520 12. schmalkaldener gutachten
III. Auseinandersetzung mit Sebastian Franck [967 ʳ –968 ᵛ ]
A. Ablehnung seines undifferenzierten Kirchenbegriffs [967 ʳ/ᵛ ]
B. Kritik an stoischer Philosophie
C. Kritik an Francks Geringschätzung des gepredigten Wortes und der Heiligen
Schrift [967 ᵛ –968 ᵛ ]
IV. Auseinandersetzung mit Kaspar Schwenckfeld [968 ᵛ –971 ʳ ]
A. Kritik an seinen Veröffentlichungen [968 ᵛ ]
B. Inkompatibilität seiner Theologie mit den drei altkirchlichen Bekenntnissen
[968 ᵛ –969 ʳ ]
C. Widerlegung der Christologie Schwenckfelds, die die Menschheit Christi
aushöhlt [969 ʳ –971 ʳ ]
V. Abschließende Bitte an Gott, die Kirche vor »bösen Rotten« und »tollen Geistern«
zu bewahren [971 ʳ ]
Die Wirkungsgeschichte dieses Gutachtens ist in der Forschung umstritten. ¹
2. Überlieferung
Die deutsche Fassung des Gutachtens ² ist in zwei Handschriften überliefert:
a: Ulm StArch, A 1208 II, fol.963 ʳ –971 ʳ .Ausfertigung eines Kanzleischreibers ³ ,an
der Korrekturen einer weiteren Hand angebracht sind, die diejenige Bucers sein
könnte ⁴ .Allein diese Handschrift gibt den vollständigen Text des Gutachtens
wieder. Sie liegt unserer Edition zugrunde.
1. Ein Teil der Schwenckfeld-Forschung bemüht sich, die Wirkungslosigkeit des Dokuments
hervorzuheben (McLaughlin, Reluctant Radical, S. 222: »This was the first quasi-official condemnation
of Schwenckfeld, but it had considerably less impact than has often been supposed«), während
ein anderer es um so schärfer als allzu erfolgreichen Beginn »der Häretisierung des
Schwenckfeldertums« verurteilt (Gritschke, Via media, S. 235 und 259; vgl. auch Endriß,
Schwenckfelds Ulmer Kämpfe, S. 44; Weigelt, Von Schlesien nach Amerika, S. 70 f.). In Replik auf
die im Schmalkaldener Gutachten geäußerten Vorwurfe verfaßte Schwenckfeld im Herbst 1541 in
Kempten eine ›Confession vnnd Erklärung vom Erkanthnus Christi vnd seiner Göttlichen Herrlichkeit‹
(Edition in: CSch VII, S. 486–884), in welcher er unter anderem den Abschnitt des lateinischen
Gutachtens, der gegen ihn gerichtet ist, ins Deutsche übersetzte und zu widerlegen versuchte
(vgl. unten Anm.2).
2. Wir berücksichtigen die umfangreiche deutsche Überlieferung des letzten, nur Schwenckfeld
betreffenden Abschnittes dieses Gutachtens nicht (vgl. die in MBW Bd. T9, S.173 aufgelisteten
Münchener, St. Galler und Tübinger Handschriften): Der in dieser Überlieferung wiedergegebene
Text hat mit der im folgenden edierten deutschen Fassung nichts gemein, sondern stellt eine von
Schwenckfeld selbst 1541 eigens zum Zweck der Widerlegung erstellte Übersetzung des kürzeren,
lateinischen Texts von Melanchthon dar (Edition in: CSch VII, S. 500–507; vgl. oben Anm. 1).
3. Es handelt sich um denselben Schreiber, der den eigenhändig unterschriebenen Begleitbrief
der Schmalkaldener Theologen an den Ulmer Stadtrat vom 25. März 1540 (unten Nr. 13, S. 541–
550) ausgefertigt hat.
4. Vgl. unten die Abbildung auf S.523.
III. Auseinandersetzung mit Sebastian Franck [967 ʳ –968 ᵛ ]
A. Ablehnung seines undifferenzierten Kirchenbegriffs [967 ʳ/ᵛ ]
B. Kritik an stoischer Philosophie
C. Kritik an Francks Geringschätzung des gepredigten Wortes und der Heiligen
Schrift [967 ᵛ –968 ᵛ ]
IV. Auseinandersetzung mit Kaspar Schwenckfeld [968 ᵛ –971 ʳ ]
A. Kritik an seinen Veröffentlichungen [968 ᵛ ]
B. Inkompatibilität seiner Theologie mit den drei altkirchlichen Bekenntnissen
[968 ᵛ –969 ʳ ]
C. Widerlegung der Christologie Schwenckfelds, die die Menschheit Christi
aushöhlt [969 ʳ –971 ʳ ]
V. Abschließende Bitte an Gott, die Kirche vor »bösen Rotten« und »tollen Geistern«
zu bewahren [971 ʳ ]
Die Wirkungsgeschichte dieses Gutachtens ist in der Forschung umstritten. ¹
2. Überlieferung
Die deutsche Fassung des Gutachtens ² ist in zwei Handschriften überliefert:
a: Ulm StArch, A 1208 II, fol.963 ʳ –971 ʳ .Ausfertigung eines Kanzleischreibers ³ ,an
der Korrekturen einer weiteren Hand angebracht sind, die diejenige Bucers sein
könnte ⁴ .Allein diese Handschrift gibt den vollständigen Text des Gutachtens
wieder. Sie liegt unserer Edition zugrunde.
1. Ein Teil der Schwenckfeld-Forschung bemüht sich, die Wirkungslosigkeit des Dokuments
hervorzuheben (McLaughlin, Reluctant Radical, S. 222: »This was the first quasi-official condemnation
of Schwenckfeld, but it had considerably less impact than has often been supposed«), während
ein anderer es um so schärfer als allzu erfolgreichen Beginn »der Häretisierung des
Schwenckfeldertums« verurteilt (Gritschke, Via media, S. 235 und 259; vgl. auch Endriß,
Schwenckfelds Ulmer Kämpfe, S. 44; Weigelt, Von Schlesien nach Amerika, S. 70 f.). In Replik auf
die im Schmalkaldener Gutachten geäußerten Vorwurfe verfaßte Schwenckfeld im Herbst 1541 in
Kempten eine ›Confession vnnd Erklärung vom Erkanthnus Christi vnd seiner Göttlichen Herrlichkeit‹
(Edition in: CSch VII, S. 486–884), in welcher er unter anderem den Abschnitt des lateinischen
Gutachtens, der gegen ihn gerichtet ist, ins Deutsche übersetzte und zu widerlegen versuchte
(vgl. unten Anm.2).
2. Wir berücksichtigen die umfangreiche deutsche Überlieferung des letzten, nur Schwenckfeld
betreffenden Abschnittes dieses Gutachtens nicht (vgl. die in MBW Bd. T9, S.173 aufgelisteten
Münchener, St. Galler und Tübinger Handschriften): Der in dieser Überlieferung wiedergegebene
Text hat mit der im folgenden edierten deutschen Fassung nichts gemein, sondern stellt eine von
Schwenckfeld selbst 1541 eigens zum Zweck der Widerlegung erstellte Übersetzung des kürzeren,
lateinischen Texts von Melanchthon dar (Edition in: CSch VII, S. 500–507; vgl. oben Anm. 1).
3. Es handelt sich um denselben Schreiber, der den eigenhändig unterschriebenen Begleitbrief
der Schmalkaldener Theologen an den Ulmer Stadtrat vom 25. März 1540 (unten Nr. 13, S. 541–
550) ausgefertigt hat.
4. Vgl. unten die Abbildung auf S.523.