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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 14): Schriften zu Täufertum und Spiritualismus 1531 - 1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30651#0285
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5. gegenantwortder strassburger prediger

281

kenntnis ¹ nahm Bucer zunächst eine Untergliederung der Schrift seines Gegners
vor, umdiese dann Punkt für Punkt zu widerlegen ² .Umseinen Ausführungen
Nachdruck zu verleihen, ließ Bucer seine ›Gegenantwort‹ demonstrativ von allen
Straßburger Prädikanten ³ unterzeichnen, bevor er sie den Predigern der schwäbischen
Reichsstadt zukommen ließ ⁴ .Seine Warnung vor Schwenckfeld bekräftigte
er mit einem direkt an die Augsburger Prediger adressierten lateinischen Begleitschreiben
⁵ .

Während Schwenckfelds ›Schutzschrift‹ wohl Ende August oder Anfang September
1533 verfaßt wurde ⁶ ,ist die Abfassung der ›Gegenantwort‹ am ehesten in die
Zeit zwischen dem 10. und dem 19. Oktober 1533 einzuordnen ⁷ .

2. Inhalt

Bucer gliederte seine Schrift, in welcher er Schwenckfeld durchgehend in der zweiten
Person anspricht, nicht nach einem selbständigen Konzept, sondern folgte strikt
dem Argumentationsgang Schwenckfelds. Aufgrund der vielfachen Wiederholungen
ist an Stelle einer linearen Wiedergabe folgende Zusammenfassung der besprochenen
Themenkreise für die inhaltliche Erschließung der Schrift am sinnvollsten:

I. Kirchenverständnis:
Bucer beklagt an Schwenckfeld die mangelnde Identifikation mit der Amtskirche
in Straßburg und fordert von ihm ein eindeutiges Bekenntnis zu dieser als
einer »wahren Kirche Jesu Christi«, deren Pfarrer das »wahre Evangelium«
predigen [14 ʳ –15 ᵛ ; 26 ᵛ ; 29 ʳ ; 30 ʳ ]. Dabei leugnet Bucer weder die von Schwenckfeld
angemahnten, fehlenden ethischen Früchte der Reformation vor Ort noch
die Einsicht, daß die Mitgliedschaft in der wahren Kirche menschlicher Kenntnis
entzogen bleibt [17 ʳ/ᵛ ; 27 ʳ ; 29 ʳ/ᵛ ]. Doch wie die Kirchen in Rom und Korinth
zu Paulus’ Zeiten viele Sünder umfaßten, aber von dem Apostel trotzdem
als Kirchen Christi angesprochen wurden, so ist die sichtbare Gemeinschaft
der Christen zu Straßburg aller Unzulänglichkeiten und Vorläufigkeiten zum
Trotz als wahre Kirche Gottes anzusprechen [16 ᵛ ; 19 ᵛ ; 30 ᵛ ].

1. Vgl. oben Nr.2, S.68–247.
2. Während Bucer die Abschnitte des Bekenntnisses Marpecks mit Zahlen versieht, geht er im

Falle Schwenckfelds das Alphabet durch (zweimal ganz, ein drittes Mal nur bis zum Buchstaben B).
3. Vgl. unten S.354,17–355,10.
4. McLaughlin, Reluctant Radical, S. 165.
5. Unten als Nr. 6 (S. 359–362) ediert. Diese ließ er ebenfalls von der gesamten Straßburger Pfarrerschaft
unterschreiben.
6. Wir schließen uns der Datierung Jean Rotts und der Herausgeber des CSch an; vgl. QGT 8

(Elsaß II), Nr.419, S.130 und CSch IV, Nr. 142, S.812.

7. Jean Rott kommt zu diesem Ergebnis, da der Mitunterzeichner Bartolomeo Fonzio (vgl. unten
S. 354, Anm. 9) sich nur zwischen diesen beiden Daten in Straßburg aufhielt; vgl. QGT 8 (Elsaß
II), S.170,20–24.
 
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