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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Editor]; Fuchs, Thomas [Editor]; Halfwassen, Jens [Editor]; Schulz, Reinhard [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Editor]; Schwabe AG [Editor]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0932
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Stellenkommentar

815

1498 Vgl. »Amtliche Bekanntmachung Nr. 88: Bekanntmachung über die Erfassung der schrift-
stellerisch Tätigen durch die Reichsschrifttumskammer« vom 1. April 1937, in: W. Ihde:
Handbuch der Reichsschrifttumskammer, Leipzig 1942,249. In Ziffer 2 heißt es dort: »Wer als
Wissenschaftler auf seinem Fachgebiet rein wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht, ge-
hört nicht in den Zuständigkeitsbereich der Reichsschrifttumskammer« (ebd.). - Der im
Folgenden wiedergegebene Text vom 9. Februar 1942 findet sich in Ihdes Handbuch als
später hinzugefügte Anmerkung 2 (ebd., 250). - Heinz Sarkowski erwähnt in seiner Ge-
schichte des Springer-Verlags (vgl. H. Sarkowski: Der Springer-Verlag. Stationen seiner Ge-
schichte, TI. 1, Berlin u.a. 1992,337, 400-401 (Anm. 73)) die Bezugnahme Ferdinand Sprin-
gers auf einen Erlass des Reichsinnenministers Wilhelm Frick vom 14. November 1934, in
dem es heißt: »Im Zuge der Konsolidierung der Reichskulturkammer ist bereits im Früh-
jahr 1934 festgelegt worden, daß von der Reichsschrifttumskammer das wissenschaftli-
che Schrifttum nicht erfaßt wird. Beamte, Wissenschaftler, Geistliche, Ärzte und Rechts-
anwälte werden daher von der Reichsschrifttumskammer, auch wenn sie sich auf ihrem
Berufsgebiet schriftstellerisch betätigen, nicht erfaßt.« - Hieraus geht klar hervor, dass
zuvor noch nicht geklärt war, zu welcher Instanz Wissenschaftler bzw. Beamte gehörten.
Jaspers war somit zu Recht Ende 1933 im Zweifel darüber, ob die Reichsschrifttumskam-
mer für ihn zuständig ist oder nicht, zumal das Reichsministerium für Wissenschaft, Er-
ziehung und Volksbildung, mit dem Jaspers später wegen Genehmigungsanträgen kor-
respondierte, erst im Mai 1934 gegründet wurde.
1499 Dieses Gesetz wurde am 7. April 1933 erlassen (vgl. Reichsgesetzblatt I (1933) 175-177). § 6
lautete: »Zur Vereinfachung der Verwaltung können Beamte in den Ruhestand versetzt
werden, auch wenn sie noch nicht dienstunfähig sind. Wenn Beamte aus diesem Grunde
in den Ruhestand versetzt werden, so dürfen ihre Stellen nicht mehr besetzt werden.« -
Von seiner Versetzung in den Ruhestand erfuhr Jaspers durch ein Schreiben aus Karls-
ruhe vom 25. Juni 1937 (vgl. UAH, PA 4369). Umgehend stellte er am 14. Juli 1937 an den
Reichserziehungsminister über den Heidelberger Rektor einen Antrag auf Umwandlung
seiner Entlassung in eine Emeritierung (vgl. ebd.); dieser wurde am 8. September 1937
»aus grundsätzlichen Erwägungen« abgelehnt und dem Rektor am 20. September 1937
mitgeteilt (vgl. ebd. sowie auch D. Mußgnug: Die vertriebenen Heidelberger Dozenten. Zur
Geschichte der Ruprecht-Karls-Universität nach 1933, Heidelberg 1988, 100). Jaspers hoffte
nämlich, im Falle der Bewilligung seines Antrages der Universität inkorporiert zu bleiben
(vgl. dazu K. Jaspers: Korrespondenzen Philosophie, 411, Anm. 5). -
Über Jaspers’ Versetzung in den Ruhestand meldeten die Wiener Neuesten Nachrichten
am 4. Juli 1937 (KJB Oldenburg: KU 0690): »Jaspers unterrichtete seit 1913 in Heidelberg.
Er entstammt einer alten oldenburgischen Patrizierfamilie. Er hielt sich stets abseits von
aller Politik, ist aber mit einer Nichtarierin verheiratet.« Die Frankfurter Zeitung, die am sel-
ben Tag Jaspers’ Entpflichtung vermeldete, würdigte dessen bisheriges Schaffen und prog-
nostizierte: »Das Werk ist [...] unabgeschlossen. [...] Die Freisetzung von seinem Lehramt
gibt ihm nun die Muße, seine Tätigkeit als Forscher zu vervollständigen.« (F. K.: »Karl Jas-
pers«, in: Frankfurter Zeitung, 4. Juli 1937, 4, ebd.).
1500 Im März 1938 erhielt Jaspers - durch Vermittlung von Prof. Andre Oltramare (vgl. Stellen-
kommentar, Nr. 677), welcher der Lebensgefährte Jeanne Herschs und damals gerade De-
kan der Genfer Universität war - eine Vortragseinladung der »Genfer Gesellschaft für deut-
 
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