D. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Prof. Dr. Leonhard Hübner, MJur (Oxford)
studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Freiburg, Lausanne, Köln und
Oxford. Die erste juristische Staatsprüfung absolvierte er 2007 in Köln, die zweite juristische
Staatsprüfung 2012 in Nordrhein-Westfalen. 2010 war er nach der Promotion an der Uni-
versität Heidelberg zunächst zwei Jahre als Rechtsanwalt tätig, bevor er an die Universität
Heidelberg zur Habilitation zurückkehrte. 2021 habilitierte ihn die juristische Fakultät der
Universität Heidelberg mit der nachfolgend vorgestellten Arbeit. 2022folgte er einem Ruf der
Universität Osnabrück, bevor er 2023 als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, In-
ternationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an die Universität Augsburg wechselte.
„Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen"
Das Thema Wirtschaft und Menschenrechte" entspricht dem Zeitgeist und be-
schäftigt seit Jahrzehnten Regierungen, Unternehmen und Nichtregierungsorga-
nisationen (NGOs) auf nationaler, europäischer und globaler Ebene. Neben den
„UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" aus dem Jahr 2011 (sog.
UN Guiding Principles/UNGP) ist spätestens seit dem Jahr 2021 durch das Liefer-
kettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Druck auf die deutsche Wirtschaft deut-
lich gestiegen. Seit Februar 2022 liegt zudem ein Entwurf über eine Europäische
Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vor.
Nicht nur auf dem politischen Parkett, sondern auch vor Zivilgerichten des
Globalen Nordens wird über die Haftung für Menschenrechtsverletzungen ver-
handelt. Gegenstände der sog. Human Rights Litigation sind Schadensersatzforde-
rungen an Gesellschaften wegen des Vorwurfs von Menschenrechtsverletzungen
von Tochtergesellschaften oder konzernunabhängigen Zulieferern im Globalen
Süden zulasten von Mitarbeitern, Anwohnern oder Dritten. Die Vorwürfe reichen
von Kooperationen mit ausbeuterischen und brutalen politischen Regimen über
die Verursachung gesundheitsgefährdender Umweltverschmutzungen bis hin zu
der Produktion unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, Kinder- und
Sklavenarbeit. Werden diese (angeblichen) Rechtsverletzungen unmittelbar von
ausländischen Tochtergesellschaften oder Zulieferern begangen, richten sich die
Vorwürfe zunehmend auch gegen inländische Muttergesellschaften.
Die Habilitationsschrift setzt sich mit der geltenden Rechtslage vor Inkraft-
treten des LkSG auseinander und legt den Fokus auf die juristische Analyse zivil-
rechtlicher Menschenrechtsklagen gegen Unternehmen. Die Schwerpunkte der
Prüfung ergeben sich aus zentralen juristisch dogmatischen Aspekten beim Gang
zu den Zivilgerichten: (i) Sind deutsche Gerichte zuständig? (ii) Welches Recht ist
für die Ansprüche der Kläger anwendbar? Und (iii) haften die deutschen Unter-
nehmen den drittstaatlichen Klägern auf Schadensersatz?
Deutsche Gerichte sind für Klagen gegen die deutschen Muttergesellschaften
international zuständig. Anders als in anderen Rechtsordnungen können die Toch-
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Prof. Dr. Leonhard Hübner, MJur (Oxford)
studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Freiburg, Lausanne, Köln und
Oxford. Die erste juristische Staatsprüfung absolvierte er 2007 in Köln, die zweite juristische
Staatsprüfung 2012 in Nordrhein-Westfalen. 2010 war er nach der Promotion an der Uni-
versität Heidelberg zunächst zwei Jahre als Rechtsanwalt tätig, bevor er an die Universität
Heidelberg zur Habilitation zurückkehrte. 2021 habilitierte ihn die juristische Fakultät der
Universität Heidelberg mit der nachfolgend vorgestellten Arbeit. 2022folgte er einem Ruf der
Universität Osnabrück, bevor er 2023 als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, In-
ternationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an die Universität Augsburg wechselte.
„Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen"
Das Thema Wirtschaft und Menschenrechte" entspricht dem Zeitgeist und be-
schäftigt seit Jahrzehnten Regierungen, Unternehmen und Nichtregierungsorga-
nisationen (NGOs) auf nationaler, europäischer und globaler Ebene. Neben den
„UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" aus dem Jahr 2011 (sog.
UN Guiding Principles/UNGP) ist spätestens seit dem Jahr 2021 durch das Liefer-
kettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Druck auf die deutsche Wirtschaft deut-
lich gestiegen. Seit Februar 2022 liegt zudem ein Entwurf über eine Europäische
Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vor.
Nicht nur auf dem politischen Parkett, sondern auch vor Zivilgerichten des
Globalen Nordens wird über die Haftung für Menschenrechtsverletzungen ver-
handelt. Gegenstände der sog. Human Rights Litigation sind Schadensersatzforde-
rungen an Gesellschaften wegen des Vorwurfs von Menschenrechtsverletzungen
von Tochtergesellschaften oder konzernunabhängigen Zulieferern im Globalen
Süden zulasten von Mitarbeitern, Anwohnern oder Dritten. Die Vorwürfe reichen
von Kooperationen mit ausbeuterischen und brutalen politischen Regimen über
die Verursachung gesundheitsgefährdender Umweltverschmutzungen bis hin zu
der Produktion unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, Kinder- und
Sklavenarbeit. Werden diese (angeblichen) Rechtsverletzungen unmittelbar von
ausländischen Tochtergesellschaften oder Zulieferern begangen, richten sich die
Vorwürfe zunehmend auch gegen inländische Muttergesellschaften.
Die Habilitationsschrift setzt sich mit der geltenden Rechtslage vor Inkraft-
treten des LkSG auseinander und legt den Fokus auf die juristische Analyse zivil-
rechtlicher Menschenrechtsklagen gegen Unternehmen. Die Schwerpunkte der
Prüfung ergeben sich aus zentralen juristisch dogmatischen Aspekten beim Gang
zu den Zivilgerichten: (i) Sind deutsche Gerichte zuständig? (ii) Welches Recht ist
für die Ansprüche der Kläger anwendbar? Und (iii) haften die deutschen Unter-
nehmen den drittstaatlichen Klägern auf Schadensersatz?
Deutsche Gerichte sind für Klagen gegen die deutschen Muttergesellschaften
international zuständig. Anders als in anderen Rechtsordnungen können die Toch-
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