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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 16): Nachträge 1531 - 1541 — Gütersloh, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30653#0282
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278 11.–13. bucer und capito und die protestantischen städte der schweiz

fertigte die Ratskanzlei unverzüglich Abschriften von Luthers Schreiben an und
schickte diese an die Schweizer Städte. Luthers Brief wurde an einigen Orten mit
Zurückhaltung und Skepsis aufgenommen.

Am Tag von Baden, dem 3. Februar 1538, legten die Zürcher Delegierten einen
Entwurf für eine Antwort an Luther vor. ¹ Aus einem kurz darauf in Zürich erstellten
Gutachten ² geht hervor, daß an Luthers Auffassungen keine Änderungen festzustellen
seien. Den erwähnten Entwurf der Zürcher schickte der Basler Rat zur Begutachtung
an den Rat und die Theologen in Straßburg.

In ihrem Schreiben vom 19. Februar 1538 ³ nahmen Bucer und Capito zum Brief
Luthers und dem in Zürich erstellten Entwurf einer Antwort ausführlich Stellung.
Sie wiesen darauf hin, daß es wünschenswert wäre, innerhalb des protestantischen
Lagers zur Einigkeit zu gelangen; allerdings seien die Auffassungen in der Abendmahlsfrage
nach wie vor unterschiedlich. Luther habe ihnen, Bucer und Capito, mit
seiner Bitte, die Schweizer zu einer Zustimmung zur Wittenberger Konkordie zu
bewegen, viel aufgebürdet. Sie regten eine Zusammenkunft aller Schweizer Städte
bzw. ihrer Theologen an ⁴ und legten in ihrem Brief Elemente für eine Antwort der
Schweizer Städte an Luther vor. Zudem nannten sie Gründe, die den Baslern in ihrer
von einigen Schweizer Städten etwas abweichenden, konzilianteren Haltung dienlich
sein könnten.

Der Brief Bucers und Capitos wurde dem Basler Rat gegen Ende Februar 1538
vorgelegt. ⁵ Am 28. Februar 1538 bedankte sich der Basler Rat beim Straßburger
Rat für dieses hilfreiche Schreiben und sicherte die Einflußnahme auf die Schweizer
Städte zu. ⁶ Am 6. März 1538 schrieb der Basler Rat nach Bern ⁷ und übernahm dabei
die Argumentationen Bucers und Capitos, ohne dabei die Verfasser zu nennen.
Die Berner übernahmen diesen aus Basel bzw. Straßburg erhaltenen Text als Entwurf
einer Antwort an Luther und erweiterten ihn in den letzten vier Punkten unwesentlich.
⁸ Sie gaben damit diesem Entwurf den Vorzug vor dem von den Zürchern
am 3. Februar 1538 in Baden vorgelegten Text. ⁹

1. Zürcher Entwurf einer Antwort an Luther von Ende Januar 1538. Edition in: Bizer, Die Wittenberger
Konkordie in Oberdeutschland und der Schweiz, S. 235. Zürich SArch, E II 337, S. 295;
Bern SArch, A V 1455 (U.P. 81, Nr.118). Edition in: Bizer, Die Wittenberger Konkordie in Oberdeutschland
und der Schweiz, S. 235–237.

2. Gutachten vom 9. Februar 1538. Edition in: Bizer, Die Wittenberger Konkordie in Oberdeutschland
und der Schweiz, S.236 f.

3. Edition dieses Textes im vorliegenden Band, Nr. 12, S. 295–305. Der Brief ist bereits von Bizer,
Die Wittenberger Konkordie in Oberdeutschland und der Schweiz, S. 237–245 unkommentiert
ediert worden. Vgl. auch Bizer, Studien, S. 216f.
4. S. unten S. 279.
5. Die Notiz eines Basler Kanzleischreibers auf fol. 310 ᵛ : »presentatum et lectum den 9. Februarii
1538« ist unzutreffend. Der Brief Bucers und Capitos ist ausdrücklich am 19. