Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (6. Band = Niedersachsen, 1. Hälfte, 1. Halbband): Die Fürstentümer Wolfenbüttel und Lüneburg mit den Städten Braunschweig und Lüneburg — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1955

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30040#0012
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
der Elbe erfaßt, zu denen nach Sehlings Plan noch Österreich, die Schweiz und mit ihren
Hauptvertretern auch die außerdeutschen reformationszeitlichen Kirchenordnungen hinzukom-
men sollten.

Das Bedürfnis und die Notwendigkeit einer kritischen Ausgabe der reformationszeitlichen
Kirchenordnungen, die Motive für das Unternehmen Sehlings,bestehen nach wie vor; die Fort-
führung und der Abschluß der von ihm begonnenen und mit erstaunlicher Kraft durchgeführ-
ten Editionsarbeit stellt daher eine Aufgabe dar, deren Erledigung nicht nur die Wahrnehmung
eines verpflichtenden Erbes ist, sondern auch von grundlegender Bedeutung sowohl für die
evangelische Kirchenrechtswissenschaft als auch für aktuelle, praktische Bedürfnisse der
Kirchenleitungen und des kirchlichen Neuaufbaus innerhalb der Evangelischen Kirche in
Deutschland. Auch der Reformationshistoriker kann auf diese Quellenpublikation nicht ver-
zichten, deren historische Vorarbeiten und Einleitungen auch die weithin vernachlässigte terri-
torialgeschichtliche Forschungsarbeit anregen und fördern werden. So ist diese Aufgabe der
Fortsetzung des „Sehling“ 1948 im Rahmen des Instituts für evangelisches Kirchenrecht zu
Göttingen zunächst — aus naheliegenden Gründen und zugleich in engem Anschluß an den
Abbruch der Arbeiten Sehlings — für Niedersachsen aufgegriffen,dann aber bald mit ersten
Vorarbeiten auch für andere Gebiete übernommen worden. Ihre Durchführung für Nieder-
sachsen mit den in diesern Falle sehr umfangreichen Voruntersuchungen wurden finanziell
getragen vor allem von der Klosterkammer in Hannover, ferner von den Evangelisch-Luthe-
rischen Landeskirchen von Hannover, Braunschweig und Oldenburg, von der Reformierten
Kirche in Nordwestdeutschland, später auch von der Akademie der Wissenschaften zu Göt-
tingen und von der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte sowie — vor
allem seit der Ausweitung auf weitere Gebiete — besonders tatkräftig von der Deut-
schen Forschungsgemeinschaft. Ausgeführt wurde sie für den VI. und für Teile des
VII. Bandes unter der Leitung von Prof. D. E. WOLF zunächst von Frl. Dr. phil. A. RITTER.
welche auf Grund umfangreicher archivalischer Studien die historischen Einleitungen aus-
gearbeitet hat und für einige Kirchenordnungen auch die Texte abschrieb, sodann von Frau
Dr. theol. A. SPRENGLER, ebenfalls in Göttingen, welche die sehr sorgfältige und mühsame
kritische Bearbeitung der Texte übernahm, die Einleitungen zusammen mit den Herausgebern
nochmals durchprüfte und die schwierige Drucklegung überwachte. Beiden Bearbeiterinnen ist
das Unternehmen zu großem Dank verpflichtet.

Die in Band VI unterzubringenden rund fünfzig, z.T. sehr umfangreichen Dokumente sind
zu gut einem Drittel bisher überhaupt noch nicht veröffentlicht worden, zu einem großen Teil
nur in Auszügen oder nach minder guten Vorlagen. Richter bringt davon insgesamt nur vier-
zehn Stücke, seinen Grundsätzen entsprechend nur im Auszug, beschränkt auf die verfassungs-
rechtlichen Teile. Von den im ersten Teilband unserer Ausgabe publizierten insgesamt 26
Stücken sind 9 erstmalig vorgelegt. Im Vergleich mit der Richterschen Sammlung ergibt sich
für diesen Teilband folgendes Bild:

KO Braunschweig-Wolfenbüttel, 1543 (S. 22 ff.)

KO Herzog Julius, 1569 (S. 83 ff.)

KO Stadt Braunschweig, 1528 (S. 348 ff.)

Artikelbuch (Fürstentum Lüneburg), 1527 (S. 492 ff.)
Pfarrbesoldungs- und Eheordnung, 1543 (S. 528 ff.)
KO Lüneburg, 1564 (S. 533 ff.)

KO Stadt Lüneburg, 1575 (S. 650 ff.)

Leges ministrorum, Lüneburg (S. 691 ff.)

Richter II, Nr. LXXXIII, S. 56— 64
II, Nr. CXXXI, S. 318-324
I, Nr. XXIV, S. 106-120,
„in erschöpfendem Auszuge“

I, Nr. XVIII, S. 70- 76

II, Nr. LXXXII, S. 54- 56
II, Nr. CXXI, S. 285-287
II, Nr. CXLVIII, S. 398-400
II, S. 398 f, Anm.

VIII
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften