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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (22. Band = Nordrhein-Westfalen, 2): Das Erzstift Köln - die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg - die Städte Münster, Soest und Neuenrade - die Grafschaft Lippe (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.33493#0256
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Die Grafschaft Bentheim-Tecklenburg

10. Einrichtung des Kirchenrats in Rheda 12./13. Januar 1619 (Text S. 316)
Arnold II. hatte 1604 die Einrichtung von Presbyterien in den einzelnen Pfarreien angestoßen (Nr. 6), die
vornehmlich in Belangen der Kirchen- und Sittenzucht tätig sein sollten. Die Gremien waren jedoch nur in
einigen Gemeinden dauerhaft installiert worden, in anderen stellten sie ihre Tätigkeit nach einiger Zeit
wieder ein.132 Auch in der Herrschaft Rheda, die seit 1606 Graf Adolf unterstand, wurden Ende 1618 keine
regelmäßigen Zusammenkünfte des Presbyteriums abgehalten. Am 12. Januar 1619 kam der Graf mit
seinen Beratern auf dem dortigen Schloss zusammen, und am folgenden Tag eröffnete der Hofprediger
Matthias Maend die Sitzung mit einer Predigt. Anschließend vereinbarte man, in Rheda ein Presbyterium
einzurichten, das monatlich beraten, aber auch außerordentlich zusammentreten sollte. Die personelle
Struktur dieses Gremiums sollte jährlich wechseln. Die erste reguläre Sitzung des Rhedaer Kirchenrats fand
eine Woche später, am 20. Januar, in Anwesenheit Graf Adolfs statt.133 Mit dem Datum des 20. Januar 1619
ist auch die Dedikation der im gleichen Jahr gedruckten Kirchenordnung von 1588 (Nr. 3) versehen. Graf
Adolf approbierte die Ordnung also im Rahmen dieser ersten Sitzung des Rhedaer Kirchenrats.134 Die
Errichtung des Presbyteriums, das in Rheda auch Konsistorium genannt wurde, ist lediglich in einem
Protokollauszug der konstituierenden Sitzung überliefert (Nr. 10).

132 Ebd., S. 26. 134 Dresbach, Kirchengeschichte, S. 498; Neuser/Dör-
133 Das Protokoll ist überliefert in FA Rheda, K 12 und ner, Kirchenordnung, S. 7f., S. 22.
K 13.

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