94
6. ERSTES GUTACHTEN FÜR DEN ULMER RAT
syen290, leben vnd beharren291, Alweg292 fleyssig sehen vnd nach solichen grundt
alle mal richten. Dann so nit gut ist, das der mensch allein sye, muß man alles das fur-
komen vnd abstellen, so durch eyn Oberkeyt anders furkomen vnd abgestellet wer-
den mag293, das sich dohin strecken1294 vnd mdie Eeleutt trennen vndm eynig295 ma-
chen will Oder, so sy getrennt vnd doch nit haben296, auß297 der eh zuchtig zu leben,
einig behalten298.
l) danach gestr.: will: a.
m) —m) vor den linken Rand geschrieben und eingewiesen m a.
290. Vgl. Mt 19,5 par.
291. standhaft bleiben, ausharren. Frühneuhochdt. WB 3, Sp.742.
292. lmmer.
293. sc. was in der Macht einer Obngkeit liegt.
294. erstrecken.
295. alleine, ohne Ehepartner.
296. die Fähigkeit haben.
297. außerhalb.
298. sc. zwingt, ohne Ehepartner zu bleiben.
6. ERSTES GUTACHTEN FÜR DEN ULMER RAT
syen290, leben vnd beharren291, Alweg292 fleyssig sehen vnd nach solichen grundt
alle mal richten. Dann so nit gut ist, das der mensch allein sye, muß man alles das fur-
komen vnd abstellen, so durch eyn Oberkeyt anders furkomen vnd abgestellet wer-
den mag293, das sich dohin strecken1294 vnd mdie Eeleutt trennen vndm eynig295 ma-
chen will Oder, so sy getrennt vnd doch nit haben296, auß297 der eh zuchtig zu leben,
einig behalten298.
l) danach gestr.: will: a.
m) —m) vor den linken Rand geschrieben und eingewiesen m a.
290. Vgl. Mt 19,5 par.
291. standhaft bleiben, ausharren. Frühneuhochdt. WB 3, Sp.742.
292. lmmer.
293. sc. was in der Macht einer Obngkeit liegt.
294. erstrecken.
295. alleine, ohne Ehepartner.
296. die Fähigkeit haben.
297. außerhalb.
298. sc. zwingt, ohne Ehepartner zu bleiben.