Nr. 19
Traupredigt Bucers für Hieronymus zum Lamb
und Margarete Silberborn
zwischen 13. September und 8. Oktober 1543
Einleitung
1. Entstehung
Die folgende Schrift - die emzige Predigt unter den überlieferten Eheschriften Bu-
cers - enthält keine Hinweise auf lhre konkreten Entstehungsumstände. Die von
Konrad Hubert möghcherweise nachträglich hmzugefügte1 und zunächst etwas
rätselhaft erscheinende Uberschrift »Pro Agnims m nuptiis« bietet aber tatsächlich
einen Anhaltspunkt, der die Adressaten dieser Traupredigt mit einiger Zuverlässig-
keit ermitteln läßt.
Schon in einem Brief an Beatus Rhenanus vom 18. Oktober 15312 empfiehlt Bu-
cer ihm »drei vortreffliche ]unge Männer«3, die sich auf der Durchreise nach Italien
befanden, in Straßburg übernachtet hatten und Rhenanus in Basel gerne aufsuchen
wollten. Bei einem der Reisenden handele es sich um einen gewissen Smapius,
Nachfolger des Grynaeus auf der Griechisch-Professur an der Umversität Heidel-
berg4, bei den anderen beiden um die aus Speyer stammenden Brüder Hieronymus
und Markus zum Lamb, die Bucer um des Familiennamens willen »Agnini«5
nennt.6 Die Brüder zum Lamb entstammten emer vornehmen Speyerer Familie; lhr
Vater7 war Advokat am dort ansässigen Reichskammergericht8. Der tm Jahre 1508
geborene Hieronymus zum Lamb erlangte durch seinen 1531 beginnenden Studien-
aufenthalt in Pavia den Titel des Doktors der Rechte und wurde 1534 wie sein Vater
1. Die Schrift trägt auch die Überschrift »Eine predig Buceri vom Ehestand«. Vgl. unten S. 589,
textkritische Anmerkung 1) ;). Vgl. auch von Schubert, Zwei Predigten, S. 209.
2. Schlettstadt BHum, Lettre N° 41; fehlerhaft ediert in Horcewitz!Hartfelder, S. 408.
3. »tres luvenes singulan et eruditione et morum cum elegantia tum sanctitate praestantes.«
Schlettstadt BHum, Lettre N° 41; Horawitz/Hartfelder, S. 408; von Schuhert, Zwei Predigten,
S. 210.
4. Zu Grynaeus’ Heidelberger Aufenthalt von 1524 bis 1529 vgl. Pollet II, S. 372h
5. Schlettstadt BHum, Lettre N° 41; Horawitz/Hartfelder, S.408 lesen fälschlich »gemini«. Vgl.
von Schuhert, Zwei Predigten, S. 210.
6. »Reliqui duo fratres sunt Agnim, doct. Hieronymi Lamp Spirensis, vin praecipuae rehgioms
et humanitatis, filn et lpsi rara quadam morum castimoma suscipiendi praeter eximium sacrae doc-
trinae cultum. Maiori annis sed corporis modo minori Hieronymo, mmori aetate et habitu corporis
maiori Marco nomen est.« Schlettstadt BHum, Lettre N° 41; Von Schuhert, Zwei Predigten, S. 210.
7. Er hieß ebenfalls Hieronymus und war mit Barbara Weinheimer verheiratet. Vgl. von Schu-
hert, Zwei Predigten, S. 211.
8. Das Reichskammergencht wurde 1495 auf dem Wormser Reichstag eingerichtet und war das
oberste Berufungsgericht für alle Stadt- und Landgerichte. Seit 1527 hatte es seinen Sitz m Speyer.
Traupredigt Bucers für Hieronymus zum Lamb
und Margarete Silberborn
zwischen 13. September und 8. Oktober 1543
Einleitung
1. Entstehung
Die folgende Schrift - die emzige Predigt unter den überlieferten Eheschriften Bu-
cers - enthält keine Hinweise auf lhre konkreten Entstehungsumstände. Die von
Konrad Hubert möghcherweise nachträglich hmzugefügte1 und zunächst etwas
rätselhaft erscheinende Uberschrift »Pro Agnims m nuptiis« bietet aber tatsächlich
einen Anhaltspunkt, der die Adressaten dieser Traupredigt mit einiger Zuverlässig-
keit ermitteln läßt.
Schon in einem Brief an Beatus Rhenanus vom 18. Oktober 15312 empfiehlt Bu-
cer ihm »drei vortreffliche ]unge Männer«3, die sich auf der Durchreise nach Italien
befanden, in Straßburg übernachtet hatten und Rhenanus in Basel gerne aufsuchen
wollten. Bei einem der Reisenden handele es sich um einen gewissen Smapius,
Nachfolger des Grynaeus auf der Griechisch-Professur an der Umversität Heidel-
berg4, bei den anderen beiden um die aus Speyer stammenden Brüder Hieronymus
und Markus zum Lamb, die Bucer um des Familiennamens willen »Agnini«5
nennt.6 Die Brüder zum Lamb entstammten emer vornehmen Speyerer Familie; lhr
Vater7 war Advokat am dort ansässigen Reichskammergericht8. Der tm Jahre 1508
geborene Hieronymus zum Lamb erlangte durch seinen 1531 beginnenden Studien-
aufenthalt in Pavia den Titel des Doktors der Rechte und wurde 1534 wie sein Vater
1. Die Schrift trägt auch die Überschrift »Eine predig Buceri vom Ehestand«. Vgl. unten S. 589,
textkritische Anmerkung 1) ;). Vgl. auch von Schubert, Zwei Predigten, S. 209.
2. Schlettstadt BHum, Lettre N° 41; fehlerhaft ediert in Horcewitz!Hartfelder, S. 408.
3. »tres luvenes singulan et eruditione et morum cum elegantia tum sanctitate praestantes.«
Schlettstadt BHum, Lettre N° 41; Horawitz/Hartfelder, S. 408; von Schuhert, Zwei Predigten,
S. 210.
4. Zu Grynaeus’ Heidelberger Aufenthalt von 1524 bis 1529 vgl. Pollet II, S. 372h
5. Schlettstadt BHum, Lettre N° 41; Horawitz/Hartfelder, S.408 lesen fälschlich »gemini«. Vgl.
von Schuhert, Zwei Predigten, S. 210.
6. »Reliqui duo fratres sunt Agnim, doct. Hieronymi Lamp Spirensis, vin praecipuae rehgioms
et humanitatis, filn et lpsi rara quadam morum castimoma suscipiendi praeter eximium sacrae doc-
trinae cultum. Maiori annis sed corporis modo minori Hieronymo, mmori aetate et habitu corporis
maiori Marco nomen est.« Schlettstadt BHum, Lettre N° 41; Von Schuhert, Zwei Predigten, S. 210.
7. Er hieß ebenfalls Hieronymus und war mit Barbara Weinheimer verheiratet. Vgl. von Schu-
hert, Zwei Predigten, S. 211.
8. Das Reichskammergencht wurde 1495 auf dem Wormser Reichstag eingerichtet und war das
oberste Berufungsgericht für alle Stadt- und Landgerichte. Seit 1527 hatte es seinen Sitz m Speyer.