17. verteidigung des munizipalstatuts
ʳ Das wollen wir vnß zu euch ˢ ewer pflichten halb, da mitt ¹ jr den stifften vnd
vnß verwant ² sind, gentzlich ᵗ vnd vnabschlegig versehen ʳ .
425
q) über der Zeile nachgetragen für gestr.: nitt verhindert wird.
r)–r) am unteren Seitenrand nachgetragen; danach gestr.: Ewer frundtlich [gestr.: erw-] brieff erwartend.
s) danach gestr.: alß vnsern.
1. womit, mit welchen.
2. Vgl. oben S.402, Anm. 2.
ʳ Das wollen wir vnß zu euch ˢ ewer pflichten halb, da mitt ¹ jr den stifften vnd
vnß verwant ² sind, gentzlich ᵗ vnd vnabschlegig versehen ʳ .
425
q) über der Zeile nachgetragen für gestr.: nitt verhindert wird.
r)–r) am unteren Seitenrand nachgetragen; danach gestr.: Ewer frundtlich [gestr.: erw-] brieff erwartend.
s) danach gestr.: alß vnsern.
1. womit, mit welchen.
2. Vgl. oben S.402, Anm. 2.