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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (6. Band = Niedersachsen, 1. Hälfte, 1. Halbband): Die Fürstentümer Wolfenbüttel und Lüneburg mit den Städten Braunschweig und Lüneburg — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1955

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30040#0584
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Lüneburg

Ex Ephe. 2 [3. 8 f.]: Wir weren allzusamen
kinder des zorns Gottes als die andern etc.
Aber aus gnaden seid ihr selig worden durch
den glauben und solchs nicht aus euch, Gottes
gabe ists, auf das sich niemand zu berhümen
habe.

Wenn aber ein alt mensch begraben werden
sol, so können die themata der vermanung ge-
nomen werden:

Ex Psal. 39 [5]: Herr, lere mich, denn es ein
ende mit mir haben wird.

Ex Psal. 90 [12]: Lere uns bedenken, das wir
sterben müssen. auf das wir verstendig werden.

Ex Iob 14 [1]: Ein mensch, geborn von einer
frauen etc.

Ex Iob 19 [25]: Ich weis, das mein erlöser
lebet.

Ex Esaiae, cap. 56 [Jes 57,1]: Der gerechte
komet umb, und niemand ist, der es zu herzen
neme, und heilige leute etc.

Ex Daniel. 12 [2]: Viel, die unter der erden
ligen und schlaffen, werden aufwachen etc.

Ex Ecclesiastis, cap. 7 [2]: Der tag des todes
ist besser etc.

Ex cap. 9 [12]: Der mensch weis seine zeit
nicht etc.

Ex Siracidis, cap. 5 [8]: Verzeuch es nicht,
dich zum Herrn zu bekeren etc.

Item cap. 17 [21]: So bekere dich zum Herren.
Verlass dein sündlich leben etc.

Ex cap. 38 [16]: Wenn einer stirbet, so be-
weine ihn etc.

Item ex cap.40 [1]: Es ist ein elend und jemer-
lich ding etc.

Johannis 5 [24]: Warlich, warlich, ich sage
euch: Wer mein wort höret und gleubet dem,
der mich gesand hat, der hat das ewige leben.

Item cap. eodem [28]: Es komet die stunde,
in welcher alle, die in todtengrebern sein etc.

Ex cap. 11 [25]: Ich bin die auferstehung und
das leben etc.

Roma. 5 [12]: Der tod ist durchgedrungen auf
alle etc.

Ex epistola ad Hebraeos, cap. 11 [9,27]: Es ist
allen menschen auferlegt.

Ex Apocalypseos, cap. 14 [13]: Selig sind, die
im Herrn entschlaffen etc.

Und andere dergleichen mehr sprüche.

Und kan daneben kürzlich angezeigt werden
vom glauben und bekentnis oder gutem wandel
des verstorbenen, damit andere leute gereizet
werden, derselbigen exempel zu folgen.

Es solle auch zu zeiten das volk vermanet
werden, sich gerne bey solcher versamlung und
begrebnis finden zu lassen, damit ein jeder von
seiner eigen schwacheit und sterblichem ende
und trost des ewigen lebens erinnert werden
möge.

Weil auch oftermals leute im gottlosen leben
also ersoffen sein, das sie umb ihrer mutwilligen
sünde willen, darin sie stecken, alse ehebruch,
hurerey, dieberey, wucherey, hass, neid und der-
gleichen, sich viel lieber der predigt des gött-
lichen worts und gebrauch der heiligen sacra-
menta enthalten wollen, denn sich bessern und
von ihren sünden ablassen, auch darüber ofter-
mals in solcher unbusfertigkeit hinsterben, so
wollen wir, das so dieselbigen sich nach fleissi-
ger vermanung ihres pastoris nicht bessern und
bekeren werden, sondern one den gebrauch des
sacraments dahinsterben, das man dieselbigen
nicht wie andere Christen mit processionen,
gesengen und andern christlichen ceremonien
begraben solle. Es sollen auch keine schul-
meister, pastorn oder prediger verpflichtet sein,
bey solcher leut begrebnis zu sein. Es mügen die
ihren solche leute allein begraben nach ihrer
gelegenheit.

Von vertrauen und segnen braut und
breutigam. 58

Nachdem der ehestand auch eine sonderliche
gottesordnung ist, dardurch das menschliche
geschlecht erhalten und dem allmechtigen eine
kirche auf dieser welt gesamlet wird, und aus

58 Vgl. S. 167 f.

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