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Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2023 — 2023(2024)

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tergesellschaften oder Zulieferer aus den Drittstaaten nicht vor deutschen Gerich-
ten verklagt werden. Für Kläger führt dies zu der misslichen Konsequenz, dass sie
regelmäßig zwei Verfahren für denselben Sachverhalt führen müssen.
Deutsches Recht ist für diese Klagen nicht anwendbar. Stattdessen müssen
deutsche Gerichte ausländisches Recht durch Gutachten ermitteln lassen und an-
wenden.
Unterstellt man die Anwendbarkeit deutschen Rechts, kommt eine Haftung
nur in Betracht, wenn die deutsche Muttergesellschaft in erheblichem Maße Ein-
fluss auf die ausländische Gesellschaft nimmt.
Aus dem Befund ergibt sich ein Dilemma: Öffentlichkeit und Markt verlan-
gen unternehmerisches Engagement zur Unterbindung von Menschenrechts-
verletzungen in der Lieferkette - gerade dieses Engagement würde aber eine
zivilrechtliche Haftung begründen. Das deutsche Zivilrecht setzt daher einen un-
eiwünschten Anreiz für Unternehmen, nicht tätig zu werden.
Um dieses Dilemma aus Unternehmenssicht aufzulösen, bedarf es einer
Neuregelung. Daher werden unter Zuhilfenahme der Rechtsvergleichung kon-
krete Vorschläge für international-verfahrensrechtliche, kollisionsrechtliche und
haftungsrechtliche Normen unterbreitet.

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