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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 16): Nachträge 1531 - 1541 — Gütersloh, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30653#0015
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einleitung

Bucer selbst, von Philipp von Hessen oder auch einem hessischen Theologen redigierte
Fassung handelt.

Mit dem fünfzehnten Text liegt ein Ende Juli 1539 verfaßter Bericht Bucers und
Capitos über die Verfolgung der Protestanten in Savoyen vor, der als Beilage zu einem
Brief des Straßburger Rates an Philipp von Hessen geschickt wurde. Dieser
wird gebeten, eine Gesandtschaft der deutschen evangelischen Stände an den französischen
König zu bewerkstelligen. Es ist gut denkbar, daß Calvin auf Bucer und
Capito und durch diese auf den Rat Einfluß ausgeübt hat. Für Philipp von Hessen
verfaßte Bucer im Jahr 1539 eine Stellungnahme – die sechzehnte Schrift – zu kirchenpolitischen
Fragen der Grafen von Manderscheid und von Neuenahr; im Vordergrund
standen dabei Fragen zur Verwendung der Kirchengüter.

Eigentümliches Zeugnis von unerwartet erbittertem altgläubigem Widerstand, mit
dem Bucer sich in seiner eigenen Wirkungsstätte konfrontiert sah, gibt die siebzehnte
Schrift. In ihr verwahren sich der Straßburger Stettmeister Jakob Sturm und
Bucer gemeinsam gegen die Weigerung der altgläubigen Stiftsherren von Alt und
Jung St. Peter, dem frisch erlassenen Munizipalstatut, das für Pfründenanwärter ein
Examen vorsah, Folge zu leisten. Bei der achtzehnten Schrift handelt es sich um ein
Bedenken betreffend den Rat und Kanzler am bayerischen Hof Leonhard Eck. Bucer
verfaßte es im Februar/März 1540 für Philipp von Hessen im Hinblick auf dessen
Antwort an Leonhard Eck. Am Bundestag zu Schmalkalden, am 12. März 1540,
brachte Bucer einmal mehr den Wunsch nach der Einberufung eines Reichstages
vor. Der neunzehnte Text bietet sein kurz protokolliertes Votum.

Am 10. Mai 1540 nahm Bucer vor einem Straßburger Ratsausschuß Stellung zur
Position, die die Reichsstadt Straßburg im Juni in Speyer einnehmen sollte. Der
zwanzigste Text gibt sein kurz protokolliertes Votum wieder. Der einundzwanzigste
Text stellt einen Einigungsvorschlag vom 20. Juli 1540 dar, mit dem Bucer die
Beilegung der Besitzstreitigkeiten zwischen Reichsritter Hartmut von Kronberg
und Philipp von Hessen herbeiführen wollte. Bucer nahm mit diesem Vorschlag, der
ausschließlich Fragen des Besitzes und überhaupt keine kirchenpolitischen Angelegenheiten
betrifft, deutlich zugunsten Hartmuts Stellung. Philipp von Hessen lenkte
Ende 1540 widerwillig ein.

Der Band schließt mit einer Schrift, die ein heikles Thema im Wirken Bucers berührt:
seine Befürwortung der Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen. Dieser
bisher unedierte Brief Bucers an den Landgrafen enthält vertrauliche Empfehlungen
für die geschickte Beantwortung der diesbezüglichen gegen ihn gerichteten
Vorwürfe seitens des Herzogs Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel. Von
besonderem Interesse ist der zweite Vorwurf Heinrichs, gegen den sich Philipp
ebenfalls zu wehren versucht: daß er der täuferischen Bewegung gegenüber zu tolerant
sei. Da die Täuferpolitik Hessens unmittelbar von Bucer beeinflußt war, liefert
dieser Brief einen besonderen Einblick in Bucers Einschätzung der eigenen Haltung
gegenüber den Täufern.

Zahlreiche Institutionen und Personen haben durch ihre Hilfe zum Zustandekommen
des Bandes beigetragen. Wir danken in erster Linie den Mitarbeiterinnen und

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