12. schmalkaldener gutachten
519
Mitverfasserschaft Bucers ¹ ,sondern zeichnet sich durch eine gewisse theologische
Fadheit und Argumentationsarmut aus, die es von den übrigen Stücken in diesem
Band klar absetzen. ²
Dieses Memorandum ³ gegen Franck und Schwenckfeld weist folgenden Aufbau
auf:
I. Allgemeine Anklage gegen diejenigen, die die Gläubigen zum Bruch mit der
Amtskirche verleiten [963 ʳ –966 ʳ ]
A. Sie entreißen der Kirche, in der das Evangelium rein gepredigt wird, ihre
Mitglieder [963 ʳ ].
B. Indem sie die Pfarrer und Seelsorger der Amtskirche verachten, verachten
sie Christus [963 ʳ/ᵛ ].
C. Diese »Rottengeister« besitzen keine stichhaltigen Gründe für die Geringschätzung
und Meidung des Predigtamtes der bestehenden Kirche.
D. Die Gottesfürchtigen werden ermahnt, das Predigtamt und die ordinierten
Pfarrer, Prediger und Seelsorger der Amtskirche in Ehren zu halten und
nicht auf solche zu hören, die die Einfältigen vom rechten Gottesdienst abhalten
[963 ᵛ –964 ʳ ].
E. Das Treiben dieser irrenden Geister ähnelt demjenigen der Donatisten.
F. Sie entziehen sich der Verantwortung einer obrigkeitlichen Amtsinhabe
[964 ʳ/ᵛ ].
G. Durch ihr demütiges und sittlich tadelloses Auftreten beeindrucken sie die
einfachen Leute; aber zugleich diffamieren sie die Pfarrer der Landeskirche
[964 ᵛ –965 ᵛ ].
H. Vorallem wiegt ihr Angriff auf das legitime Predigtamt schwer [965 ᵛ –966 ʳ ].
II. Besondere Klage gegen die »Skeptiker« [966 ʳ –967 ʳ ]
A. Sie zeichnen sich dadurch aus, daß sie nichts für gewiß halten [966 ʳ ].
B. Durch ihre billige Polemik gegen die Prediger finden sie eine Anhängerschaft
in der Bevölkerung.
C. Die Christen sind deshalb aufgerufen, sich zur bestehenden Kirche öffentlich
zu bekennen [966 ʳ/ᵛ ].
D. Kennzeichen der wahren Kirche:
1. Predigt des Evangeliums
2. Darreichung der Sakramente gemäß der Einsetzung Gottes
11,1, S.259,33–260,3) und die ›Beständige Verantwortung‹ vom Januar 1545 (BDS 11,3, S.185,30–
191,22).
1. Die deutsche Handschrift weist lediglich einige Korrekturen auf, die von der Hand Bucers
stammen könnten (vgl. unten die textkritischen Anm. n, p, t, u, v–v,x–x,z,a).
2. Endriß, Schwenckfelds Ulmer Kämpfe, S. 43 urteilt: »[...] man kann [...] nicht finden, daß sich
die Verfasser des Gutachtens oder die, die es inspirierten, besonders angestrengt hätten. Gerade
theologisch ist das Gutachten mangelhaft«.
3. Da das knappere lateinische Gutachten bereits Gegenstand eines Regests in MBW Bd. 3,
Nr. 2396, S. 41 ist, orientieren wir uns im folgenden an der längeren deutschen Fassung, an der möglicherweise
Bucer mitgewirkt hat (vgl. oben Anm. 1).
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Mitverfasserschaft Bucers ¹ ,sondern zeichnet sich durch eine gewisse theologische
Fadheit und Argumentationsarmut aus, die es von den übrigen Stücken in diesem
Band klar absetzen. ²
Dieses Memorandum ³ gegen Franck und Schwenckfeld weist folgenden Aufbau
auf:
I. Allgemeine Anklage gegen diejenigen, die die Gläubigen zum Bruch mit der
Amtskirche verleiten [963 ʳ –966 ʳ ]
A. Sie entreißen der Kirche, in der das Evangelium rein gepredigt wird, ihre
Mitglieder [963 ʳ ].
B. Indem sie die Pfarrer und Seelsorger der Amtskirche verachten, verachten
sie Christus [963 ʳ/ᵛ ].
C. Diese »Rottengeister« besitzen keine stichhaltigen Gründe für die Geringschätzung
und Meidung des Predigtamtes der bestehenden Kirche.
D. Die Gottesfürchtigen werden ermahnt, das Predigtamt und die ordinierten
Pfarrer, Prediger und Seelsorger der Amtskirche in Ehren zu halten und
nicht auf solche zu hören, die die Einfältigen vom rechten Gottesdienst abhalten
[963 ᵛ –964 ʳ ].
E. Das Treiben dieser irrenden Geister ähnelt demjenigen der Donatisten.
F. Sie entziehen sich der Verantwortung einer obrigkeitlichen Amtsinhabe
[964 ʳ/ᵛ ].
G. Durch ihr demütiges und sittlich tadelloses Auftreten beeindrucken sie die
einfachen Leute; aber zugleich diffamieren sie die Pfarrer der Landeskirche
[964 ᵛ –965 ᵛ ].
H. Vorallem wiegt ihr Angriff auf das legitime Predigtamt schwer [965 ᵛ –966 ʳ ].
II. Besondere Klage gegen die »Skeptiker« [966 ʳ –967 ʳ ]
A. Sie zeichnen sich dadurch aus, daß sie nichts für gewiß halten [966 ʳ ].
B. Durch ihre billige Polemik gegen die Prediger finden sie eine Anhängerschaft
in der Bevölkerung.
C. Die Christen sind deshalb aufgerufen, sich zur bestehenden Kirche öffentlich
zu bekennen [966 ʳ/ᵛ ].
D. Kennzeichen der wahren Kirche:
1. Predigt des Evangeliums
2. Darreichung der Sakramente gemäß der Einsetzung Gottes
11,1, S.259,33–260,3) und die ›Beständige Verantwortung‹ vom Januar 1545 (BDS 11,3, S.185,30–
191,22).
1. Die deutsche Handschrift weist lediglich einige Korrekturen auf, die von der Hand Bucers
stammen könnten (vgl. unten die textkritischen Anm. n, p, t, u, v–v,x–x,z,a).
2. Endriß, Schwenckfelds Ulmer Kämpfe, S. 43 urteilt: »[...] man kann [...] nicht finden, daß sich
die Verfasser des Gutachtens oder die, die es inspirierten, besonders angestrengt hätten. Gerade
theologisch ist das Gutachten mangelhaft«.
3. Da das knappere lateinische Gutachten bereits Gegenstand eines Regests in MBW Bd. 3,
Nr. 2396, S. 41 ist, orientieren wir uns im folgenden an der längeren deutschen Fassung, an der möglicherweise
Bucer mitgewirkt hat (vgl. oben Anm. 1).