C. Die Forschungsvorhaben
Konstitutionen von 1572", gefolgt von einem Beitrag von Prof. Dr. Bernd-Rüdiger
Kern (Leipzig) über „Das Kurpfälzer Landrecht von 1582".
Die dritte Sektion behandelte ausgewählte norddeutsche Landrechte und
Landrechtsentwürfe. Zu Beginn fasste Dr. Christoph G. Schmidt (Bredstedt) den
Forschungsstand zum nordfriesischen Landrecht zusammen. Dann referierte Dr.
Isabella Löw (Bispingen) über „Die ,Krone der rechten Wahrheit' - Eiderstedter
Landrechte von 1426 und 1466: Sprache und Rechtsentwicklung". Prof. Dr. Hiram
Kümper (Mannheim) sprach über das Landrecht von Geldern aus dem Jahr 1619
und Prof. Dr. Peter Oestmann (Münster/Westf.) thematisierte den Mecklenburgi-
schen Landrechtsentwurf des bedeutenden Juristen David Mevius (1609-1670).
Diese Sektion abschließend erläuterte Prof. Dr. Christoph Becker (Augsburg) die
historische Bedeutung von „Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels' Vorlesung zum
Kurkölnischen Landrecht".
Die letzte Tagungssektion stand unter der Überschrift „Späte Landrechtsre-
formationen und alternative Konzepte". Hier porträtierte zunächst Prof. Dr. Tho-
mas Rüfner (Trier) „Das Trierer Landrecht im Vergleich mit den benachbarten
,coutumes'". Prof. Dr. Gerhard Lingelbach (Jena) stellte sich anschließend der
Frage „Der Codex Augusteus - Gesetzessammlung anstelle einer Landrechtsre-
formation?" und Prof. Dr. Klaus-Peter Schroeder (Heidelberg) referierte über das
Hohenloher Landrecht von 1738. Ein abschließender Vortrag von Dr. Almuth
Bedenbender (DRW) war den „Landrechtsreformationen im Netz textueller Ab-
hängigkeiten - Analyse und Visualisierung" gewidmet. Bedenbender ging hierbei
auch auf das beim DRW angesiedelte Projekt DRQEdit ein. Die Tagung endete
mit einer lebhaften Schlussdiskussion, in welcher zahlreiche der aufgeworfenen
Fragen nochmals aufgegriffen wurden.
Das gesamte Team des DRW brachte sich in die Tagung ein, so übernahmen
Dr. Heike Hawicks, Prof. Dr. Peter König und PD Dr. Stefaniya Ptashnyk sowie
der ehemalige DRW-Mitarbeiter Prof. Dr. Ulrich Kronauer die Moderationen.
Als Rahmenprogramm wurde ein abendlicher Spaziergang zum Schloss („Vom
Stadtrechtsbezirk in die Burgfreiheit" mit Andreas Deutsch und Heike Hawicks)
und eine Führung durch die Forschungsstelle des Deutschen Rechtswörterbuchs
(mit Ingrid Lemberg) angeboten. Der Tagungsband ist in Vorbereitung. Ein aus-
führlicher Tagungsbericht von Katharina Falkson und Dominika Bopp ist abrufbar
unter: <www.hsozkult.de/conferencereporVid/fdkn-136024>
262
Konstitutionen von 1572", gefolgt von einem Beitrag von Prof. Dr. Bernd-Rüdiger
Kern (Leipzig) über „Das Kurpfälzer Landrecht von 1582".
Die dritte Sektion behandelte ausgewählte norddeutsche Landrechte und
Landrechtsentwürfe. Zu Beginn fasste Dr. Christoph G. Schmidt (Bredstedt) den
Forschungsstand zum nordfriesischen Landrecht zusammen. Dann referierte Dr.
Isabella Löw (Bispingen) über „Die ,Krone der rechten Wahrheit' - Eiderstedter
Landrechte von 1426 und 1466: Sprache und Rechtsentwicklung". Prof. Dr. Hiram
Kümper (Mannheim) sprach über das Landrecht von Geldern aus dem Jahr 1619
und Prof. Dr. Peter Oestmann (Münster/Westf.) thematisierte den Mecklenburgi-
schen Landrechtsentwurf des bedeutenden Juristen David Mevius (1609-1670).
Diese Sektion abschließend erläuterte Prof. Dr. Christoph Becker (Augsburg) die
historische Bedeutung von „Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels' Vorlesung zum
Kurkölnischen Landrecht".
Die letzte Tagungssektion stand unter der Überschrift „Späte Landrechtsre-
formationen und alternative Konzepte". Hier porträtierte zunächst Prof. Dr. Tho-
mas Rüfner (Trier) „Das Trierer Landrecht im Vergleich mit den benachbarten
,coutumes'". Prof. Dr. Gerhard Lingelbach (Jena) stellte sich anschließend der
Frage „Der Codex Augusteus - Gesetzessammlung anstelle einer Landrechtsre-
formation?" und Prof. Dr. Klaus-Peter Schroeder (Heidelberg) referierte über das
Hohenloher Landrecht von 1738. Ein abschließender Vortrag von Dr. Almuth
Bedenbender (DRW) war den „Landrechtsreformationen im Netz textueller Ab-
hängigkeiten - Analyse und Visualisierung" gewidmet. Bedenbender ging hierbei
auch auf das beim DRW angesiedelte Projekt DRQEdit ein. Die Tagung endete
mit einer lebhaften Schlussdiskussion, in welcher zahlreiche der aufgeworfenen
Fragen nochmals aufgegriffen wurden.
Das gesamte Team des DRW brachte sich in die Tagung ein, so übernahmen
Dr. Heike Hawicks, Prof. Dr. Peter König und PD Dr. Stefaniya Ptashnyk sowie
der ehemalige DRW-Mitarbeiter Prof. Dr. Ulrich Kronauer die Moderationen.
Als Rahmenprogramm wurde ein abendlicher Spaziergang zum Schloss („Vom
Stadtrechtsbezirk in die Burgfreiheit" mit Andreas Deutsch und Heike Hawicks)
und eine Führung durch die Forschungsstelle des Deutschen Rechtswörterbuchs
(mit Ingrid Lemberg) angeboten. Der Tagungsband ist in Vorbereitung. Ein aus-
führlicher Tagungsbericht von Katharina Falkson und Dominika Bopp ist abrufbar
unter: <www.hsozkult.de/conferencereporVid/fdkn-136024>
262