Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Buckwalter, Stephen E. [Oth.]; Schulz, Hans [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0424
License: Free access  - all rights reserved

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
420

BEILAGE ZU NR. 12

Ergänzung 27 (vgl. oben S. 338,4, textkritische Anmerkung d)
Ed. 2, Bl. 255>b-26oa; Ed.3, Bl. 234a.
Frage: Was schließen vnsere Kirchen hieruon?
Aritwort: Strack vnd eintrechtiglich, das zufellige vnd langwirige kranckheiten,
vnd derhalben vnuermugligkeit zu Ehelichen wercken die Ehe nicht scheide. Vnd 5
das nach der lere Lutheri aus dem Buchlein vom Ehelichen22 leben. Da er dann vnter
andern sagt, das diese sehg sein, so Gott solche Ehegemahel zu hause schicket, daran
sie den Himmel konnen erwerben: »Ja ob du gleich sprichst: >Ich kan mich nicht
enthalten<. Antworte lch dir: >Du leugest<. Denn wirstu mit ernst deinem krancken
Gemahel dienen vnd erkennen, das dirs Gott zugesand hat, vnd jm dancken, so las 10
|n sorgen, gewislich wird er dir gnade geben, das du nicht darffest tragen, mehr dann
du kanst.«23 Vnd las mir auch hie gefallen, die vrsache, warumb zufellige vnd lang-
wirige kranckheit die Ehe nicht scheidet. Denn es ist ein gros ding, kranck sein sine
culpa, das einer mcht bessern kann, wiewol memand kranck ist sine causa. Wo aber
die vnvermughgkeit ist der Ghedmasse vnd der natur, hiervon wollen wir hernach 15
vnserer Kirchen meinunge setzen. Denn es ist ein vnterscheid zuhalten zwischen
vnvermughgkeit durch andere zufellige kranckheiten vnd zwischen vnuermughg-
keit der Ghedmasse oder Natur. Vnd gilt hie nicht schhessen. Vnuermughgkeit one
Gliedmassen vnd von Natur scheidet die Ehe. Also auch alle andere langwmge vnd
beharliche Kranckheiten. Denn von der ersten hat man Christi lere, Matth. am 19. 20
Aber von der andern kein Schrifft. So ist auch alzeit hierinnen besserung zuhoffen.

Ergänzung 28 (vgl. oben S. 349,4, textkritische Anmerkung h)
Ed. 2, Bl. 262b; Ed. 3, Bl. 236^-2372.
Frage: Was halten vnsere Kirchen von erzelter lere von der vnmughgkeit oder
vntüchtigkeit? 25
Antwort: Sie halten sie in gemein nicht für vnrecht. Doch so ferne das man alhie
allein die vntüchtigkeit der Gliedmasse oder der Natur verstehe, dauon Chnstus
redt, Matth. am 19. Wo aber vorgesetzte lere solte verstanden werden, von andern
zufelhgen vnd langwirigen kranckheiten des leibs, als Aussatz vnd anderer der glei-
chen, wie sie mogen namen haben, so lassen vnsere Kirchen Ehescheidung nicht zu. 30
Denn da alzeit gute besserung zuhoffnung. Item dieweil auch Eheleute schüldig
sein, das Creutz, so Gott auff den Ehestand gelegt, vnd darzu sie sich auch verpflich-
tet haben, da sie der Priester zusamen vertrawet, darumb müssen sie guts vnd boses,
gesundheit vnd kranckheit mit einander tragen. Item dieweil auch Eheleute von
Gott gehülffen erschaffen sein, so würde es einem Ehegemahel vbel anstehen, das es 3S
sich der hülffe solte entziehen, da die groste not dieselbige erfordert. So kondte ich
auch bey mir nicht gedencken, was da müste für eine ehehche liebe vnd trewe sein,
die mit dem krancken Gemahel solte auffhoren.

22. Vgl.obenAnm.11.
23. Das Zitat entspricht WA 1011,8.291,30-292,3.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften