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EINLEITUNG
lage, die Konrad Hubert für seine nie zustandegekommene Ausgabe gewählt hat,
nachzuvollziehen und sie mit der Anlage unseres Bandes zu vergleichen. Man stellt
hierbei fest, daß Hubert, der Bedeutung des umfangreichen Ulmer Gutachtens
»Von der Ehe und Ehescheidung« (Nr. 12) entsprechend, dieses an die erste Stelle
gesetzt hat. Es folgt das knappe Gutachten »Daß in Ehesachen« (Nr. 7), das die
Grundlagen für die von Bucer vorgesehene Eherechtsreform in der Stadt Ulm kurz
erläutert. Nach einem schon in BDS 4, S. 389,34-391,27 edierten, die Ehe, die Messe,
die Bdder und das Klosterwesen betreffenden Abschnitt aus Bucers Entwurf zur
Ulmer Kirchenordnung, bringt Konrad Hubert das erste ausführliche Gutachten
zur Reform des Eherechts in Ulm (Nr. 6) sowie Bucers ebenfalls für Ulm erstelltes
Gutachten zu Ehescheidung und Wiederheirat im Falle von Geisteskrankheit
(Nr. 9). Der gemeinsame Bezug auf die Reichsstadt Ulm dürfte Hubert veranlaßt ha-
ben, diese ersten fünf Schnften an dieser Stelle anzubringen.
Die darauffolgenden drei Schriften schneiden das Thema >Lepra< an: Es handelt
sich um die Gutachten CapitosundHedios (Beilage zuNr. 2) sowie Bucers (Nr. 2 und
10) zu Ehescheidung und Wiederheirat im Falle des Auftretens dieser Krankheit.
Es folgen zwei speziell auf Straßburger Ehefälle bezogene, relativ spät zu datie-
rende Gutachten Bucers, das eine zur Vorgehensweise bei widerstreitenden Ehever-
sprechen (Nr. 17), das andere zur Heirat eines Geschiedenen mit der Frau, mit der er
Ehebruch begangen hat (Nr. 18).
Sodann fügt Hubert das umfangreiche, von der Hand des Wolfgang Musculus
stammende Ehegutachten für die Reichsstadt Augsburg (Nr. 13) m seine Sammlung
ein. Etwas unvermittelt folgen die obengenannte Traupredigt Bucers für Hierony-
mus zum Lamb vom Herbst 1 543 (Nr. 19) und die Heiratsurkunde der Straßburger
Prediger für Beatus und Agatha Gerung vom Mai 1539 (Nr. 14). Das auf etwa Au-
gust 1541 zu datierende Gutachten für zwei Ehefälle im Herzogtum Pfalz-Zwei-
brücken (Nr. 16) schheßt Konrad Huberts Sammlung ab. So umfaßt seine Zusam-
menstellung von Eheschnften zwölf der neunzehn von Bucer stammenden und von
uns aufgenommenen Schriften sowie ein von Capito und Hedio verfaßtes und als
Beilage aufgenommenes Gutachten.
ö Ö
Herman Selderhuis hat m semer oben erwähnten Monographie bereits auf viele der im
vorhegenden Band erstmals edierten Eheschnften hingewiesen. Um den parallelen
Gebrauch unserer Edition und seiner Arbeit zu gewährleisten und um Irritationen
durch abweichende Überschriften zu vermeiden, werden auch die von Selderhuis ge-
wählten Kurztitel in die folgende Synopse aufgenommen. Deswegen wird die Syn-
opse um einige Schriften erweitert, die sowohl bei Selderhuis als auch m unserer Aus-
gabe, jedoch mcht m der Sammlung Konrad Huberts in AST 167 vorkommen.
Es ist zu wünschen, daß die Zusammenstellung aller eherelevanten in sich geschlos-
senen Schriften Martin Bucers in dem vorliegenden Band einem breiten Pubhkum
den Einbhck m einen wichtigen Aspekt seiner Theologie ermöglicht und die sachli-
che Auseinandersetzung mit seinen noch heute Zustimmung wie auch Widerspruch
hervorrufenden Ansichten erleichtert.
Stephen E. Buckwalter
EINLEITUNG
lage, die Konrad Hubert für seine nie zustandegekommene Ausgabe gewählt hat,
nachzuvollziehen und sie mit der Anlage unseres Bandes zu vergleichen. Man stellt
hierbei fest, daß Hubert, der Bedeutung des umfangreichen Ulmer Gutachtens
»Von der Ehe und Ehescheidung« (Nr. 12) entsprechend, dieses an die erste Stelle
gesetzt hat. Es folgt das knappe Gutachten »Daß in Ehesachen« (Nr. 7), das die
Grundlagen für die von Bucer vorgesehene Eherechtsreform in der Stadt Ulm kurz
erläutert. Nach einem schon in BDS 4, S. 389,34-391,27 edierten, die Ehe, die Messe,
die Bdder und das Klosterwesen betreffenden Abschnitt aus Bucers Entwurf zur
Ulmer Kirchenordnung, bringt Konrad Hubert das erste ausführliche Gutachten
zur Reform des Eherechts in Ulm (Nr. 6) sowie Bucers ebenfalls für Ulm erstelltes
Gutachten zu Ehescheidung und Wiederheirat im Falle von Geisteskrankheit
(Nr. 9). Der gemeinsame Bezug auf die Reichsstadt Ulm dürfte Hubert veranlaßt ha-
ben, diese ersten fünf Schnften an dieser Stelle anzubringen.
Die darauffolgenden drei Schriften schneiden das Thema >Lepra< an: Es handelt
sich um die Gutachten CapitosundHedios (Beilage zuNr. 2) sowie Bucers (Nr. 2 und
10) zu Ehescheidung und Wiederheirat im Falle des Auftretens dieser Krankheit.
Es folgen zwei speziell auf Straßburger Ehefälle bezogene, relativ spät zu datie-
rende Gutachten Bucers, das eine zur Vorgehensweise bei widerstreitenden Ehever-
sprechen (Nr. 17), das andere zur Heirat eines Geschiedenen mit der Frau, mit der er
Ehebruch begangen hat (Nr. 18).
Sodann fügt Hubert das umfangreiche, von der Hand des Wolfgang Musculus
stammende Ehegutachten für die Reichsstadt Augsburg (Nr. 13) m seine Sammlung
ein. Etwas unvermittelt folgen die obengenannte Traupredigt Bucers für Hierony-
mus zum Lamb vom Herbst 1 543 (Nr. 19) und die Heiratsurkunde der Straßburger
Prediger für Beatus und Agatha Gerung vom Mai 1539 (Nr. 14). Das auf etwa Au-
gust 1541 zu datierende Gutachten für zwei Ehefälle im Herzogtum Pfalz-Zwei-
brücken (Nr. 16) schheßt Konrad Huberts Sammlung ab. So umfaßt seine Zusam-
menstellung von Eheschnften zwölf der neunzehn von Bucer stammenden und von
uns aufgenommenen Schriften sowie ein von Capito und Hedio verfaßtes und als
Beilage aufgenommenes Gutachten.
ö Ö
Herman Selderhuis hat m semer oben erwähnten Monographie bereits auf viele der im
vorhegenden Band erstmals edierten Eheschnften hingewiesen. Um den parallelen
Gebrauch unserer Edition und seiner Arbeit zu gewährleisten und um Irritationen
durch abweichende Überschriften zu vermeiden, werden auch die von Selderhuis ge-
wählten Kurztitel in die folgende Synopse aufgenommen. Deswegen wird die Syn-
opse um einige Schriften erweitert, die sowohl bei Selderhuis als auch m unserer Aus-
gabe, jedoch mcht m der Sammlung Konrad Huberts in AST 167 vorkommen.
Es ist zu wünschen, daß die Zusammenstellung aller eherelevanten in sich geschlos-
senen Schriften Martin Bucers in dem vorliegenden Band einem breiten Pubhkum
den Einbhck m einen wichtigen Aspekt seiner Theologie ermöglicht und die sachli-
che Auseinandersetzung mit seinen noch heute Zustimmung wie auch Widerspruch
hervorrufenden Ansichten erleichtert.
Stephen E. Buckwalter