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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (22. Band = Nordrhein-Westfalen, 2): Das Erzstift Köln - die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg - die Städte Münster, Soest und Neuenrade - die Grafschaft Lippe (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.33493#0335
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10. Einrichtung des Kirchenrats in Rheda 1619

Es sollen aber alle ihre acta und actitata in ein
buch geraumlich zusammengeschrieben werden,
consigniret und in geheim gehalten, auch bey der
kirchen, derselben und hoher landes obrigkeit zur
nachrichtung, verbleiben. Alle und jedes jahrs sollen
die presbyteri vorandert werden und daß auf Mar-
tino5. Es soll aber diese discretio und bescheidenheit
dabey in acht genohmen und gehalten werden, daß
man allezeit die qualificationes behalten, damit sie
die juniores und neu antrettende desto beßer infor-
miren mögen.
Alle und jede sessiones sollen durch die prediger
mit dem gebeht angefangen und geendiget werden,
es sollen bey allen und jeden sessionibus praesiden-
ten verordnet werden, gebühret also die erste session
domino pastore Peritzonio, 2. die zweyte domino
Matthiae Maend, |3v| 3. die dritte domino doctore
Holterman, 4. die vierte Deterich Jungeblot, 5. die
fünffte und letzte Johann Westhoff und dan wieder-
umb von oben an.

Anno 1619, mitwochen, den 20. Januarii, ist in ge-
genwahrt des hoch- und wohlgebohren unser[s] gnä-
digen graffen und herren, graff Adolphs zu Bent-
heim Tecklenburg, die erste session gehalten. Die
niedergeseßene haben sich untereinander censuriret,
dominus pastor Johannes Peritzonius hat gebehten
und begehret, es mögten hinfuro die presbyter und
ältisten dem gottesdienst von anfang biß zum ende
getreulich und mit fleiß beywohnen, wie dan sich
erbotten.
Johann Westhoff gibt an, daß er offt mit beküm-
mernis angesehen, daß sontags nachmittags und an
mitwochen so wenig zuhöhrer sich bey der gemeinde
finden laßen, und habe Gott auch unwürdig umb
beßerung gebehten.
Dieterich Jungeblod gibt an, es seyen wohl man-
gel alhie, so billig zu remediren, vorgefallen, diewei-
len aber derselben bereits gedacht worden und dar-
auf beygelegt, wäre deren nuhnmehro nicht zu
gedencken.
Pro extracto concordante [...] Teod. H. Stamlen,
cancellerie secretarii

11. November.
 
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