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Neymeyr, Barbara; Nietzsche, Friedrich; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]
Historischer und kritischer Kommentar zu Friedrich Nietzsches Werken (Band 1/2): Kommentar zu Nietzsches Unzeitgemässen Betrachtungen: I. David Strauss der Bekenner und der Schriftsteller, II. Vom Nutzen und Nachtheil der Historie für das Leben — Berlin, Boston: De Gruyter, 2020

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.69926#0257
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Stellenkommentar UB I DS 12, KSA 1, S. 229-230 231

Konsistorien sind ebensoviele Juristen wie Theologen tätig. - Der Begriff Syno-
de4 bezeichnet in der katholischen Kirche die beratende, beschließende und
gesetzgebende Versammlung von Bischöfen in einem Konzil, in der evangeli-
schen Kirche eine Versammlung von Beauftragten der Gemeinden, die als Trä-
gerin der kirchlichen Selbstverwaltung fungiert und über Angelegenheiten der
Lehre und kirchlichen Ordnung entscheidet. Diese kirchlichen Strukturen bil-
deten sich im Laufe der Zeit vor dem Hintergrund von Luthers Überzeugung
vom allgemeinen Priestertum aller Gläubigen heraus, die in der evangelischen
Kirche zunächst noch keine direkten Auswirkungen auf institutioneller Ebene
hatte. Die späteren Umstrukturierungen der Synoden, die als Gremien kirchli-
cher Selbstverwaltung aus gewählten Geistlichen und Laien bestehen, verdan-
ken sich spezifischen Tendenzen der Reformation. Calvin vertrat die Einschät-
zung, die Kirche solle nicht ausschließlich von Geistlichen geleitet werden,
und sah deshalb neben Pastoren und Diakonen auch Presbyter als Laien-Mit-
glieder in den Synoden vor. - Unter der ,Synodalverfassung4 versteht man eine
Verfassungsform der evangelischen Kirchen, die den einzelnen Kirchengemein-
den eine gleichberechtigte Repräsentanz und ein Mitspracherecht im Hinblick
auf die kirchlichen Leitungsaufgaben einräumt. Vgl. auch den Kommentar von
Peter Pütz im Rahmen seiner (im Goldmann-Verlag erschienenen) N.-Edition:
Friedrich Nietzsche: Unzeitgemäße Betrachtungen, 1999, 344.
230, 4-6 „und die Tage, obwohl von dem Erzähler unmissver-
stehbar zwischen Abend und Morgen eingerahmt“] Zitat aus
Strauß’ ANG 18, 5-12. Vgl. N.s Exzerpte aus ANG (KGW III5/1), S. 349.
230,10-13 „Von irrigen und widersprechenden Berichten, von
falschen Meinungen und Urtheilen kann in der Bibel keine
Rede sein.“] Vgl. dazu Strauß’ ANG 18, 27 - 19, 2. Vgl. Exzerpte aus ANG
(KGW III5/1), S. 350, wo N. auch Korrekturvorschläge zu der von Strauß ge-
wählten Präposition notiert: N. schlägt u. a. „bei der Bibel44 vor.
230, 23-24 „Compilationen, in die ältere Stücke zusammengear-
beitet sind“] Hier zitiert N. mit Abweichungen aus ANG 20, 1-6, wo Strauß
schreibt: „Aehnliches hat sich längst auch in Bezug auf andere biblische Bü-
cher gefunden: wir haben keinen Mose, keinen Samuel unter ihren Verfassern
mehr; die nach ihnen genannten Bücher sind als weit spätere Compilationen
erkannt worden, in die mit wenig Kritik und viel Tendenz ältere Stücke aus
verschiedenen Zeiten zusammengearbeitet sind.“ Vgl. auch N.s Exzerpte aus
ANG (KGW III5/1), S. 350. - In den Philologien versteht man unter ,Kompilati-
on4 ein als unwissenschaftlich geltendes Zusammentragen und Kombinieren
unverarbeiteter Stoffe aus unterschiedlichen Textquellen, mithin ein bloß addi-
tives Verfahren, ein unkreatives Abschreiben.
 
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