48 2. replik bucers auf marpecks bekenntnis
282] ¹ ,welches er mit einem fünfseitigen »Zeuckhnus« seines »glaubens in crissto«
abschloß [S.24/282–28/286] ² .Nach der Fertigstellung dieser Stücke gewann er
Einsicht in Bucers Verteidigung der Kindertaufe ³ und nahm zu dieser Schrift auf
dreieinhalb weiteren Seiten Stellung [S.29/287–32/290] ⁴ .Schließlich erstellte er für
das ganze Bekenntnis eine in 29 Punkten gegliederte Zusammenfassung, die er der
Schrift voranstellte [S.1/259–4/262] ⁵ . Keiner dieser vier Abschnitte schneidet
wirklich ein neues Thema an, sondern jeder von ihnen überschneidet sich auf vielfache
Weise inhaltlich mit den übrigen drei Teilen.
Für den ersten Teil seiner Replik übernahm Bucer die von Marpeck stammende
Zählung der 29 Punkte, versah dann aber die nächsten beiden Hauptstücke Marpecks
mit einer eigenen Zählung, die von 1 bis 284 reicht. Marpecks abschließende
Erwiderung auf Bucers Verteidigung der Kindertaufe versah der Straßburger mit einer
erneuten, die Zahlen 1 bis 36 umfassenden Zählung ⁶ .
Aufgrund der unorganischen Entstehung und der vielen thematischen Überschneidungen
des Bekenntnisses Marpecks ist eine lineare Darstellung seines Inhalts
und der entsprechenden Repliken Bucers wenig ergiebig für das Verständnis dieser
Texte. Sinnvoller ist es, die Themenkreise kurz zu skizzieren, denen Marpecks Ausführungen
und Bucers Repliken zugeordnet werden können. Es handelt sich hierbei
um:
I. Das Verhältnis von Altem und Neuem Testament
A. Wohl um die Begründung der christlichen Kindertaufe mit der Analogie der
alttestamentlichen Beschneidung ⁷ sowie die Berufung Bucers auf die from-
1. Vgl. unten S. 82,8–210,16.
2. Vgl. unten S.210,17–232,19.
3. Indiesem Band als Nr. 1 ediert (vgl. oben S.24–45).
4. Vgl. unten S. 234,1–246,5. Diesen neuen Redaktionsschritt kann man anhand der Abbildung
auf S.57 klar erkennen.
5. Vgl. unten S.68,1–82,5.
6. Diese von Bucer eingesetzten Zahlen haben wir bei der Edition des Glaubensbekenntnisses
Marpecks übernommen, obwohl sie in der für unsere Edition zugrundeliegenden Hs. a nicht vorkommen,
sondern von Bucer nur in Hs. beingefügt worden sind, um die spezifischen Abschnitte,
auf die er im einzelnen repliziert, genau zu identifizieren. Sie stellen aber eine unentbehrliche Hilfe
für die präzise Einordnung der einzelnen Aussagen Bucers dar.
7. Die explizite Parallelisierung der christlichen Säuglingstaufe mit der alttestamentlichen Säuglingsbeschneidung
–durch Kol 2,11–12 vorbereitet –ist erstmals in einer an das Konzil von Karthago
von 251 oder 253 adressierten Anfrage eines Bischofs Fidus über den Zeitpunkt der Taufe bezeugt,
über die Cyprian von Karthago berichtet (Ep. 64,2. CSEL 3,2, S.718,1–5; CChr.SL 3C,
S. 419,18–22; vgl. dazu Jeremias, Kindertaufe, S. 100; Zimmermann, Kinderbeschneidung und Kindertaufe,
S. 125; Ferguson, Baptism in the Early Church, S. 370–372). Besonders ab dem Ende des
4. Jahrhunderts wird die Analogie Beschneidung-Taufe zu einem festen Motiv christlicher Tauftheologie
(Belege bei Yarnold, Taufe, S. 689,4–8; vgl. auch Ferguson, Baptism in the Early Church,
S. 577 und 803). Über Augustin (De nuptiis et concupiscentia ad Valerium 2,11,24. PL 44, Sp. 449f.;
CSEL 42, S.276f.) findet sie ihren Weg in das Decretum Gratiani (Decr. Grat. III, De consecratione,
Dist. 4, c. 6. Friedberg I, Sp. 1363) und in die Sentenzen des Petrus Lombardus (Sent. IV, d.1c.7).
