Text
I i64r I “Antwort vff die zwen casus oder Ehendell, hertzog Ruprechten vndertho-
nen belangend“'
bAnno 1541, circa AugustunT
Die Zwen Casus halten sich also:
5 Es sind in eim dorff, zur Frone genant, Liechtenberger ampts1, zwen bruder von ei-
ner muter vnd zweien vetteren, deren einer noch mn leben, Arnold genant, der an-
der verstorben ist, hat Hanns geheissen. Diser verstorben Hans hat sich in zeit seines
lebens mit einer Jungfrawen, genant Maria, Lorentzen Jacobs2 dochterr, zu der
Frone, offentlich mit wissen vnd willen beiderseits elteren ehlich vermehelet, auch
10 die nachpar vnd freindschafft3 zu handstreich berüffet4 vnd einen weinkauff5 dar-
uber geben nach brauch vnd gewonheit desselben dorffs. Aber zuvor vnd ehe dise
zwey ehegemecht6 den kirchgang vnd ehlichen bedeger volbracht0, lst der Hans ge-
storben, on das er die Jungfraw, wie sie glaubhch furgibt7, auch mit dem eyd, so sie
darumb erfordert, bedeuren wirdt, beschlaffen oder nach fleischhchem werck er-
r5 kant hat. Nun kompt solches verstorbenen Hansen bruder Arnold letzund vnd be-
gert dise Mariam, so gerurtem8 Hansen sehgen vorhin9, wie erst erzellt, vermehelet
a—a) Bei diesem Titel handelt es sich möghcherweise um das ursprünghche Dorsale.
b—b) in der linken oberen Ecke von der Hand Konrad Huberts.
c) danach gestr.: so.
1. Ein Ort mit dem Namen »zur Frone« läßt sich im ehemaligen Gebiet des Herzogtums Pfalz-
Zweibrücken nicht nachweisen. Möglicherweise handelt es sich um die Ortschaft 20 km westhch
von Landstuhl, die heute den Namen »Frohnhofen« trägt, oder um den etwa 5 km östlich von Kai-
serslautern entfernten Ort »Fröhnerhof« (freundlicher Hinweis von Herrn Archivdirektor i.R. Jo-
seph Fuchs). Es lst ebenfalls unklar, auf welches Territorium oder auf welchen Ort die Bezeichnung
»Lichtenberger Amt« Bezug mmmt. Da von Untertanen des Herzogs von Pfalz-Zweibrücken die
Rede ist, kann die Grafschaft Hanau-Lichtenberg (hierzu vgl. Adam, Terntonen, S. 82—160), die
eindeutig mcht zum obengenannten Herzogtum gehörte (vgl. Winkler, Pfälzischer Geschichtsatlas,
Karte 18), mcht gemeint sein. Möghcherweise gemeint sind das Dorf und das Schloß Lichtenberg,
etwa 40—45 km nordwesthch von Straßburg, die sich mnerhalb der kleinen Herrschaft Lützelstein
und somit 1m Herrschaftsgebiet des Herzogs Ruprecht befanden; m der Nähe von Lützelstein gibt
es ein Dorf namens »Frohmühle«; vgl. Clauss, Historisch-topographisches Wörterbuch, S. 608 f.
und 624-626. Vgl. auch unten Anm. 20.
2. Die Kommasetzung lst an dieser Stelle schwierig. Es könnte allenfalls auch mcinen: Mana Lo-
rentz, Tochter des Jakob Lorentz. Bei Lorentz und Jakob lst mcht eindeutig zu entscheiden, was
Vor- und Nachname sein könnte.
3. Verwandtschaft.
4. zur Verlobung eingeladen; vgl. Grimm 10 (= IV,2), Sp. 419.
5. ein Festmahl; vgl. Grimm 28 (= XIV,1,1), Sp.944.
6. Ehepartner.
7. glaubhaft angibt.
8. genannten.
9. zuvor.
