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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (6. Band = Niedersachsen, 1. Hälfte, 1. Halbband): Die Fürstentümer Wolfenbüttel und Lüneburg mit den Städten Braunschweig und Lüneburg — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1955

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https://doi.org/10.11588/diglit.30040#0011
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VORWORT

Fast fünfzig Jahre vor dem Erscheinen des ersten Bandes der SEHLINGschen Ausgabe
der Evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts hat Gerhard UHLHORN zu Beginn
seiner Aufsatzreihe ,,Die Kirchenordnungen von Hannover und Braunschweig“ (Vierteljahrs-
schrift f. Theol. u. Kirche, III. Folge, 2. Jg., 1853, S. 137 ff.) den Plan „einer Zusammen-
stellung und Besprechung der Kirchenordnungen Hannovers“ entwickelt. Er tat es in vorsich-
tiger Kritik an der wenige Jahre vorher erschienenen Sammlung von Aemilius Ludwig RICHTER
und mit dem Ziel,sie zu ergänzen. Dabei wollte er das 16. Jh. und darüber hinaus alle Kirchen-
ordnungen Hannovers bearbeiten und damit eine ,,Darstellung des Fortschritts und der
Entwickelung selbst“ gewinnen. Der Aufbau sollte nach geographischen und chronologischen
Gesichtspunkten erfolgen, wobei Uhlhorn die großen Perioden bis zum Augsburger Religions-
frieden (1555), bis zum Westfälischen Frieden (1648) und die Folgezeit als Schema der zeit-
lichen Gruppierung vor Augen hatte. Es ist bei einem ersten Aufsatz geblieben, der dem
Fürstentum Lüneburg für die erste Periode gilt und selbst nicht abgeschlossen worden ist.
Seitdem sind zu verschiedenen dieser Kirchenordnungen aus dem 16. Jh. Untersuchungen und
Ausgaben oder Teileditionen erschienen.

Aber eine Zusammenfassung auch nur für das 16. Jh. stand noch aus. Sehling hatte
sie für die II. Abteilung seines Gesamtwerkes vorgesehen, die den Norden und Nordwesten
Deutschlands umfassen sollte. Ihre Bearbeitung ist jedoch über das 1913 im V.Band vorgelegte
Material nicht hinausgelangt, von dem einiges — Herzogtum Lauenburg (mit der sog. „Nieder-
sächsischen KO“ von 1585) mit Land Hadeln — in den Bereich des zweiten für das Gebiet
des heutigen Niedersachsen vorgesehenen Bandes gehört, der Bd.VII der Gesamtausgabe bilden
soll. Außerdem hat Sehling im II. Band einige in den Bereich des heutigen Niedersachsen
fallende Gebiete bearbeitet: das Untere Eichsfeld (S.361) und die Grafschaft Hohnstein mit
den Klöstern Ilfeld und Walkenried (S.250 ff.).

Im Vorwort zu Bd. V erklärte Sehling: ,,Über die weiteren Schicksale des Werkes läßt
sich zur Zeit nur sagen, daß zur Vollendung in der bisherigen Ausdehnung noch etwa drei
Bände erforderlich sein werden, und daß ich nach wie vor bereit bin, diese Arbeit im Dienste
der Wissenschaft und der Kirche zu leisten.“ Der erste Weltkrieg und die Nachkriegszeit haben
die Fortführung des Werkes gehindert, und am 30.Nov. 1928 ist nach kurzer Krankheit E.Seh-
ling aus seinem arbeitsreichen und fruchtbaren Gelehrtenleben abberufen worden (vgl. den
Nachruf von Oeschey, Z Savigny RG, Kan. Abt. 18, 1929). Die in seinem Nachlaß befindlichen
Vorarbeiten sind uns trotz mehrfacher Bemühung bis jetzt leider nicht zugänglich geworden.

Hatte Sehling das ganze Werk ursprünglich mit seinen vier Abteilungen auf fünf Bände
(mit durchschnittlich XV u. 600 S.) veranschlagt (mit einem Doppelband für die erste Ab-
teilung), so mußte er schon selbst bei der Durchführung erfahren, daß das zu bewältigende
Material viel umfangreicher ist, als er zunächst geschätzt hatte. Bei der nunmehrigen Fort-
führung zeigt sich, daß für den Bereich des heutigen Landes Niedersachsen bereits zwei starke
Bände erforderlich sind, von denen der erste seines Umfangs wegen in zwei Teilbänden er-
scheinen muß. Und damit ist nur ein Bruchteil der noch nicht behandelten Territorien links

VII
 
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