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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Schulz, Hans [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0564
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17. WIDERSTREITENDE EHEVERSPRECHEN

v[nseren] herren, als die, so vil an ir, zwen menner zur ehe, auch die heilig ehe mit
gemeldter leichtfertigkeit zu grosser ergernüs hochlich80 geschmehet hat, an irem
leibe gestraffet81 worden lst', Noch82, dieweil zur ehe meniglich83, wer deren be-
darff, zu verhelffen, auch die selbige, nach dem gott, erbarlich zu leben, beuolhen84,
nieman verwircken mag85 vnd der kachler recht vnd redlich mn bey sein vnd mit be-
willigung seines vatters der Frouen die ehe versprochen, so ferr an deren86 nit irre
vnd hindere, das sie zuvor mit dem scherer der ehe halb gehandelt, das87 recht sie
nach dem mit vrtheil zu Araw erörtert, das der Schererr, seitemal sein vatterr inn sol-
che ehe mit der Frouen nit bewilhgt, mit der selbigen Frouen vnuerstricket88 vnd ir
der ehehalb nichts schuldig sein solle, das der kachler die Frou, nach dem er ir ver-
sprochen89 vnd das mit bewilhgung seines vatters, auch darauff beigelegen ist90, die
Froue als sein ehelich weib haben vnd halten solle. Dann nun ausfündig, das die
handlung, mit dem Schererr ergangen, sein, des scherers halb, als der sein vatter ge-
hebt, one des willen er auch nach götlichem rechten kein ehe zumachen hat macht
gehapt, vntaughch91 vnd vnbündig gewesen vnd ann sein, des kachlers, ehe mit fil
gemeldter Frouen mchs n ren92 oder hinderen mögen.
H aec ex autographo D[omim] Mart[im] BucenJ.

1) Danach von anderer Hand ein Merkzeichen eingefügt, wohl um den Hauptteil der Zusam-
menfassung zu kennzeichnen.
j —j) m die rechte untere Ecke geschrieben.
80. sehr, arg.
81. gemeint lst wohl ein öffenthches Ausschlagen mit Ruten.
82. dennoch.
83. jedem, jedermann.
84. Gemeint lst wohl Gen 2,18 tm Zusammenhang mit I Kor 7,2.
85. auch derselbigen ... memand verlustig gehen kann.
86. an der (sc. versprochenen Ehe).
87. welches.
88. unverbunden, unverpfhchtet.
89. sc. lhr die Ehe versprochen.
90. den Beischlaf vollzogen hat.
91. rechtsungültig. Grimm 24 (= XI,3), Sp. 1444.
92. hemmen, hindern.
 
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