50 2. replik bucers auf marpecks bekenntnis
und »ain grosse verlessterung gottes« ¹ sei, er erklärt sogar feierlich, zu keiner
Gemeinschaft gehören zu wollen, die Kinder taufen läßt ² .
B. Für Bucer dagegen kann die Initiative für die Taufe –die letztlich nicht in
der äußeren Wassertaufe, sondern in einer inneren Geistestaufe besteht –
niemals vom Menschen, sondern nur von Gott ausgehen ³ .DaGott die
Seinen ohnehin schon vor Grundlegung der Welt erwählt habe (Eph 1,4),
könne sich der Mensch nicht anmaßen, die Zugehörigkeit zu dieser Gemeinschaft
durch eine äußere Taufhandlung zu bestimmen ⁴ .Auch wenn
die Gemeinschaft der Auserwählten nicht mit der Kirche deckungsgleich
sei, benötigten die Auserwählten die äußere Kirche, in die man durch die
Wassertaufe Eintritt erlange, als institutionellen Rahmen ihrer Gemeinschaft.
Gemäß der Einladung Christi (Mt 19,14 par.) seien Kinder getrost in
diese sichtbare Gemeinschaft aufzunehmen, denn Gott wende sich den
Auserwählten unter ihnen durch die von ihm eingesetzten äußeren Zeichen
zu. Die Kirche sei eine unvollendete Gemeinschaft, die viele Sünder umfasse,
der Besserung bedürfe und sich in einem Wachstumsprozeß befinde ⁵ .
Sie höre aber wegen ihrer Mängel nicht auf, Kirche Christi zu sein. Sich von
ihr demonstrativ abzusondern, gilt für Bucer als unentschuldbarer Verstoß
gegen die christliche Liebe ⁶ und somit als unleugbarer Beweis für Häresie
im eigentlichen Sinne ⁷ .
III. Die Rolle der Obrigkeit in Glaubensangelegenheiten:
A. Marpeck spricht der weltlichen Obrigkeit jegliche Befugnisse in religiösen
Angelegenheiten ab, denn das Reich Christi dürfe nicht mit äußerem Zwang
regiert werden ⁸ .Herr über die Kirche sei nur Christus, dem Gott alle Fürstentümer
und Gewalten unterworfen habe ⁹ .Wer die blutige Verfolgung
der Täufer durch die Obrigkeit dulde, besudele seine Hände »im Pluet der
heiligen« ¹⁰ und mißbrauche die weltliche Obrigkeit ähnlich wie die Anhänger
des Papsttums ¹¹ .
B. Für Bucer ist die Obrigkeit ein »hoh göttliches ampt« ¹² und gute Regierung
eine Gabe Gottes ¹³ .Zwar stimmt er Marpeck zu, daß eine weltliche Obrigkeit
nicht »fromkeit vnd frid des gewissens« ¹⁴ zu schaffen vermag, sie
1. Vgl. unten S. 170,9.
2. Vgl. unten S.208,1–3.
3. Vgl. unten S. 215,2–4.
4. Vgl. unten S.125,10–127,4 und S.133,10–23.
5. Vgl. unten S. 91,19f.
6. Vgl. unten S.219,5–13.
7. Vgl. hierzu Hamm, Toleranz und Häresie, bes. S. 95–101.
8. Vgl. unten S. 82,4f.; S.220,2–232,14.
9. Vgl. unten S.232,6–14.
10. Vgl. unten S.230,4–17.
11. Vgl. unten S. 230,18–21.
12. Vgl. unten S.223,28–30.
13. Vgl. unten S. 219,19–225,17.
14. Vgl. unten S.221,13 f.
und »ain grosse verlessterung gottes« ¹ sei, er erklärt sogar feierlich, zu keiner
Gemeinschaft gehören zu wollen, die Kinder taufen läßt ² .
B. Für Bucer dagegen kann die Initiative für die Taufe –die letztlich nicht in
der äußeren Wassertaufe, sondern in einer inneren Geistestaufe besteht –
niemals vom Menschen, sondern nur von Gott ausgehen ³ .DaGott die
Seinen ohnehin schon vor Grundlegung der Welt erwählt habe (Eph 1,4),
könne sich der Mensch nicht anmaßen, die Zugehörigkeit zu dieser Gemeinschaft
durch eine äußere Taufhandlung zu bestimmen ⁴ .Auch wenn
die Gemeinschaft der Auserwählten nicht mit der Kirche deckungsgleich
sei, benötigten die Auserwählten die äußere Kirche, in die man durch die
Wassertaufe Eintritt erlange, als institutionellen Rahmen ihrer Gemeinschaft.
Gemäß der Einladung Christi (Mt 19,14 par.) seien Kinder getrost in
diese sichtbare Gemeinschaft aufzunehmen, denn Gott wende sich den
Auserwählten unter ihnen durch die von ihm eingesetzten äußeren Zeichen
zu. Die Kirche sei eine unvollendete Gemeinschaft, die viele Sünder umfasse,
der Besserung bedürfe und sich in einem Wachstumsprozeß befinde ⁵ .
Sie höre aber wegen ihrer Mängel nicht auf, Kirche Christi zu sein. Sich von
ihr demonstrativ abzusondern, gilt für Bucer als unentschuldbarer Verstoß
gegen die christliche Liebe ⁶ und somit als unleugbarer Beweis für Häresie
im eigentlichen Sinne ⁷ .
III. Die Rolle der Obrigkeit in Glaubensangelegenheiten:
A. Marpeck spricht der weltlichen Obrigkeit jegliche Befugnisse in religiösen
Angelegenheiten ab, denn das Reich Christi dürfe nicht mit äußerem Zwang
regiert werden ⁸ .Herr über die Kirche sei nur Christus, dem Gott alle Fürstentümer
und Gewalten unterworfen habe ⁹ .Wer die blutige Verfolgung
der Täufer durch die Obrigkeit dulde, besudele seine Hände »im Pluet der
heiligen« ¹⁰ und mißbrauche die weltliche Obrigkeit ähnlich wie die Anhänger
des Papsttums ¹¹ .
B. Für Bucer ist die Obrigkeit ein »hoh göttliches ampt« ¹² und gute Regierung
eine Gabe Gottes ¹³ .Zwar stimmt er Marpeck zu, daß eine weltliche Obrigkeit
nicht »fromkeit vnd frid des gewissens« ¹⁴ zu schaffen vermag, sie
1. Vgl. unten S. 170,9.
2. Vgl. unten S.208,1–3.
3. Vgl. unten S. 215,2–4.
4. Vgl. unten S.125,10–127,4 und S.133,10–23.
5. Vgl. unten S. 91,19f.
6. Vgl. unten S.219,5–13.
7. Vgl. hierzu Hamm, Toleranz und Häresie, bes. S. 95–101.
8. Vgl. unten S. 82,4f.; S.220,2–232,14.
9. Vgl. unten S.232,6–14.
10. Vgl. unten S.230,4–17.
11. Vgl. unten S. 230,18–21.
12. Vgl. unten S.223,28–30.
13. Vgl. unten S. 219,19–225,17.
14. Vgl. unten S.221,13 f.