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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Buckwalter, Stephen E. [Oth.]; Schulz, Hans [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0174
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170

12. GUTACHTEN FUR DEN ULMER RAT

4. Überlieferung
Handschriften
a: Straßburg StArch, AST 167 (Varia ecclesiastica II), fol. 1 ’ —(mit der Zählung:
46, 46A, 47, 48, 48A, 49; zu fol.49r wurde eme Cedula ergänzt, ebenso zu
fol. 69^); möglicherweise handelt es sich hierbei um die überarbeitete Vorlage der
nach Ulm geschickten Ausfertigung (Vorlage und Ausfertigung konnten mcht
gefunden werden); fol. 1' -24^ und 44^-99^ stammen von der Hand Konrad Hu-
berts und enthalten Korrekturen und Ergänzungen Bucers und Huberts;
fol. 25^-3 iv entstammen einer unbekannten zeitgenössischen Hand 2, fol. 32r-
43v ebenfalls einer unbekannten zeitgenössischen Hand 3; auf tol. 25'-43^ smd
durchgehend Randergänzungen Huberts zu fmden.
Wohl kurz nach der Fertigstellung semes nach Ulm geschickten Ehegutachtens
überarbeitete Bucer die Straßburger Abschrift derselben und veranlaßte zahlrei-
che von seinem Sekretär Konrad Hubert ausgeführte Ergänzungen und Korrek-
turen. Anhand der Jahresangabe auf dem Titelblatt ist zu vermuten, daß diese
Überarbeitung im Jahre 1534 abgeschlossen wurde. Dementsprechend sind diese
späteren Ergänzungen m der Ulmer Überlieferung (vgl. unten Handschrift b)
nicht zu fmden, sie wurden aber alle in den späteren durch Erasmus Sarcerius
veranlaßten Drucklegungen (vgl. unten Editionen 1-3) übernommen. Diese
Handschrift hegt unserer Edition zugrunde.
b: Ulm StArch, A 3715/1, fol. ir-90r; eine fehlerhafte und unzuverlässige, aus dem
Zeitraum zwischen etwa 1563 und 1380 stammende Abschnft der mcht erhalte-
nen Ausfertigung vom 26. November 1333.

Drucke:
Ed. 1: Ein Buch II vom heiligen Eheftande / vnd II von Ehefachen / mit allen
vmbftendigkeiten / zu die=llfen dingen gehörig / dannnen zu gleich natürhch /
II Göttlich / Keiferlich / vnd Bepfthch Recht angezogen wird / II zum Teil aus
vieler gelerter Theologen Bücher ge=llzogen / zum Teil vom zufamen zieher
felbft II gefchrieben. II Durch Erafmum Sarcenum. II Jtem / werden m diefem
Buch auch viel felle in Ehe=llfachen gefetzet / fampt gelerter Theologen rath=ll
fchlege darüber. II Mit gnaden vnd Pnuilegien / folch Buch m fechs ja=llren / m
diefen Landen nicht nachzudrücken / oder anderswo II nachgedrucket / feil zu-
habe / bey peen vnd straffe / II wie 1m Original verleibet. II M.D.LIII. II
Leipzig: Jakob BäiAvald, 1553.
20. 16 ungez. Bl., 232 gez. Bl., 1 ungez. Bl. Rotdruck auf Bl. ia. - VD 16 S 1669.
Etlicher gelerten Theologi bedencken von der Ehescheidung: Bl. i6ib-207a.
 
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