Einleitung
1. Die Grafschaft Moers
Das Territorium der Grafschaft Moers geht auf den Grundbesitz der Klöster Werden bei Essen und Kamp
(Kamp-Lintfort) zurück. Im 9. Jahrhundert ist Moers erstmals im Heberegister der Abtei Werden erwähnt,
Ende des 12. Jahrhunderts erscheinen in den Quellen die Herren, später Grafen, von Moers als Vögte des
Kirchenbesitzes, den sie zur Landesherrschaft ausbauten. Zur Grafschaft Moers gehörte die Herrschaft
Krefeld mit der gleichnamigen Stadt, einigen Dörfern sowie der Burg Krakau, die als Exklave südlich von
dieser lag und vollständig von kurkölnischem Gebiet umschlossen war. Mit der Grafschaft Moers war ferner
die Herrschaft Friemersheim und die im Norden angrenzende Herrschaft Budberg verbunden, die ein Kon-
dominat von Moers und Kurköln war.1
1493 fiel Moers an die Grafen von Wied-Runkel und 1519 an die von Neuenahr. Wilhelm von Wied
(t nach 1526) hatte die Grafschaft seiner Tochter Anna und deren Mann Wilhelm II. von Neuenahr über-
tragen. Das Geschlecht derer von Neuenahr stammte aus der Eifel, 1484 teilte es sich in zwei Linien: Die
ältere (Neuenahr-Alpen) erbte die Herrschaft Alpen und die Grafschaft Limburg, die jüngere (Neuenahr-
Bedburg bzw. -Moers) die Herrschaft Bedburg an der Erft und 1519 die Grafschaft Moers. Durch Wilhelms
Ehe mit Anna von Wied wurden die Grafen von Moers 1521 auch Mitglied im Wetterauer Grafenverein.2
Anfang des 15. Jahrhunderts hatte der Kölner Erzbischof Gumprecht I. von Neuenahr-Alpen mit zwei
prestigeträchtigen Ämtern - der Erbvogtei über die Stadt Köln und des erzbischöflichen Erbhofmeisters -
belehnt, aufgrund derer die Grafen von Neuenahr einen eigenen kurkölnischen Landstand bildeten und
unter den Lehnsträgern des Erzstifts an die erste Stelle traten.3
Die kleine Grafschaft Moers war im 16. Jahrhundert von verschiedenen Territorien umgeben: im Nor-
den und Süden von Kurköln, im Osten von den Vereinigten Herzogtümern Jülich-KIeve-Berg und im
Westen vom Herzogtum Geldern.
Die Kirchen der Grafschaft gehörten zum Erzbistum Köln, sie unterstanden dem Archidiakonat des
Propsts von Xanten.4 Die Pfarrkirche in Moers, St. Bonifatius extra muros oppidi Moersensis, die vor der
Verleihung des Stadtrechts (1300) errichtet worden war, lag noch im 16. Jahrhundert außerhalb der Mauer.
Der Propst von St. Severin in Köln besaß das Patronatsrecht für die Pfarrstelle, die Grafen von Moers
besetzten jedoch die Kaplaneien am Marienaltar und in der Heilig-Geist-Kapelle.5
Neben St. Bonifatius in Moers verfügte die Grafschaft über zehn weitere Pfarrkirchen in den Dörfern
Repelen, Neukirchen, Kapellen, Vluyn, Halen, Baerl und Hochemmerich sowie in den Herrschaften Bud-
berg, Friemersheim und Krefeld.6
Die Dionysiuskirche in Krefeld gehörte zum Archidiakonat des Kölner Dompropsts. Sie war die einzige
Pfarrkirche in der gleichnamigen Herrschaft. Die Grafen von Moers besaßen ursprünglich das halbe Patro-
natsrecht, 1259 schenkten sie es dem Prämonstratenserinnenkloster Meer (bei Düsseldorf), das damit allei-
1 Barkhausen, Grafen von Moers, S. 57-104; ders., Ent-
stehung, S. 13-31; Vollmer, Stellung, S. 1-3. Zur frühen
Geschichte siehe Wensky, Geschichte 1, S. 1-68;
Ottsen, Geschichte 1, S. 1-34; Hirschberg,
Geschichte, S. 14-20.
2 Barkhausen, Grafen von Moers, S. 99-104; Busch-
bell, Geschichte, S. 58f.; Becker, Moers im Zeitalter,
S. 159f.; Klueting, Protektoren, S. 276-278; Bösken,
Grafenhaus, S. 58-60; Daebel, Reformation, S. 53f.,
176; Schmidt, Wetterauer Grafenverein, S. 572-574.
