14. brief an philipp iv. vonhanau-lichtenberg
553
lange die Täufer dabei nicht die Gelegenheit erhalten, für ihre theologischen
Ansichten zu werben.
IV. Abschließende Beobachtungen
A. Abgesehen vom obigen Einwand empfindet Bucer den Reformationsentwurf
des Pantaleon Blasius als durch und durch christlich (S.558, 15–17).
B. Aufruf Bucers zur ethischen Strenge und zum absoluten Gehorsam den Geboten
Gottes gegenüber (S.558,17–31)
C. Abschließende Worte des Lobes für die gelungene Reformationsschrift
(S. 559,1– 11)
D. Hinweise auf zeitgleiche Ereignisse im Zusammenhang mit dem Schmalkaldischen
Krieg (S.559,12–560,6)
2. Überlieferung
Bedauerlicherweise ist diese Schrift allein in einer unkritischen Edition des 19.Jahrhunderts
überliefert:
[Karl] Allmenröder, Zur Reformationsgeschichte des Elsaß. Zwei Briefe Butzer’s
und Hedio’s an den Grafen Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg, in: Zeitschrift für
Kirchengeschichte 7 (1885), S. 470–477 (Edition des Briefes Bucers auf S. 471– 476).
Allmenröder,der zu dem Zeitpunkt selber Pfarrer in Oberbiel bei Wetzlar war,gibt
an, das ihm vorliegende Manuskript von unbekannter Schreiberhand, aber mit der
eigenhändigen Unterschrift Bucers, entstamme »dem Nachlasse einer Hanauer
Pfarrersfamilie« und sei »nur durch Zufall der Vernichtung entgangen« ¹ .Versuche,
den heutigen Standort der Handschrift ausfindig zu machen, führten zu keinem Erfolg.
² Wie ebenfalls bereits bei den elsässischen Täuferakten vorgegangen worden
ist ³ ,muß sich unsere Edition auf die Wiedergabe des von Allmenröder herausgegebenen
Textes beschränken.
1. Allmenröder, Zur Reformationsgeschichte des Elsaß, S. 470.
2. Prof. Dr. Gerhard Menk (Hessisches Staatsarchiv Marburg), Dr. Pauline Puppel (Hessisches
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden), Monika Rademacher (Stadtarchiv Hanau) und Dr. Irene Jung (Historisches
Archiv der Stadt Wetzlar) ist für ihre freundlichen Auskünfte herzlich zu danken.
3. QGT 16 (Elsaß IV), Nr. 1537, S. 208–210. Dort wiedergegeben ist lediglich der die Täufer betreffende
Abschnitt (unten S.555,31–558,14).
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lange die Täufer dabei nicht die Gelegenheit erhalten, für ihre theologischen
Ansichten zu werben.
IV. Abschließende Beobachtungen
A. Abgesehen vom obigen Einwand empfindet Bucer den Reformationsentwurf
des Pantaleon Blasius als durch und durch christlich (S.558, 15–17).
B. Aufruf Bucers zur ethischen Strenge und zum absoluten Gehorsam den Geboten
Gottes gegenüber (S.558,17–31)
C. Abschließende Worte des Lobes für die gelungene Reformationsschrift
(S. 559,1– 11)
D. Hinweise auf zeitgleiche Ereignisse im Zusammenhang mit dem Schmalkaldischen
Krieg (S.559,12–560,6)
2. Überlieferung
Bedauerlicherweise ist diese Schrift allein in einer unkritischen Edition des 19.Jahrhunderts
überliefert:
[Karl] Allmenröder, Zur Reformationsgeschichte des Elsaß. Zwei Briefe Butzer’s
und Hedio’s an den Grafen Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg, in: Zeitschrift für
Kirchengeschichte 7 (1885), S. 470–477 (Edition des Briefes Bucers auf S. 471– 476).
Allmenröder,der zu dem Zeitpunkt selber Pfarrer in Oberbiel bei Wetzlar war,gibt
an, das ihm vorliegende Manuskript von unbekannter Schreiberhand, aber mit der
eigenhändigen Unterschrift Bucers, entstamme »dem Nachlasse einer Hanauer
Pfarrersfamilie« und sei »nur durch Zufall der Vernichtung entgangen« ¹ .Versuche,
den heutigen Standort der Handschrift ausfindig zu machen, führten zu keinem Erfolg.
² Wie ebenfalls bereits bei den elsässischen Täuferakten vorgegangen worden
ist ³ ,muß sich unsere Edition auf die Wiedergabe des von Allmenröder herausgegebenen
Textes beschränken.
1. Allmenröder, Zur Reformationsgeschichte des Elsaß, S. 470.
2. Prof. Dr. Gerhard Menk (Hessisches Staatsarchiv Marburg), Dr. Pauline Puppel (Hessisches
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden), Monika Rademacher (Stadtarchiv Hanau) und Dr. Irene Jung (Historisches
Archiv der Stadt Wetzlar) ist für ihre freundlichen Auskünfte herzlich zu danken.
3. QGT 16 (Elsaß IV), Nr. 1537, S. 208–210. Dort wiedergegeben ist lediglich der die Täufer betreffende
Abschnitt (unten S.555,31–558,14).