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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0734
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628 Karl Jaspers an den Reichsverband Deutscher Schriftsteller
Typoskript; Durchschlag: DLA, A: Jaspers
Heidelberg, den 13. XII. 1933
An den Reichsverband Deutscher Schriftsteller
Ich gestatte mir die Anfrage, ob ich als Hochschullehrer, der wissenschaftliche Arbei-
ten veröffentlicht, der Anmeldepflicht zur Reichsschrifttumskammer unterliege.1482
629 Hugo Linhard (Reichsverband Deutscher Schriftsteller): Bestätigung1483
Berlin, den 20.12.1933
Wir erhielten Ihre Anmeldung zum Beitritt in den Reichsverband Deutscher
Schriftsteller E.V. und bestätigen Ihnen, daß Sie Ihrer Meldepflicht gemäß der
ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammer-Gesetzes vom 1. No-
vember 1933 genügt haben.1484 Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme wird
Ihnen nach Prüfung, die allerdings einige Wochen dauert, zugehen.
Reichsverband Deutscher Schriftsteller E.V.
Reichsleitung
gez. Linhard
Generalsekretär
Die Bestätigung gilt nicht als Mitgliedskarte und verliert am 1. Februar 1934 ihre Gül-
tigkeit.
630 Karl Jaspers an den Reichsverband Deutscher Schriftsteller
Typoskript; Durchschlag: DLA, A: Jaspers, hs. Notiz von Jaspers: Nationalsocialismus
Heidelberg, den 31.1.1934
An den Reichsverband Deutscher Schriftsteller Berlin
Auf Ihr Schreiben vom 20/12 33 überreiche ich beifolgend meine Aufnahmeerklärung
und den ausgefüllten Fragebogen zwecks Eingliederung in die Reichsschrifttumskam-
mer, da der von Ihnen gesetzte Termin am 1. Februar abläuft. Ich bin nicht klar, wie
die Entscheidung darüber fällt, ob Hochschullehrer, die regelmässig wissenschaftli-
che Arbeiten veröffentlichen, der Kammer angehören müssen oder nicht, und dür-
fen oder nicht dürfen. Meine Anmeldung erfolgt daher vorbehaltlich einer etwa er-
folgenden Entscheidung meiner vorgesetzten Behörde, sofern diese die Zugehörigkeit
untersagen sollte.1485
 
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