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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Buckwalter, Stephen E. [Oth.]; Schulz, Hans [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0409
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Beilage zu Nr. 12

Kritische Ergänzungen des Erasmus Sarcerius zu Bucers
»Von der Ehe und Ehescheidung« in der zweiten (155h)
und in dcr dritten (1569) Edition seines Kompendiums
reformatorischer Eheschriften

Einleitung
Erasmus Sarcerius (i 501 -15 59)1 2 3 war Pfarrer an der Leipziger Thomaskirche, als er
1m April 1553 die erste Ausgabe seines Werkes »Ein Buch vom heiligen Ehe-
stande« , ein Kompendium von Eheschriften verschiedener Reformatoren, das auch
eigene Beiträge zum Thema umfaßte, herausgabr’ Im Sommer 1553 übersiedelte er
nach Eisleben, wo er Superintendent der Grafschaft Mansfeld wurde.4 Die zweite
Ausgabe seiner Zusammenstellung evangelischer Eheschriften entstand 1556, dies-
mal unter dem Titel »Vom heiligen Ehestande«5. Diese Neuauflage bot Sarcerius die
Gelegenheit, zu den für die damalige Zeit ungewohnt großzügigen Ansichten Bu-
cers6 zur Ehescheidung kritisch Stellung zu nehmen. Dies geschah in Form emes
ausführlichen Vorwortes, in welchem sich Sarcerius von den Inhalten der darauffol-
genden Schrift distanzierte, sowie durch insgesamt 37 weitere Ergänzungen, mittels
derer er den Textablauf des »Bedenckens etlicher gelerten Theologen« unterbncht,
um durch katechismusartige Anhänge die Punkte genau zu benennen, bei denen die
ungenannten Verfasser irren. Diese Ergänzungen erschienen erneut m der dritten
Ausgabe des Werkes, die unter dem Titel »Corpus iuris matrimomalis«7 zehn Jahre
nach dem Tod des Sarcerius8 gedruckt wurde.
Die Veröffenthchung dieser Ausführungen des Sarcerius schien uns als Beilage zu
Nr. 12 aus zwei Gründen ratsam:
1. Bucers grundlegendes Werk »Von der Ehe und Ehescheidung« fand ausschließ-

1. Zu lhm vgl. oben S. 169, Anm. 32.
2. Das von uns als Ed. 1 bezeicbnete Werk; vgl. die genauen bibliographischen Angaben oben
S. 170h und die Abbildung auf S. 172.
3. Vgl. Mejer, Zur Geschichte des ältesten protestantischen Eherechts, S. 75—79.
4. Von Graf Albrecht von Mansfeld-Hinterort als Nachfolger des als Adiaphoristen Ende 1552
entlassenen Georg Major gerufen. Vgl. Mejer, Zur Geschichte des ältesten protestantischen Ehe-
rechts, S.75; RE 17, S.485,17; TRE 21, S.726,53-727,3.
5. Das von uns als Ed. 2 bezeichnete Werk; vgl. die genauen bibliographischen Angaben oben
S. 171.
6. Freilich wird Bucer niemals erwähnt, und möglicherweise wußte Sarcerius tatsächlich nicht,
wer der Verfasser dieser Schrift war, die er ledighch »ethchen gelehrten Theologen« zuschreibt.
7. Das von uns als Ed. 3 bezeichnete Werk; vgl. die genauen bibliographischen Angaben oben
S. 171 und 174 sowie die Abbildung auf S. 173.
8. Er starb in Magdeburg am 28. November 15 59.
 
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