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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 14): Schriften zu Täufertum und Spiritualismus 1531 - 1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30651#0287
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5. gegenantwortder strassburger prediger

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Haltung ein für allemal aufzugeben [13 ʳ –14 ʳ ; 17 ʳ/ᵛ ; 18 ᵛ –19 ʳ ; 30 ʳ ]. Könne sich
Schwenckfeld nicht dazu durchringen, sich zu der bestehenden Kirche offen zu
bekennen und vor allem das von ihr gepredigte Evangelium als das allein wahre
Evangelium anzuerkennen, so werde Bucer dieses Schweigen als aktive Gegnerschaft
(Mt 12,30) und bewußt destruktive Haltung (II Kor 10,8) auffassen
[20 ᵛ ; 26 ᵛ –28 ʳ ].

3. Überlieferung

Schwenckfelds ›Schutzschrift‹ oder ›Antwort‹, die im folgenden als Beilage zu Nr. 5
auf den linken Seiten wiedergegeben wird, ist in zwei Handschriften überliefert:

a: Straßburg AST 76 (Carton 45,2), Nr.24, fol. 1 ʳ –6 ʳ :Abschrift von der Hand Johann
Lenglins ¹ .Wohl in den letzten Jahrzehnten des 20.Jahrhunderts wurde die
Handschrift mit einer neuen, mit Bleistift eingetragenen Zählung: fol.13 ʳ –18 ʳ ,
später mit den mit rotem Stift eingetragenen Folienzahlen 46 ʳ –51 ʳ versehen. Um
der Benutzerfreundlichkeit unserer Edition willen wird im folgenden sowohl
die ursprüngliche und daher in älteren wissenschaftlichen Werken zitierte, als
auch die jüngste und somit archivalisch aktuelle Folienzählung wiedergegeben.
Eine Edition der ›Schutzschrift‹ nach dieser Überlieferung bietet das Corpus
Schwenckfeldianorum ² .

b: Ulm StArch, A 1208 II, Nr.181,fol.4 ᵛ /923 ᵛ –12 ᵛ /931 ᵛ .Hierbei handelt es sich um
eine Abschrift von unbekannter Hand.

Die ›Gegenantwort‹ der Straßburger Prediger,die im folgenden auf den rechten Seiten
erscheint, ist dagegen in einer einzigen Handschrift überliefert: Ulm StArch,
1208 II, Nr.181,fol.12 ᵛ /931 ᵛ –30 ᵛ /949 ᵛ .Hierbei handelt es sich um die Fortsetzung
der obengenannten Hs. b. Sie stellt eine Abschrift von drei verschiedenen, unbekannten
Händen ³ dar. Esist bedauerlich, daß es keine weitere Überlieferung der
›Gegenantwort‹ gibt, denn diese einzige vorhandene Handschrift enthält zahlreiche
sinnentstellende Fehler. Die Schreiber haben ihre Vorlage an vielen Stellen offensichtlich
nicht verstanden, so daß der Text oft jenseits aller konjizierenden Rekonstruktionsversuche
verderbt ist ⁴ .Eine erste kritische Edition dieses Textes bot Jean

1. Zu Lenglin (gest. 1561; vom März 1528 bis Januar 1537 Prediger in der Straßburger Kirche St.
Nikolaus in Undis, seit 1536 Pfarrer an St. Wilhelm, seit 1539 Stiftsherr zu St. Stephan) vgl. Ficker/
Winckelmann, Handschriftenproben II, Nr. 67 und Bopp, Die evangelischen Geistlichen, Nr.3128.

2. CSch IV, Nr. 142, S. 814–824. Auf diese bezieht sich QGT 8 (Elsaß II), Nr. 419, S. 130, ohne
eine neue Edition vorzunehmen.

3. Diese verteilen sich folgendermaßen: fol. 12 ᵛ /931 ᵛ –14 ᵛ /933 ᵛ (erste Hand, die identisch ist mit
der Hand der obengenannten Hs. b); fol.14 ᵛ /933 ᵛ –15 ᵛ /934 ᵛ (zweite Hand); fol.14 ᵛ /933 ᵛ –23 ᵛ /942 ᵛ
(erste Hand); fol.23 ᵛ /942 ᵛ –24 ᵛ /943 ᵛ (dritte Hand); fol.24 ᵛ /943 ᵛ –30 ᵛ /949 ᵛ (erste Hand).

4. Vgl. bes. die sinnlose Formulierung »No dich in sturpo« (unten S. 339,25). Weitere gewichtige
Fehler der Schreiber: »pestus et in tiritus« anstelle von »pestis et interitus« (S. 319,15); »kirchlins«
 
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