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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (6. Band = Niedersachsen, 1. Hälfte, 1. Halbband): Die Fürstentümer Wolfenbüttel und Lüneburg mit den Städten Braunschweig und Lüneburg — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1955

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https://doi.org/10.11588/diglit.30040#0024
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Im herzoglich braunschweigischen Teilfürstentum Wolfenbüttel führten im 16. Jahrhundert
das Regiment die Herzöge: Heinrich d. J. (1514 —1568), Julius (1568 —1589), Heinrich Julius
(1589—1613). Heinrich d.J., gegen den Luther seine Schrift: „Wider Hans Worst“ (Wittenberg
1541) hat ausgehen lassen, ist Zeit seines Lebens ein Feind der neuen Lehre gewesen und hat
dieses auch immer wieder in Ausschreiben und Mandaten kundgetan. Solange er die Herrschaft
über das Land besaß, konnte die Reformation nicht durchdringen.

Den Krieg im Lande Wolfenbüttel 1542 aufzunehmen, bewogen den Schmalkaldischen
Bund vornehmlich die Hilferufe der von Heinrich d. J. bedrängten Städte Braunschweig und
Goslar (vgl. Bruns aaO.). Dazu kam die Feindschaft des Landgrafen Philipp von Hessen
gegen den Wolfenbütteler Herzog infolge von Streitigkeiten in der calenbergischen Vormund-
schaftsfrage (vgl. Brenneke 1, 1, S. 388 ff.).Für die Ereignisse des schmalkaldischen Krieges
im einzelnen, die Vertreibung Heinrichs d. J. aus seinem Lande, seine Gefangennahme vgl.:
Koldewey, Reformation; S. I s sl eib , Philipp von Hessen, Heinrich von Braunschweig
und Moritz von Sachsen 1541—1547 (Jb. d. Gesch.Ver.f. d. Herzogtum Braunschweig 2, 1903, S.
1 — 80). Zum Regiment des Schmalkaldischen Bundes im Herzogtum Wolfenbüttel ist reiches
Aktenmaterial vorhanden, namentlich im StA. Wolfenbüttel. Es ist bisher noch nicht restlos
ausgewertet.

Die Einführung reformatorischer Neuordnungen durch die Schmalkaldener beschränkte sich
auf eine in größter Eile abgehaltene Visitation—5. Oktober bis 12. November 1542—, auf
den Erlaß einer von Bugenhagen, Corvin und Görlitz verfaßten KO von 1543 und auf eine
zweite Visitation im Jahre 1544 zur Durchführung dieser KO. (Quellenmaterial namentlich
zur ersten Visitation bei Kayser, Kirchenvisitationen S. 1 — 240. Darstellung der
Einzelheiten bei Burkhardt S. 297 — 320, Koldewey, Reformation S. 265 — 295).

Die Häupter des Schmalkaldischen Bundes erließen für die Statthalter und Räte in dem
eroberten Gebiete eine Instruktion, nach welcher sie eine Visitation durchzuführen und evan-
gelisches Kirchenwesen einzurichten hatten. Die Beauftragten erließen daraufhin eine Instruk-
tion für die Stände mit der Weisung, die Visitatoren zu fördern, sowie zwei Instruktionen für
die Visitatoren, nämlich eine für die Kirchen und Schulen in Städten und Dörfern und eine
für die Stifter und Klöster (sämtliche Stücke bei Kayser, Kirchenvisitationen S. 3—
22; auch bei Hille, Einführung der Reformation in der Stadt Helmstedt, in: Gedenkbuch der am
14. Okt. 1842 begangenen Säcularfeier der Reformation Helmstedts. Helmstedt 1843, S.62ff.;
teilweise und mit willkürlich veränderter Schreibweise auch bei Lentz. über die handschrift-
liche überlieferung vgl. Kayser, Kirchenvisitationen S. 592). Wir bringen diese drei
Instruktionen unter Nr. 1.

Die KO von 1543 wurde vollständig abgedruckt bei Hortleder, Der röm. kaiserl. Maje-
stet. .. Handlungen und Ausschreiben .. .von den Ursachen des teutschen Krieges Kaiser Carls V.,
Frankfurt a. M. 1617, T. I, Buch IV, cap. 44, in Auszügen bei Richter II, S. 56 — 64.
Abdruck hier unter Nr. 2. Zum Inhalt vgl. Koldewey, Reformation S. 311 //.; Schle -
gel II, S. 192; Scholz S. 4 //.; auch Tschackert S. 575.)

Dem Druck der KO von 1543 ist die von Bugenhagen abgefaßte Klosterordnung angehängt,
die 1535 erstmalig bei Hans Luft in Wittenberg unter dem Titel erschien: Pia et vere catho-
lica et consentiens veteri ecclesiae ordinatio caeremoniarum in ecclesiis Pomeraniae (abgedr.
bei Sehling IV, S. 344 — 353, vgl. zu ihr Uckeley, Johann Bugenhagens Gottesdienstord-
nung für die Klöster und Stifte in Pommern 1535. In: ARG 5, 1907—1908, S. 113 170,

ferner Koldewey, Reformation S. 315 f. und 338, Kayser, Kirchenvisitationen

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