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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0744
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Karl Jaspers und die Reichsschrifttumskammer 627
ad 1) Ich bin als Beamter im Ruhestande m.E. in dem Bereich des Herrn Reichsmi-
nisters für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung tätig, nämlich im Bereich der
Fachgebiete, die ich lehramtlich als Universitätsprofessor vertrat. Im Jahre 1937 wurde
ich zum 1. Oktober nach § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamten-
tums in den Ruhestand versetzt (nicht nach anderen Paragraphen »entlassen«).1499 Als
Ruhestandsbeamter gehöre ich, wie mir scheint, zu dem Personenkreis, der in Ihren
Richtlinien unter a, Absatz 1 getroffen wird. Dass ich in meiner Tätigkeit zum Bereich
des Herrn Reichserziehungsministers gehöre, zeigt sich indirekt daran, dass mir die-
ses Reichsministerium die Übernahme eines Vortrags in Genf im Jahre 1939 geneh-
migte,1500 regelmässige Vorlesungen an der Universität Basel, zu denen ich 1941 ein-
geladen wurde, nicht genehmigte.1501
Daher bitte ich Sie im Falle der Richtigkeit meiner Auffassung, mich in diesem
Sinne einzuordnen und Ihre Verfügung vom 27. 2.1943, die meine Arbeit zur Berufs-
ausübung als Schriftsteller rechnet, aufzuheben.
ad 2) Sollte ein Ruhestandsbeamter nicht mehr zu dem Bereich seiner Berufsaus-
übung gezählt werden, sondern eine Prüfung seiner jeweiligen Veröffentlichung auf
ihren fachwissenschaftlichen Charakter notwendig bleiben, so bitte ich Sie, die 4. Auf-
lage meiner »Allgemeinen Psychopathologie«, die im Manuscript fertig ist, als fach-
wissenschaftlich anzuerkennen und mir die Veröffentlichung zu gestatten (sofern sie
aus Gründen der Papierbeschaffung u.a. überhaupt möglich ist). Wenn dies in Form
eines Befreiungsscheins zu geschehen hat, bitte ich Sie um einen solchen Befreiungs-
schein. Für etwa andere in Zukunft geplante Veröffentlichungen müsste ich dann je-
weils vorher bei Ihnen anfragen.
Meine Fachgebiete sind Psychopathologie (ich bin Dr. med., habe das medicinische
Staatsexamen gemacht, war Assistent an einer psychiatrischen Klinik und Docent für
Psychologie) und Philosophie (ich war ordentlicher Professor für Philosophie). Als Do-
cent habe ich innerhalb der Psychologie auch die Psychopathologie gepflegt. Meine
Veröffentlichungen, die ich gegenwärtig vorbereite - entweder als Manuscript voll-
endet habe (Allgemeine Psychopathologie) oder noch arbeite (Philosophische Eogik,
Grundsätze des Philosophierens) -, sind aus Titel und Inhalt ohne weiteres als fach-
wissenschaftlich erkennbar.
Zur Information lege ich eine Eiste meiner früheren Veröffentlichungen (mit Aus-
nahme von Zeitschriftenarbeiten und Aufsätzen) bei. Für einige weitere Gesichts-
punkte beziehe ich mich auf mein Schreiben vom 3.3.
Ich hoffe, dass es Ihnen möglich sein wird, mich in den Personenkreis der Wissen-
schaftler im Sinne Ihrer Bestimmungen einzuordnen.
Karl Jaspers
 
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