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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 14): Schriften zu Täufertum und Spiritualismus 1531 - 1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30651#0023
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1. verteidigung der kindertaufe gegen marpeck

II. Replik auf fünf täuferische Argumente für die Erwachsenentaufe [8 ᵛ –13 ᵛ ]

A. Allein die aus freien Stücken entschiedene, individuell vollzogene Bekenntnistaufe
sei dem völlig anderen Charakter des Neuen Testaments gemäß
[9 ʳ –10 ᵛ ].

B. Nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift haben die Apostel nur Erwachsene
getauft [10 ᵛ –11 ʳ ].
C. Die hohen ethischen Ansprüche, denen die Gemeinde Christi genügen
muß, seien mit einer Massentaufe nicht in Einklang zu bringen [11 ʳ / ᵛ ].
D. Die Kindertaufe sei ohnehin aufgrund päpstlichen Mißbrauchs unwiderruflich
diskreditiert und theologisch erledigt [11 ᵛ –12 ʳ ].
E. IJoh 5,8 setze die Bekenntnistaufe voraus [12 ʳ –13 ᵛ ].

III. Abschließende Überlegungen [13 ᵛ –16 ʳ ]
A. Gottes ewiger Bund geht nicht in äußeren Bestimmungen auf, sondern besteht
in wahrem Glauben und in der Liebe [13 ᵛ –15 ʳ ].
B. Gebet [15 ʳ / ᵛ ]
C. Die scheinbare Apostolizität täuferischen Umherziehens und Verfolgtwerdens
ist nur ein vom Satan inspirierter Schein. Wahre Frömmigkeit besteht
in demütiger, der Erbauung dienender Liebe [15 ᵛ –16 ʳ ].

2. Überlieferung

Bucers Verteidigung ist in einer einzigen Handschrift überliefert: Straßburg StArch,
AST 75, Nr. 50, fol.1 ʳ –16 ʳ (wohl in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts
wurde die Handschrift mit einer neuen, mit rotem Stift eingetragenen Zählung:
fol.373 ʳ –388 ʳ ,später mit den mit Bleistift eingetragenen Zahlen S.725–755 versehen;
wir geben im folgenden die ursprüngliche Folienzählung sowie die archivalisch
aktuellen Seitenzählung an): Abschrift von unbekannter Hand ¹ mit zahlreichen
Ergänzungen einer zweiten Hand, die diejenige Marpecks sein könnte ² .Inspäterer
Zeit wurde dieses als selbständiges Heft überlieferte Stück zunächst mit dem inkorrekten
Titel »Tractätle wider den Kindertauff«, sodann mit dem Vermerk »vielmehr
die bestätigung der kindertauff« versehen. E-caudata wird durchgehend mit ae wiedergegeben.
Gelegentliche kustodenähnliche Dittographien am Seitenende und
-beginn sind textkritisch nicht berücksichtigt worden.

1. Jean Rott hat geurteilt (QGT 7 [Elsaß I], S. 410,35–37), daß sie mit der in Ficker/Winckelmann,
Handschriftenproben II, 70C wiedergegebenen unbekannten »theologischen Schreiberhand«
identisch ist.

2. So die Vermutung Jean Rotts (QGT 7 [Elsaß I], S. 410,37– 411,5); vgl. die längere Marginalie
auf fol.14 ʳ (Abbildung auf S. 23). Dies würde bedeuten, daß Marpeck diese Handschrift intensiv
studiert und möglicherweise mit einer anderen Vorlage verglichen und anhand dieser korrigiert hat,
bevor er sein eigenes Bekenntnis verfaßte.

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