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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (22. Band = Nordrhein-Westfalen, 2): Das Erzstift Köln - die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg - die Städte Münster, Soest und Neuenrade - die Grafschaft Lippe (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.33493#0049
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Einleitung

1. Erzstift und Erzdiözese

Die Erzbischöfe von Köln nahmen seit dem 10. Jahrhundert sowohl innerhalb des Reichsepiskopats als
auch auf der politischen Bühne eine herausragende Position ein.1 Sie bekleideten das Amt des Erzkanzlers
für Italien, besaßen das Recht auf Königskrönung in Aachen und gehörten später als Träger einer Kur-
würde auch zu den Königswählern.
Das Gebiet des Erzstifts Köln erstreckte sich linksrheinisch in einem ca. 100 km langen schmalen
Streifen entlang des Rheins, von Andernach im Süden bis nach Rheinberg im Norden. Zu den Stiftsterri-
torien zählten ferner seit Ende des 12. Jahrhunderts das Herzogtum Westfalen sowie seit dem 13. Jahrhun-
dert das Vest Recklinghausen. Die drei geographisch voneinander getrennten Teile des Erzstifts besaßen
jeweils eigene Verfassungsstrukturen mit separaten Landtagen. Im rheinischen Erzstift umfasste der Land-
tag vier Kurien, unter denen das Domkapitel den einzigen geistlichen Stand darstellte. Die übrigen drei
wurden von den reichsunmittelbaren Grafen, dem ritterschaftlichen Adel und den Städten gebildet.2
Ursprünglich waren die Erzbischöfe auch Stadtherren von Köln, sie hatten diese Position jedoch 1288 in
der Schlacht von Worringen verloren. Seit dieser Zeit entwickelte sich Köln zu einer reichsunmittelbaren
Metropole. Die Stadt, die aufgrund ihrer hohen Einwohnerzahl, ihrer wirtschaftlichen Kraft und ihrer 1388
gegründeten Universität ein wichtiges Zentrum darstellte, blieb jedoch vielfältig mit dem Erzstift verbun-
den, zumal die Erzbischöfe auch Gerichtsbarkeiten in der Stadt ausübten.
Die Diözese als geistlicher Jurisdiktionsbereich der Erzbischöfe war wesentlich größer als ihr weltliches
Herrschaftsgebiet. Das Bistum umfasste neben dem Großteil der drei erzstiftischen Territorien die Stadt
Köln sowie die meisten Landesteile der Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg.3

Die Kölner Erzbischöfe im 16. Jahrhundert:4

1515-1547
1547-1556
1556-1558
1558-1562
1562-1567
1567-1577
1577-1583
1583-1612

Hermann V. von Wied (seit 1532 auch Administrator von Paderborn, resigniert,
gest. 1552)
Adolf III. von Schaumburg (seit 1535 Koadjutor)
Anton von Schaumburg
Johann Gebhard von Mansfeld
Friedrich IV. von Wied (resigniert, gest. 1568)
Salentin von Isenburg (seit 1574 auch Administrator von Paderborn, resigniert, gest.
1610)
Gebhard Truchsess von Waldburg (abgesetzt, gest. 1601)
Ernst von Bayern (seit 1566 bereits Bf. von Freising, seit 1573 Bf. von Hildesheim,
seit 1581 Bf. von Lüttich, seit 1585 Bf. von Münster)

1 Gatz, Bischöfe 1448-1648, S. 798.
2 Bosbach, Köln, S. 60f.
3 Ebd., S. 62f.; Janssen, Wilhelm, Art. Köln I/1, in:
TRE 19 (1990), S. 289-295.

Gatz, Bischöfe 1448-1648, S. 799; Molitor, Erzbistum
Köln, S. 135-262; Bosbach, Köln, S. 59.

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