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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Arend, Sabine [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (22. Band = Nordrhein-Westfalen, 2): Das Erzstift Köln - die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg - die Städte Münster, Soest und Neuenrade - die Grafschaft Lippe (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.33493#0401
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Einleitung

erwähnt ist, im Gebet des Sonntagsgottesdienstes des „gnadigen landsfürsten, hertzogen zn Cleve“ zu
gedenken. Dieser war bereits am 21. März verstorben, wird hier jedoch nicht als verstorben bezeichnet.
13. Kirchenordnung für die Soester Börde 19. Mai 1609 / 20. November 1619 (Text S. 498)
Während die von Gert Oemeken 1532 entworfene Kirchenordnung auch fiir die Pfarrer des Soester Land-
gebiets Geltung besaß,139 erließ der Rat 1609 eine gesonderte Ordnung für die Bewohner der Börde. Bür-
germeister, Rat und Zwölfherren nahmen in ihrer Vorrede Bezug auf die 1608 in der Börde durchgeführte
Visitation, die der Anlass für die Ordnung gewesen sei. Der Text trifft in 26 knappen Punkten Regelungen
zu Katechismusgottesdienst, Beichte und Absolution, kirchlichen Zeremonien, Amt der Küster, sowie Sonn-
und Feiertagsheiligung. Die Verfasser dieses Regelwerks sind ebenso wie bei der Stadtkirchenordnung nicht
genannt, zu vermuten wäre aber, dass es sich hierbei um den gleichen Personenkreis handelte, vermutlich
ein Gremium städtischer Geistlicher.
1613 wechselten die beiden Possidierenden des Klever Erbes die Konfession: Der Kurfürst von Bran-
denburg nahm das reformierte, der Herzog von Pfalz-Neuburg das katholische Bekenntnis an.140 Durch den
Vertrag von Xanten 1614 ging die Grafschaft Mark und somit auch Soest an Brandenburg. Zwei Jahre
später wurde die Stadt jedoch im Auftrag von Pfalz-Neuburg durch spanische Truppen erobert, erst 1625
gelangte sie wieder in brandenburgischen Besitz.141 Diese territorial- und konfessionspolitischen Verände-
rungen unter den Soester Schirmherren hatten jedoch keinen Einfluss auf das Bekenntnis der Stadt. Die
Kirchenordnung für die Soester Börde wurde am 20. November 1619 erneuert und von allen Kanzeln
verlesen.142

139 Am 25. Oktober 1532 hatte der Rat die Pfarrer der Soe-
ster Börde ermahnt, sich nach Oemekens Kirchenordnung
zu richten, Jostes, Daniel von Soest, S. 33.
140 Hierzu ausführlich Peters, Soester Kirche, S. 73ff.

141 Ebd., S. 67, 75f.; Kohl, Absolutismus, S. 71-160; Gün-
ther, Autonomie, S. 44-54.
142 StadtA Soest Abt A Hs 15, fol. 535; Hs 26, fol. 301; vgl.
Peters, Soester Kirche, S. 79.

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