3 Daebel, Reformation, S. 52f.
4 Ebd., S. 30.
5 Ebd., S. 69.
6 Ebd., S. 132-135.
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1. Die Grafschaft Moers
Das Territorium der Grafschaft Moers geht auf den Grundbesitz der Klöster Werden bei Essen und Kamp
(Kamp-Lintfort) zurück. Im 9. Jahrhundert ist Moers erstmals im Heberegister der Abtei Werden erwähnt,
Ende des 12. Jahrhunderts erscheinen in den Quellen die Herren, später Grafen, von Moers als Vögte des
Kirchenbesitzes, den sie zur Landesherrschaft ausbauten. Zur Grafschaft Moers gehörte die Herrschaft
Krefeld mit der gleichnamigen Stadt, einigen Dörfern sowie der Burg Krakau, die als Exklave südlich von
dieser lag und vollständig von kurkölnischem Gebiet umschlossen war. Mit der Grafschaft Moers war ferner
die Herrschaft Friemersheim und die im Norden angrenzende Herrschaft Budberg verbunden, die ein Kon-
dominat von Moers und Kurköln war.1
1493 fiel Moers an die Grafen von Wied-Runkel und 1519 an die von Neuenahr. Wilhelm von Wied
(t nach 1526) hatte die Grafschaft seiner Tochter Anna und deren Mann Wilhelm II. von Neuenahr über-
tragen. Das Geschlecht derer von Neuenahr stammte aus der Eifel, 1484 teilte es sich in zwei Linien: Die
ältere (Neuenahr-Alpen) erbte die Herrschaft Alpen und die Grafschaft Limburg, die jüngere (Neuenahr-
Bedburg bzw. -Moers) die Herrschaft Bedburg an der Erft und 1519 die Grafschaft Moers. Durch Wilhelms
Ehe mit Anna von Wied wurden die Grafen von Moers 1521 auch Mitglied im Wetterauer Grafenverein.2
Anfang des 15. Jahrhunderts hatte der Kölner Erzbischof Gumprecht I. von Neuenahr-Alpen mit zwei
prestigeträchtigen Ämtern - der Erbvogtei über die Stadt Köln und des erzbischöflichen Erbhofmeisters -
belehnt, aufgrund derer die Grafen von Neuenahr einen eigenen kurkölnischen Landstand bildeten und
unter den Lehnsträgern des Erzstifts an die erste Stelle traten.3
Die kleine Grafschaft Moers war im 16. Jahrhundert von verschiedenen Territorien umgeben: im Nor-
den und Süden von Kurköln, im Osten von den Vereinigten Herzogtümern Jülich-KIeve-Berg und im
Westen vom Herzogtum Geldern.
Die Kirchen der Grafschaft gehörten zum Erzbistum Köln, sie unterstanden dem Archidiakonat des
Propsts von Xanten.4 Die Pfarrkirche in Moers, St. Bonifatius extra muros oppidi Moersensis, die vor der
Verleihung des Stadtrechts (1300) errichtet worden war, lag noch im 16. Jahrhundert außerhalb der Mauer.
Der Propst von St. Severin in Köln besaß das Patronatsrecht für die Pfarrstelle, die Grafen von Moers
besetzten jedoch die Kaplaneien am Marienaltar und in der Heilig-Geist-Kapelle.5
Neben St. Bonifatius in Moers verfügte die Grafschaft über zehn weitere Pfarrkirchen in den Dörfern
Repelen, Neukirchen, Kapellen, Vluyn, Halen, Baerl und Hochemmerich sowie in den Herrschaften Bud-
berg, Friemersheim und Krefeld.6
Die Dionysiuskirche in Krefeld gehörte zum Archidiakonat des Kölner Dompropsts. Sie war die einzige
Pfarrkirche in der gleichnamigen Herrschaft. Die Grafen von Moers besaßen ursprünglich das halbe Patro-
natsrecht, 1259 schenkten sie es dem Prämonstratenserinnenkloster Meer (bei Düsseldorf), das damit allei-
1 Barkhausen, Grafen von Moers, S. 57-104; ders., Ent-
stehung, S. 13-31; Vollmer, Stellung, S. 1-3. Zur frühen
Geschichte siehe Wensky, Geschichte 1, S. 1-68;
Ottsen, Geschichte 1, S. 1-34; Hirschberg,
Geschichte, S. 14-20.
2 Barkhausen, Grafen von Moers, S. 99-104; Busch-
bell, Geschichte, S. 58f.; Becker, Moers im Zeitalter,
S. 159f.; Klueting, Protektoren, S. 276-278; Bösken,
Grafenhaus, S. 58-60; Daebel, Reformation, S. 53f.,
176; Schmidt, Wetterauer Grafenverein, S. 572-574.
3 Daebel, Reformation, S. 52f.
4 Ebd., S. 30.
5 Ebd., S. 69.
6 Ebd., S. 132-135.
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