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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Schulz, Hans [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0430
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BEILAGE ZU NR. 12

wie hie vermeldet wird. Wie lang man aber auff die gefangene warten sol, ist dro-
ben angezeiget. Zum siebenden haltens vnsere Kirchen strack, das allein diese
vnuermügligkeit oder vntüchtigkeit scheidet, die da von Natur kompt, oder der
Gliedmassen halben sich zutregt, vnd nicht diese, welche die leistung Ehelicher
pflichte, durch langwirige Kranckheit, auffzeuhet. In summa, kranckheit an sich
selbs scheidet die Eheleute nicht, vnd müssen die Ehelcute in diesem falle, wie auch
sonst, boses vnd gutes, glück vnd vnglück mit einander leiden. Vnd ob gleich dafür
geachtet würde, das diese rede gentzhch solte war sein. Die verwilhgung machet die
Ehe. Vnd der widerwillen (»dissensus«) loset sie auff. So ist doch kranckheit kein
widerwille, denn dieselbige sich zutregt one schult der krancken. Denn wer ist gerne
kranck? Vber das hoffen vnsere Kirchen den schlechten vnwillen oder widerwillen
vnd was hieran henget keine vrsache sein der Ehescheidung. Vnd wo solche Leute
gleich aus der eusserste not solten geschieden werden, so mus doch das widerische
vnd zenckische Teil one Ehe bleiben oder sich widerumb versonen. Vnd auff solche
versonung ist ja das vnschüldige aus Christlicher liebe zuwarten schüldig, ob sich
das schüldige eines besseres besinnen wolte, vnd sich bekeren. Zum achten dieweil
in diesem fünfften stücke viel dinge sein, die da billich sollen angefochten werden,
so ist das Summa Summarum so alhie geschlossen wird, nicht rein. Sondern wil mit
verstand vnd rechtem vrteil gelesen werden.

Ergänzune t8 (vel. oben S. 402,5, textkritische Anmerkuns w)
Ed. 2, Bl.276b-277a; Ed.3, Bl.25ob.
Nach dem vnserer Kirchen lere vnd meinung droben gnugsam gesetzet lst, von
vnsinnigen, vnvermüglichen, vnd krancken Ehehchen leuten, so lassen wir es hirbey
keren vnd wenden. Vnd konnen mit erzelter antwort auff gemelte gegenwurffe auch
nicht zufrieden sein. Vnd wiewol dis Bedencken der gelerten sehr dnnget auff die
billigkeit vnd viel scheinlicher Argumente füret, noch ist es allzeit besser, das man
fur die Ehe handel, vnd wie diese bestehen moge, als das man sie zureisse, vnd durch
Ehescheidung aufflose. So ist auch das wol zubedencken, das die Ehe eine solche
verbündnis ist, darinnen die Eheleute zu gleich jren nutzen suchen sollen vnd nicht
das eine Teil sein bestes mit des andern nachteil. Denn sie ja ein leib sein, gleich glück
vnd vnglück, mit einander zutragen, mit betrachtung das auch der Ehestand sein
Creutz hat, von Gott verordnet.
 
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