Auch Thomas von Aquin begründet die Kindertaufe mit der Beschneidung (vgl. Summa theologica
III q. 70), ebenso später Luther (bereits in einem Brief an Melanchthon vom 13. Januar 1522. WA Br
2, S. 424–428; MBW Bd. T1, Nr. 205, S. 439, Z. 107–115) und Zwingli (vgl. sein Werk ›Von dem
282] ¹ ,welches er mit einem fünfseitigen »Zeuckhnus« seines »glaubens in crissto«
abschloß [S.24/282–28/286] ² .Nach der Fertigstellung dieser Stücke gewann er
Einsicht in Bucers Verteidigung der Kindertaufe ³ und nahm zu dieser Schrift auf
dreieinhalb weiteren Seiten Stellung [S.29/287–32/290] ⁴ .Schließlich erstellte er für
das ganze Bekenntnis eine in 29 Punkten gegliederte Zusammenfassung, die er der
Schrift voranstellte [S.1/259–4/262] ⁵ . Keiner dieser vier Abschnitte schneidet
wirklich ein neues Thema an, sondern jeder von ihnen überschneidet sich auf vielfache
Weise inhaltlich mit den übrigen drei Teilen.
Für den ersten Teil seiner Replik übernahm Bucer die von Marpeck stammende
Zählung der 29 Punkte, versah dann aber die nächsten beiden Hauptstücke Marpecks
mit einer eigenen Zählung, die von 1 bis 284 reicht. Marpecks abschließende
Erwiderung auf Bucers Verteidigung der Kindertaufe versah der Straßburger mit einer
erneuten, die Zahlen 1 bis 36 umfassenden Zählung ⁶ .
Aufgrund der unorganischen Entstehung und der vielen thematischen Überschneidungen
des Bekenntnisses Marpecks ist eine lineare Darstellung seines Inhalts
und der entsprechenden Repliken Bucers wenig ergiebig für das Verständnis dieser
Texte. Sinnvoller ist es, die Themenkreise kurz zu skizzieren, denen Marpecks Ausführungen
und Bucers Repliken zugeordnet werden können. Es handelt sich hierbei
um:
I. Das Verhältnis von Altem und Neuem Testament
A. Wohl um die Begründung der christlichen Kindertaufe mit der Analogie der
alttestamentlichen Beschneidung ⁷ sowie die Berufung Bucers auf die from-
1. Vgl. unten S. 82,8–210,16.
2. Vgl. unten S.210,17–232,19.
3. Indiesem Band als Nr. 1 ediert (vgl. oben S.24–45).
4. Vgl. unten S. 234,1–246,5. Diesen neuen Redaktionsschritt kann man anhand der Abbildung
auf S.57 klar erkennen.
5. Vgl. unten S.68,1–82,5.
6. Diese von Bucer eingesetzten Zahlen haben wir bei der Edition des Glaubensbekenntnisses
Marpecks übernommen, obwohl sie in der für unsere Edition zugrundeliegenden Hs. a nicht vorkommen,
sondern von Bucer nur in Hs. beingefügt worden sind, um die spezifischen Abschnitte,
auf die er im einzelnen repliziert, genau zu identifizieren. Sie stellen aber eine unentbehrliche Hilfe
für die präzise Einordnung der einzelnen Aussagen Bucers dar.
7. Die explizite Parallelisierung der christlichen Säuglingstaufe mit der alttestamentlichen Säuglingsbeschneidung
–durch Kol 2,11–12 vorbereitet –ist erstmals in einer an das Konzil von Karthago
von 251 oder 253 adressierten Anfrage eines Bischofs Fidus über den Zeitpunkt der Taufe bezeugt,
über die Cyprian von Karthago berichtet (Ep. 64,2. CSEL 3,2, S.718,1–5; CChr.SL 3C,
S. 419,18–22; vgl. dazu Jeremias, Kindertaufe, S. 100; Zimmermann, Kinderbeschneidung und Kindertaufe,
S. 125; Ferguson, Baptism in the Early Church, S. 370–372). Besonders ab dem Ende des
4. Jahrhunderts wird die Analogie Beschneidung-Taufe zu einem festen Motiv christlicher Tauftheologie
(Belege bei Yarnold, Taufe, S. 689,4–8; vgl. auch Ferguson, Baptism in the Early Church,
S. 577 und 803). Über Augustin (De nuptiis et concupiscentia ad Valerium 2,11,24. PL 44, Sp. 449f.;
CSEL 42, S.276f.) findet sie ihren Weg in das Decretum Gratiani (Decr. Grat. III, De consecratione,
Dist. 4, c. 6. Friedberg I, Sp. 1363) und in die Sentenzen des Petrus Lombardus (Sent. IV, d.1c.7).
Auch Thomas von Aquin begründet die Kindertaufe mit der Beschneidung (vgl. Summa theologica
III q. 70), ebenso später Luther (bereits in einem Brief an Melanchthon vom 13. Januar 1522. WA Br
2, S. 424–428; MBW Bd. T1, Nr. 205, S. 439, Z. 107–115) und Zwingli (vgl. sein Werk ›Von dem