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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Schulz, Hans [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0021
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Einleitung
Was macht das Wesen der Ehe aus? Bedeutet die unheilbare Erkrankung eines Ehe-
partners das Ende des ehehchen Bundes? Darf ein Geschiedener wieder heiraten? Ist
die Bigamie aus christlicher Sicht denkbar? Man muß nicht gelernter Jurist oder
Theologe sein, um zu diesen Fragen - die auch die Frauen und Männer des frühen
16. Jahrhunderts bewegt haben - eine klare Memung zu haben.
Der Straßburger Reformator Martin Bucer (1491-1551) gab auf die genannten
Fragen Antworten, die wegen ihrer Radikalität nicht nur in Widerspruch zum bisher
junstisch unanfechtbaren System des kanomschen Eherechts standen, sondern auch
das Befremdenund die offene Ablehnungsemer evangelischenMitstreiterhervorrie-
fen. Noch vor einigen Jahrzehnten haben evangelische Theologen an Bucers Eheethik
bemängelt, daß in ihr »die physische Seite der Ehe« unverhältnismäßig hei-vorgeho-
ben werde (Walther Köhler), ja, daß die ehehche Liebe für Bucer »gerade dort« ende,
»wo sie sich zu bewähren hat: an der unheilbaren Krankheit, die den ehehchen Ver-
kehr unmöglich macht« (Karl Koch). Erst mit der sorgfältigen Studie von Herman J.
Selderhuis (Huwelijkenechtscheidingbij Martin Bucer, 1994; engl. Übers.: Marriage
and Divorce in theThought of Martm Bucer, 1999) liegt eine Abhandlungvor, die alle
Schriften Bucers zum Thema >Ehe< systematisch analysiert und em sachlicheres Ge-
samtbild der Eheethik Bucers bietet - ein Bild etwa, das auf bisher wenig beachtete
Aspekte semer Ehetheologie, wie die Hervorhebung des gegenseitigen hebevollen
Dienens als des von Gott bestimmten Zwecks der Ehe, aufmerksam macht.
Die Quellen, die für eine derart umfassende Analyse nötig sind, lagen bis jetzt fast
ausschließlich in Archiven in Gestalt von Handschnften des 16. Jahrhunderts vor.
Mit dem vorhegenden Band werden sie erstmals einem breiteren Publikum zugäng-
lich gemacht. Wer die Bedeutung der Themenbereiche >Ehe< und >Eherecht< fiir die
Reformatoren insgesamt und das Denken und Wirken Bucers 1m besonderen kennt,
wird freilich von der Schwierigkeit wissen, Schnften des Straßburger Reformators zu
fmden, die nicht auf die eine oder andere Art und Weise zu diesen Themen Stellung
nehmen, angefangen von seiner friihen Programmschnft »Das ym selbs niemant«
(BDS 1, S. 44-67) bis hin zu der umfangreichen »Lex septima« in seiner in reiferen
Jahren verfaßten und erst nach seinem Tod veröffentlichten Abhandlung »De regno
Christi« (BOL 15, S. 1 52-236), von dem für die Ehe-Thematik äußerst ergiebigen
»Synoptikerkommentar« (den relevantesten AbschmtterfaßtDavidF. Wright, Com-
mon Places, S. 401—428) ganz zu schweigen. Dementsprechend kann der vorliegende
Band auch mcht beanspruchen, alle Äußerungen Bucers zum Themenkomplex >Ehe
und Eherecht< zu enthalten. Ledighch die bisherunedierten oder nur unbefriedigend
edierten, selbständigen Schriften und Gutachten Bucers, die sich diesem Sachzusam-
menhang widmen, will der vorhegende Band bieten. Unter diesem Aspekt waren die
hier vereinten neunzehn Schnften aufzunehmen, die entweder von Bucer allein oder
von lhm gemeinsam mit seinen Straßburger Kollegen erstellt worden sind.
Diese neunzehn Scbriften werden in unserer Ausgabe m chronologischer Reihen-
folge wiedergegeben. Zu lhrer näheren Charakterisierung kann aber auch eine Zu-
sammenstellung nach anderen Kntenen dienen.
 
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