Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (22. Band = Nordrhein-Westfalen, 2): Das Erzstift Köln - die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg - die Städte Münster, Soest und Neuenrade - die Grafschaft Lippe (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33493#0392
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Die Stadt Soest

2. Mandat zur Residenzpflicht der Pfarrer und zur evangelischen Predigt 25. Oktober 1532 (Text S. 460)
Um die Reformation mittels der Kirchenordnung (Nr. 1) erfolgreich in der Stadt und ihrem Landgebiet
durchsetzen zu können, war es erforderlich, evangelische Pfarrer und Prediger auf die Kanzeln zu bringen.
Zum Teil waren zwar bereits Neugläubige in die entsprechenden Ämter eingesetzt, der Soester Rat bemühte
sich jedoch um eine förmlich Ablösung. Am 25. Oktober 1532 forderte er daher alle Geistlichen in Stadt und
Börde auf, bei ihren Kirchen zu residieren und die Gläubigen in der evangelischen Lehre zu unterweisen.
Wer das Evangelium nicht selbst verkündigte, sollte auf eigene Kosten einen Stellvertreter anstellen, der
vom Superintendenten Johann de Brune approbiert sein musste. Pfarrern, die dieser Aufforderung nicht
nachkamen, drohte die Amtsentsetzung (Nr. 2).62 Dieses Schreiben sandte der Rat an die Pfarrer der sechs
Stadtpfarrkirchen sowie der meisten Pfarreien in der Börde. Ein separates gleichlautendes Schreiben ging
auch an die Inhaber der Kaplaneibenefizien.63
Die Antworten der Pfarrer sind größtenteils erhalten, sie vermitteln ein lebendiges Bild von der durch-
gängig ablehnenden Haltung des Klerus gegenüber der Reformation.64 Die Soester Pfarrer, von denen einige
auch Kanoniker am Patroklusstift waren, sich seit der Reformationseinführung in Soest aber mehrheitlich
nicht mehr in der Stadt aufhielten, sprachen sich fast ausnahmslos für den alten Glauben aus und nahmen
lieber den Entzug ihrer Pfründen in Kauf, als sich der neuen Lehre anzuschließen.65
3. Die „Lätareartikel“ 24. März 1533 (Text S. 462)
Im Frühjahr 1533 kam es unter der Soester Bevölkerung erneut zum Aufstand. Ausgelöst wurde er durch
die Predigt des Superintendenten Johann de Brune, der am Sonntag Lätare, der in diesem Jahr auf den
23. März fiel, neben anderen despektierlichen Gegenständen auch ein faules Ei auf der Kanzel vorgefunden
hatte. Er legte dies als Verhöhnung durch die Altgläubigen aus und fachte so den Zorn unter den Evan-
gelischen an, der sich in einem Tumult Luft machte, bei dem auch einige Häuser der Kanoniker gestürmt
worden sein sollen. Am darauffolgenden Tag versammelten sich Rat und Geistliche beider Konfessionen im
Rathaus. Die evangelischen Prediger hatten 22 Artikel ausgearbeitet, die der Rat annehmen musste und die
allgemein verlesen wurden. Mit den Lätareartikeln sollten auch die Klöster und das Patroklusstift evan-
gelisch umgeformt werden, da sie unter anderem gegen die bestehenden Zeremonien in den Klöstern vor-
gingen, sich für die evangelische Predigt unter den Konventualen aussprachen und die Inventarisierung der
Klostergüter regelten.66
Infolge des Aufstands an Lätare 1533 und der daraus resultierenden Artikel verließen die altgläubigen
Stiftsgeistlichen die Stadt. Da die religiös motivierten Unruhen kein Ende nahmen, kehrten im Juli 1533
auch die beiden Bürgermeister sowie zahlreiche Ratsherren der Stadt den Rücken. Beide Gruppen kamen
aber noch im Sommer dieses Jahres zurück.67

Anm. 585; Schwartz, Name und Heimat, S. 346-352;
ders., Geschichte, S. 131ff.; Stupperich, Lemgoer Streit,
S. 43ff.; ders., Luther, S. 57f.; Kähler, Art. Brictius, in:
NDB 2 (1955), S. 610f.; Jostes, Daniel von Soest,
S. 49f.; Schröer, Reformation 1, S. 391.
62 Braunisch, Gropper Briefwechsel I, Nr. 2; Schwartz,
Geschichte, S. 91f.; Jostes, Daniel von Soest, S. 350
Anm. 1.
63 Schröer, Reformation 1, S. 375, S. 664f. Anm. 83.
64 Abdruck der einzelnen Schreiben bei Jostes, Daniel von
Soest, S. 350-369. Zusammenfassung der Stellungnahmen

bei Schröer, Reformation 1, S. 376-381; Böhmer,
Johannes Gropper, S. 35-40.
65 Vgl. auch Braunisch, Gropper Briefwechsel I, Nr. 3, 7.
66 Neuser, Kirchengeschichte, S. 64; Schröer, Reforma-
tion 1, S. 372f.; Ehbrecht, Reformation, S. 265; Jo-
stes, Daniel von Soest, S. 36-38; Günther, Autonomie,
S. 31. Zum Inhalt siehe auch Schwartz, Geschichte,
S. 99-101.
67 Ehbrecht, Reformation, S. 266-268, S. 311 Anm. 121;
Jostes, Daniel von Soest, S. 39f., 44f., 377-380 Nr. 39-
42.

374
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften