Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (22. Band = Nordrhein-Westfalen, 2): Das Erzstift Köln - die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg - die Städte Münster, Soest und Neuenrade - die Grafschaft Lippe (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33493#0017
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Vorwort der Bearbeiterin

Die Edition der Kirchenordnungen aus Nordrhein-Westfalen in der Sehling’schen Ausgabe war viele Jahr-
zehnte lang ein Desiderat. Wilhelm Rotscheidt, der Essener Pfarrer und Kirchenhistoriker, schrieb 1936 in
einem Aufsatz zur Kirchenpolitik in Jülich-Kleve-Berg, wie wünschenswert eine Zusammenstellung aller
rheinischen und westfälischen Kirchenordnungen sei. Er fürchtete jedoch, dass „eine solche Sammlung
voraussichtlich nicht so bald erscheinen“ könne. Hiermit sollte Rotscheidt recht behalten, denn aufgrund
der wechselvollen Geschichte der von Emil Sehling 1902 begründeten Reihe der „Evangelischen Kirchen-
ordnungen des 16. Jahrhunderts“ konnte die Edition erst in jüngster Zeit vorgelegt werden.
Die Vielzahl überlieferter Kirchenordnungen aus Städten und historischen Territorien in Nordrhein-
Westfalen erforderte die Konzeption zweier Bände, deren erster 2015 erschienen ist. In ihm sind solche
Ordnungen zusammengefasst, die überwiegend in den 1530er Jahren erlassen worden waren und die die
lutherische Ausrichtung der Reformation widerspiegeln; dagegen enthält der vorliegende Band vornehmlich
Ordnungen, die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden sind und den Wechsel vom lutheri-
schen zum reformierten Bekenntnis dokumentieren. Dies trifft auf die Texte der Grafschaften Wittgenstein,
Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg zu. Gleichwohl enthält der Band mit den Kirchenordnungen
aus Soest und Münster auch solche der 1530er Jahre, die zu den lutherisch geprägten Texten zu zählen sind,
sowie ferner die Neuenrader Kirchenordnung, die der Theologie Philipp Melanchthons folgt. Daneben sind
die beiden Reformationsversuche im Erzstift Köln mit einigen kleineren Texten dokumentiert. Auf die sehr
umfangreiche Kirchenordnung Hermanns von Wied von 1543 konnte verzichtet werden, da sie in einer
kritischen Edition der Arbeitsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften „Martin Bucers Deut-
schen Schriften“ (Bd. 11,1) vorliegt. Schließlich ist noch ein zentraler Text der in Band XXI bearbeiteten
Grafschaft Lippe zu nennen, der in einen Nachtrag aufgenommen wurde.
Der vorliegende Band umfasst somit insgesamt 65 Quellentexte, von denen 22 erstmals abgedruckt
werden konnten. Für die meisten der in unsere Edition aufgenommenen Kirchenordnungen und Mandate
gilt, dass sie erstmals kritisch ediert und wissenschaftlich kommentiert sind.
Die Einrichtung der Edition folgt den im Vorwort zu Band XVI dargelegten und in Band XVIII
wiederholten Grundsätzen. Die Texte sind durch drei Apparate erschlossen, einen textkritischen Apparat
(lateinische Kleinbuchstaben), einen Marginalienapparat (griechische Kleinbuchstaben) und einen Apparat
mit Kommentaren zum Text (arabische Ziffern). Wie bereits dem ersten Band mit Texten aus Nordrhein-
Westfalen ist auch diesem ein Glossar niederdeutscher Wörter beigefügt.
Die wesentliche Literatur zu sämtlichen behandelten Territorien und Städten wurde in einem gemein-
samen Literaturverzeichnis zusammengestellt. Die dort erscheinenden Siglen folgen - sofern sie nicht ins
Abkürzungsverzeichnis aufgenommen wurden - dem Verzeichnis der Theologischen Realenzyklopädie, das
Siegfried Schwertner 1993 herausgegeben hat.
Die Einleitungen zu den Texten sind dem jeweiligen Editionsabschnitt vorangestellt. Sie gehen -
gestützt auf die Forschungsliteratur - auf die Vorgeschichte und Entstehung der Ordnungen ein und liefern
Angaben zu Inhalt, Nachwirkungen sowie Einfluss auf Regelwerke anderer Territorien und Städte. Ebenso
wie bei den bisherigen Bänden der Reihe musste darauf verzichtet werden, die Entstehungs- und Wirkungs-
zusammenhänge der einzelnen Texte durch weitere Archivrecherchen detailliert aufzuarbeiten.
Die Karte am Schluss des Bandes wurde auf der Grundlage der Karten „Politische und administrative
Gliederung um 1590“, aus dem Geschichtlichen Handatlas von Westfalen Bd. 1 sowie „Die jülich-
klevischen Lande zur Reformationszeit“ in Smolinsky, Jülich-Kleve-Berg, S. 86 erstellt. Die Karte dient

XIII
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften