Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Schulz, Hans [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0017
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Vorwort

Im Unterschied zu allen bisher erschienenen Bänden der Deutschen Schriften Mar-
tin Bucers beschränkt sich der vorhegcnde Band nicht auf einen relativ begrenzten
Zeitraum oder auf eine klar abgesteckte historische Entstehungssituation, sondern
versucht, alle meist unveröffentlichten Schriften des Straßburger Reformators zu
dem Themenkomplex >Ehe und Eherecht< ungeachtet der Abfassungszeit zu verei-
nen. So entstand ein Quellencorpus von neunzehn Schnften, deren früheste und si-
cher datierbare am 21. Dezember 1524, die späteste dagegen im Herbst 1543 abge-
schlossen wurde. Der Band umfaßt also bei dieser Thematik fast die gesamte Dauer
der Straßburger Wirksamkeit Bucers. Zwei zeitgenössische Schriften, die nicht von
Bucer stammen, aber zur Interpretation semer Ehegutachten wichtige Anhalts-
punkte liefern, smd als Beilagen aufgenommen worden. Auf die Anlage des Bandes
und auf die Bedeutung der einzelnen Schriften geht die Einleitung ausführlich ein.
Für die Bearbeitung aller Schnften des vorhegenden Bandes außer der Gutachten
Nr. 8 und 15 konnten Dr. Thomas Wilhelmi und lch auf umfangreiche Vorarbeiten
von Dr. Hans Schulz zurückgreifen, sowohl was die Entzifferung der handschriftli-
chen Vorlagen als auch was die Erstellung der textkritischen sowie der kommentie-
renden Apparate angeht. Diese hilfreichen Vorarbeiten müssen an dieser Stelle aus-
diiicklich und dankbar genannt werden.
Zahlreiche Personen haben durch ihre großzügige Hilfe zum Zustandekommen des
Bandes beigetragen. Professor Dr. Herman J. Selderhuis/Apeldoorn ließ uns eigene
Unterlagen zu den zu edierenden Schnften freigebig zukommen. Pnvatdozent Dr.
Reinhold Friedrich, der an der Erlanger Theologischen Fakultät an der Edition des
Briefwechsels Martin Bucers arbeitet, beantwortete geduldig und zuvorkommend
unzählige An- und Nachfragen zur Entzifferung der Schrift Bucers und zur Datie-
rung seiner Bnefe und Gutachten. Professor Dr. Werner Besch/Bonn-Röttgen, Pro-
fessor Dr. Oskar Reichmann/Heidelberg, Dr. Christoph Roth/Heidelberg und Pri-
vatdozent Dr. Thomas Gloning/Marburg halfen schnell und verläßlich bei der
Erklärung von sprachhch schwiengen Formulierungen Bucers. Füt' einen entschei-
denden Hinweis auf Buccrs Abhängigkeit von den von Gregor Haloander nach hu-
manistischen Prinzipien neu übersetzten und zwischen iji^und 1531 in Nürnberg
gedruckten Ausgaben des römischen Rechts (S. 253, Anm. 12 und weitere) sowie für
Hilfe bei der Identifizierung von Zitaten aus diesen Werken ist Cornel Zwierlein/
München besonders zu danken. Ebenfalls behilflich beim Belegen von Zitaten aus
dem römischen Recht waren Andreas Nitsch und Andreas Staffhorst von der Ro-
mamstischen Abteilung des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Um-
versität Heidelberg. Bei der Identifizierung von Zitaten aus dem mittelalterlichen
deutschen Recht (S. 264, Anm. 2) bot Andreas Deutsch von der Germanistischen
Abteilung desselben Instituts unentbehrhche Hilfe. Großzügige Unterstützung bei
der Belegung von Bucers Galen-Zitaten heferte uns Dr. Chnstoph Otte von der Ar-
beitsstelle Corpus Medicorum Graecorum der Berhn-Brandenburgischen Akade-
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften