahren waren Täufer in Esslingen aktiv.82 Hier war eine
der ersten südwestdeutschen Täufergemeinden angesiedelt, die bis Ende 1527 nahezu 200 Anhänger auf-
wies.83 Am 10. November 1527 hatte der Esslinger Rat ein Mandat gegen die Täufer erlassen,84 worin er
betonte, dass diese zuwider der gottlichen unnd evangelischen schrifft agierten. Den Täufern und denjenigen,
die ihnen Unterschlupf gewährten, wurde mit Stadtverweisung gedroht. Im selben Jahr erließ man auch auf
Reichsebene die ersten Täufermandate, mit denen die Abweichler zurückgedrängt werden sollten.85 Anfang
1528 wies man Lienhart Lutz und andere prominente Täufer aus der Stadt.86 Auch die Zuchtordnung von
1532 (Nr. 5) hatte die Erwachsenentaufe verboten und gefordert, dass die Täufer sich beim Rat anzuzeigen

77 Siehe oben, S. 355.
78 Schröder, Kirchenregiment, S. 313. Spätestens seit
der Verfassungsänderung 1552 entstammten die Ober-
zuchtherren den Reihen des Esslinger Rats (vier Rats-
herren aus dem kleinen, einer aus dem großen Rat), ebd.
S. 315, vgl. Köhler, Ehegericht II, S. 132.
79 Almosenordnung von 1535 StadtA Esslingen, Reichs-
stadt, F. 5, vgl. Bernhardt, 450 Jahre, S. 131; Schrö-
der, Kirchenregiment, S. 338.
80 Krabbe/Rublack, Akten, Nr. 196 datieren das Doku-
ment auf den 17. August 1532. Es findet sich jedoch auf
keinem der beiden Exemplare im Stadtarchiv Esslingen
die Angabe eines Datums, siehe unten, S. 363 Anm. a.
81 Zur Täuferbewegung siehe TRE 32, S. 597-617 mit wei-
terführender Literatur.

82 Borst, Geschichte der Stadt, S. 231; Clasen, Wieder-
täufer, S. 5-13; Wiswedel, Bilder 3, S. 127-133; Salz-
mann, Wiedertäufer, S. 59ff.; Schnaufer/Haffner,
Beiträge, S. 59ff.
83 Stayer, Täuferbewegung, S. 53; Clasen, Wiedertäu-
fer, S. 9; Schröder, Kirchenregiment, S. 75f.; Land-
wehr, Wiedertäufer, S. 202.
84 StadtA Esslingen, Reichsstadt, F. 10, OB I, p. 68.
Abdruck: Krabbe/Rublack, Akten, Nr. 9; vgl. Land-
wehr, Wiedertäufer, S. 198 und S. 201; Schnaufer/
Haffner, Beiträge, S. 64f.
85 Landwehr, Wiedertäufer, S. 199f.
86 Landwehr, Wiedertäufer, S. 196 und S. 203f.;
Stayer, Täuferbewegung, S. 55-59; Salzmann, Wie-
dertäufer, S. 67.

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