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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (6. Band = Niedersachsen, 1. Hälfte, 1. Halbband): Die Fürstentümer Wolfenbüttel und Lüneburg mit den Städten Braunschweig und Lüneburg — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1955

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30040#0298
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Wolfenbüttel

Register uber die agenda oder kirchen ordnung und was derselben volget.

Agenda oder kirchenordnung, wie es mit den ceremonien in den kirchen angerichtet und

gehalten werden soll.Fol.l (139)

Ordnung der ceremonien in pfarrkirchen der stedte und da schulen seind.6 (141)

An gemeinen Sonn und feyertagen von der metten oder früepredigt.7 (142)

Von der meß oder communion.9 (142)

Formula exhortationis zum volk, das zum sacrament gehen wil. 23 (146)

An Sontagen und hohen festen nach mittag in stedten. 37 (150)

'Von den besondern festen oder feyertagen, so man im jar halten sol.41 (151)

An den werktagen. 46 (153)

Kirchenordnung auf den dörfern. 50 (154)

Wie es mit der meß oder communion auf den dörfern gehalten werden sol. ... 51 (155)

Nach mittag an Sonn und feirtagen auf den dörfern. 55 (156)

Von der taufe. 56 (156)

Von der nottaufe. 69 (160)

Von den kindelbetterin oder sechßwöcherinnen. .. 79 (163)

Von der christlichen firmung, das ist, wie die kinder zuvor und ehe sie erstmals zum hei-

ligen abendmal zugelassen, verhöret werden sollen. . . 85 (164)

Wie mit den leuten in der beicht zu handeln. 92 (166)

Von vertrauen und segnen braut und breutigam.. 96 (167)

Von besuchung der kranken. 105 (170)

Von besuchung, erinnerung, vermanung und trost der gefangenen, so das leben ver-

wirket haben.113 (172)

Von begrebnussen. 119 (174)

Etliche collecten oder gebet, so in der kirchen under dem ampt der messe vor der

epistel und auch sonst gelesen werden. 126 (176)

Von der beteglocken oder pro pace leuten. 157 (180)

Die praefationes, so an hohen festen in den stedten nach der predigt vor der communion

gesungen werden. 159 (180)

Quotidiana..Ibid. (180)

In die nativitatis Christi. 163 (180)

In die epiphanias. .. 165 (180)

In die Paschae. 167 (181)

Ascensionis.170 (181)

Pentecostes.173 (181)

Trinitatis.175 (181)

Wie alle pfarren und kirchenempter besetzt werden sollen. 181 (182)

Von den kirchendienern, wie die aufgenommen sollen werden.186 (183)

Von der election und examine der kirchendiener.. 187 (183)

Form der ordination, durch D. M. Luth. gestelt. 202 (188)

Auf welche weiß ein neuer kirchendiener von den superintendenten seiner kirchen com-

mendiert, eingeleibt und installiert werden soll. 207 (189)

Von der kirchendiener underhaltung und besoldung. 214 (192)

Immunitates und freyheiten der kirchendiener. 216 (193)

Superintendenzordnung. 222 (195)

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