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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (22. Band = Nordrhein-Westfalen, 2): Das Erzstift Köln - die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg - die Städte Münster, Soest und Neuenrade - die Grafschaft Lippe (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.33493#0523
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Einleitung

1. Die Stadt Neuenrade und die Grafschaft Mark
Die sauerländische Stadt Neuenrade lag innerhalb der Grafschaft Mark, die ihren Ursprung in der Burg
Altena und deren Umland hatte. 1225 nahm Adolf III. von Altena den Titel „Graf von der Mark“ an und
errichtete die Stadt Hamm als Residenz. Ebenfalls im 13. Jahrhundert wurden die märkischen Städte
Unna, Kamen, Iserlohn und Lüdenscheid gegründet. 1353 beschloss Graf Engelbert III. von der Mark
(1347-1391), im oberen Hönnetal an einer strategisch giinstigen Stelle eine landesherrliche Burg errichten
sowie eine weitere Stadt griinden zu lassen. Dem Festungs-, Burg- und Grenzort Rode, später Neuenrade,
verlieh er 1355 das Stadtrecht.1 Anlässlich dieser Griindung stiftete Engelbert III. in Neuenrade eine
Kapelle, die der Pfarrkirche im nahegelegenen Werdohl unterstand.2 Der in Neuenrade amtierende Geist-
liche bezog seine Einkiinfte aus der Pfründe des Katharinenaltars. 1366 wurde der Kapelle zwar das Tauf-
und Begräbnisrecht zugestanden, sie blieb nominell jedoch weiterhin Filiale von Werdohl. Da die Altar-
pfründner vielfach nicht in Neuenrade residierten, sondern ihr Amt von Stellvertretern versehen ließen,
stifteten die Bürger 1477 einen zweiten Altar, der dem Heiligen Nikolaus geweiht war und für den sich
Bürgermeister und Rat das Nominationsrecht vorbehielten. Mit dieser Stiftung sollte die Seelsorge in
Neuenrade gesichert werden. Erst nach Einführung der Reformation erlangte die Neuenrader Kapelle den
Status einer selbständigen Pfarrkirche, deren Pfarrerwahlrecht die Gemeinde besaß.3
Die Stadt Neuenrade unterstand - ebenso wie die gesamte Grafschaft Mark - der geistlichen Jurisdik-
tion der Erzbischöfe von Köln. Sie gehörte zum Archidiakonat des Kölner Dompropsts und innerhalb
dessen zum Dekanat Menden-Iserlohn-Attendorn, dem der Propst des Kölner Stifts St. Severin vor-
stand.4
Die Reformationsgeschichte der Stadt Neuenrade ist eng mit der Entwicklung in der Grafschaft Mark
verknüpft. 1398 wurde diese dynastisch mit der Grafschaft Kleve verbunden, 1417 erhielten die Grafen von
Kleve-Mark den Herzogstitel. 1510 schloss Johann von Kleve-Mark (1490-1539) die Ehe mit Maria von
Jülich-Berg-Ravensberg, und nach dem Tod ihres Vaters Wilhelm im Jahr darauf übernahm Johann die
Regierung in Jülich-Berg-Ravensberg. 1521 wurden die Länder Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg
dann in der Hand Johanns (III.) vereinigt.
Dieser im Zuge eines kontinuierlichen Vereinigungsprozesses entstandene Besitzkomplex der Herzöge
von Jülich-Kleve-Berg reichte von der Maas bis zur Weser, wobei mit den Residenzen Hambach (bei
Düren), Kleve, Monterberg (bei Kalkar) und Düsseldorf ein Schwerpunkt im Rheinland lag. Die einzelnen
Landesteile bildeten kein zusammenhängendes Territorium, da sich zwischen Jülich und Berg die links-
rheinischen Besitzungen der Erzbischöfe von Köln erstreckten und die Grafschaften Ravensberg und Mark
durch Teile der Hochstifte Münster und Osnabrück voneinander getrennt waren. Eine Verschmelzung der
einzelnen Landesteile zu einer politischen Einheit wurde auch deshalb nicht erreicht, weil es den Herzögen

1 Stievermann, Neuenrade, S. 37-55; Weber, Chri-
stoph Leopold, Graf Engelbert III. von der Mark
(1347-1391), in: BGDGM 18 (1910), S. 89-250; 20
(1911), S. 1-94.
2 Werdohl unterstand dem Patronat des Prämonstratenser-
stifts Berentrop, Hengst, Klosterbuch 1, S. 67-70.
3 Zur Neuenrader Kapelle und zur frühen Stadtgeschichte

siehe Stievermann, Neuenrader Kirche, S. 243-256.
Ders., Neuenrade, S. 90-104; ders., Neue Quellen, S. 99-
105; Schlick, Gemeinde- und Gedenkbuch, S. 24-29;
Gryczan, Melanchthonschüler, S. 197f.; Rothert, Kir-
chengeschichte der Grafschaft Mark, S. 57, 65.
4 Smolinsky, Jülich-Kleve-Berg, S. 89 und Karte S. 86;
Stievermann, Neuenrade, S. 91f.

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