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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 16): Nachträge 1531 - 1541 — Gütersloh, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30653#0014
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10 einleitung

Die Gutachten der Straßburger Prediger insgesamt und Bucers separat betreffen
die Restitution der Frankfurter Bartholomäuskirche an die Altgläubigen. Im Gegensatz
zu Philipp von Hessen, der sich auf ein Gutachten Philipp Melanchthons
stützte und zum Nachgeben aufforderte, riet der Straßburger Rat von einem Nachgeben
dringend ab. Er fügte seinem Brief zwei entsprechende, Anfang November
1535 verfaßte Gutachten bei: eines der Straßburger Prediger (fünfter Text) und ein
etwas konziseres von Bucer (sechster Text). Die Restitution fand in der Folge nicht
statt.

Am 1./2. März 1537 führten die Theologen Luther, Bonifatius Wolfhart, Friedrich
Myconius und Bucer in Gotha ein Gespräch. Bucer bekräftigte seine lauteren
Absichten, nahm die Schweizer in Schutz und zeigte sich zuversichtlich, in Schmalkalden
zu einer Einigung zu gelangen. Der siebente Text gibt Bucers kurz protokollierte
Aussage wieder.

Am 8. Juni 1537 wandte sich Bucer von Augsburg aus an den Rat der Stadt Bern
(achter Text). Er plädierte für eine Einigung mit den Lutheranern und die Annahme
der Wittenberger Konkordie und tat dies explizit auch im Namen Wolfgang Capitos.
Er schlug dem Rat die Einberufung einer Synode vor; diese wurde in der Zeit
vom 10. bis 23. September desselben Jahres in Bern abgehalten.

Während Bucers Kirchenordnungen für Ulm (1531) und Straßburg (1534) längst
in unserer Ausgabe ediert worden sind (BDS 4, S.374–398 und BDS 5, S.15–41),
galt das bisher nicht für die umfangreiche Kirchenordnung, die er für eine weitere
oberdeutsche Reichsstadt von zentraler politischer Bedeutung 1537 abfaßte – nämlich
für Augsburg. Somit schließt die Edition der neunten Schrift diese Lücke in unserer
Reihe und liefert ein weiteres, eindrückliches Zeugnis vom kirchenorganistorischen
Wirken Bucers im süddeutschen Raum.

Die Anteilnahme, mit der Bucer die Geschicke der evangelischen Bewegung in
Frankreich verfolgte, geht aus dem zehnten (eine Bittschrift zu ihren Gunsten an
den Straßburger Rat vom Ende 1537) und dem fünfzehnten Text (Bericht Bucers
und Capitos an Philipp von Hessen vom Juli 1539) hervor. Beide Stücke verdeutlichen
die europäische Weite der kirchenpolitischen Aufmerksamkeit und des theologischen
Denkens Bucers.

Beim elften, zwölften und dreizehnten Text handelt es sich um Schreiben Bucers
und Capitos an die protestantischen Städte der Schweiz aus den ersten Monaten des
Jahres 1538. Die beiden Straßburger Theologen bemühten sich um die Annahme der
Wittenberger Konkordie. Bei dem Gespräch, das vom 28. April bis 3. Mai 1538 in
Zürich stattfand, widersetzte sich insbesondere Zürich der Annahme dieser Konkordie;
Basel und Bern sprachen sich für eine Annahme aus. Im Ergebnis kam es zu
keiner gemeinsamen Annahme, sondern nur zu einem unbefriedigenden Kompromiß.

Der ›Judenratschlag‹, der bereits in BDS 7 aufgrund einer Reinschrift (im Staatsarchiv
Marburg) von ca. November 1538 und der Drucke von 1539 ediert worden
ist, wird hier als vierzehnter Text nochmals ediert und zwar in einer sprachlich und
auch inhaltlich durchgängig abweichenden Fassung, die sich in der Chronik von
Wigand Lauze befindet. Die Frage muß offen bleiben, ob es sich dabei um eine von
 
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