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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Buckwalter, Stephen E. [Oth.]; Schulz, Hans [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0575
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19. TRAUPREDIGT BUCERS

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und die Ehemänner zur hingebungsvollen Liebe zu ihren Ehefrauen gemahnt wer-
den (Eph 5,22-33). In einem ersten Teil bemüht er sich sodann, die zentrale Bedeu-
tung der Ehe als eines »heiligen Standes« hervorzuheben [i54r-i56r], um in einem
zweiten die gegenseitigen Pflichten der Ehepartner gemäß den Anweisungen 1m
Epheserbrief zu erläutern [156r-i59“].15
Die Ehe stellt für Bucer aus drei Gründen einen heiligen, von Gott mit Würde aus-
gezeichneten Stand dar. Sie ist erstens ein Sinnbild der innigen, liebevollen Gemein-
schaft zwischen Christus und der Kirche. So wie die Ehepartner miteinander zu ei-
nem Leib werden, so vereinigt sich Christus mit uns und geht mit uns »eine Ehe« ein
[15 4r/v]. Zweitens beweisen der von Gott bestimmte Zweck der Ehe und die Eigen-
schaften, die die Ehe schon an sich besitzt, daß sie ein Stand ist, der zum Angewie-
sensein auf die Gnade Gottes und zum Dienst am Nächsten führt. Ja, sie ist eine re-
gelrechte »Schule und Werkstatt des Glaubens« [ 15 5r] und fördert die Liebe nicht
nur zwischen den Ehepartnern, sondern auch zwischen Eltern und Kindern, bei den
Kindern unteremander sowie die zu den Verwandten. Drittens hat Gott die Ehe im
Paradies, noch vor dem Sündenfall, geschaffen - ein weiterer Beweis ihrer Heilig-
keit. Bucer schließt diesen ersten Teil seiner Ausführungen mit einer ausdrücklich an
das Brautpaar gerichteten Aufforderung, sich der gnädigen Zusage und der Barm-
herzigkeit Gottes bei diesem wichtigen Lebensschntt gewiß zu sein, wenn hierbei
auch »Fleischliches und Weltliches« mit eine Rolle gespielt haben können [i55v-
!56r].16
In dem zweiten und ausführlichsten Teil seiner Predigt trägt Bucer Verhaltens- und
Handlungsempfehlungen vor, die Bräutigam und Braut beherzigen sollen, um sich
der Heiligkeit ihres Standes würdig zu zeigen. Grundlage dieser Ausführungen ist
das Postulat, daß Ehemann und Ehefrau gemäß Gen 2,24 zu einem Menschen wer-
den sollen, d.h. einander ein Maß an Liebe und Treue erweisen sollen, das das aller
anderen menschlichen Beziehungen, selbst der zwischen Eltern und Kindern, weit
übertrifft.
Viel Raum widmet Bucer dabei der paulinischen Aufforderung an die Frauen,
sich lhren Männern unterzuordnen [156v], Dies habe auf dreifache Weise zu gesche-
hen:
Erstens sollen sich die Frauen ihren Männern »wie dem Herrn« (Eph 5,22) unter-
ordnen [i57r]. Zwar handele es sich bei dieser Aufgabe um einen »zeitlichen und
leiblichen« Dienst, der scheinbar keinen göttlichen Bezug habe. Gott gebe aber der
Frau den Ehemann stellvertretend in der Erwartung, daß sie ihrem Ehemann den
Gehorsam leiste, den sie dem Herrn selbst schuldet. So mühsam dieser Diensterweis
auch sein mag, kann die Frau doch gewiß sein, in dieser Tätigkeit Gott selbst zu die-
nen.
Zweitens bekräftigt Bucer, daß sich Frauen ihren Männern als »dem Haupt und
15. Vgl. auch von Schubert, Zwei Predigten, S. 215—217.
16. Vgl. hierzu Selderhuis, Huwelijk, S. 249 f. (= Marriage, S. 220f.).
 
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