I i64r I “Antwort vff die zwen casus oder Ehendell, hertzog Ruprechten vndertho-
nen belangend“'
bAnno 1541, circa AugustunT
Die Zwen Casus halten sich also:
5 Es sind in eim dorff, zur Frone genant, Liechtenberger ampts1, zwen bruder von ei-
ner muter vnd zweien vetteren, deren einer noch mn leben, Arnold genant, der an-
der verstorben ist, hat Hanns geheissen. Diser verstorben Hans hat sich in zeit seines
lebens mit einer Jungfrawen, genant Maria, Lorentzen Jacobs2 dochterr, zu der
Frone, offentlich mit wissen vnd willen beiderseits elteren ehlich vermehelet, auch
10 die nachpar vnd freindschafft3 zu handstreich berüffet4 vnd einen weinkauff5 dar-
uber geben nach brauch vnd gewonheit desselben dorffs. Aber zuvor vnd ehe dise
zwey ehegemecht6 den kirchgang vnd ehlichen bedeger volbracht0, lst der Hans ge-
storben, on das er die Jungfraw, wie sie glaubhch furgibt7, auch mit dem eyd, so sie
darumb erfordert, bedeuren wirdt, beschlaffen oder nach fleischhchem werck er-
r5 kant hat. Nun kompt solches verstorbenen Hansen bruder Arnold letzund vnd be-
gert dise Mariam, so gerurtem8 Hansen sehgen vorhin9, wie erst erzellt, vermehelet
a—a) Bei diesem Titel handelt es sich möghcherweise um das ursprünghche Dorsale.
b—b) in der linken oberen Ecke von der Hand Konrad Huberts.
c) danach gestr.: so.
1. Ein Ort mit dem Namen »zur Frone« läßt sich im ehemaligen Gebiet des Herzogtums Pfalz-
Zweibrücken nicht nachweisen. Möglicherweise handelt es sich um die Ortschaft 20 km westhch
von Landstuhl, die heute den Namen »Frohnhofen« trägt, oder um den etwa 5 km östlich von Kai-
serslautern entfernten Ort »Fröhnerhof« (freundlicher Hinweis von Herrn Archivdirektor i.R. Jo-
seph Fuchs). Es lst ebenfalls unklar, auf welches Territorium oder auf welchen Ort die Bezeichnung
»Lichtenberger Amt« Bezug mmmt. Da von Untertanen des Herzogs von Pfalz-Zweibrücken die
Rede ist, kann die Grafschaft Hanau-Lichtenberg (hierzu vgl. Adam, Terntonen, S. 82—160), die
eindeutig mcht zum obengenannten Herzogtum gehörte (vgl. Winkler, Pfälzischer Geschichtsatlas,
Karte 18), mcht gemeint sein. Möghcherweise gemeint sind das Dorf und das Schloß Lichtenberg,
etwa 40—45 km nordwesthch von Straßburg, die sich mnerhalb der kleinen Herrschaft Lützelstein
und somit 1m Herrschaftsgebiet des Herzogs Ruprecht befanden; m der Nähe von Lützelstein gibt
es ein Dorf namens »Frohmühle«; vgl. Clauss, Historisch-topographisches Wörterbuch, S. 608 f.
und 624-626. Vgl. auch unten Anm. 20.
2. Die Kommasetzung lst an dieser Stelle schwierig. Es könnte allenfalls auch mcinen: Mana Lo-
rentz, Tochter des Jakob Lorentz. Bei Lorentz und Jakob lst mcht eindeutig zu entscheiden, was
Vor- und Nachname sein könnte.
3. Verwandtschaft.
4. zur Verlobung eingeladen; vgl. Grimm 10 (= IV,2), Sp. 419.
5. ein Festmahl; vgl. Grimm 28 (= XIV,1,1), Sp.944.
6. Ehepartner.
7. glaubhaft angibt.
8. genannten.
9. zuvor.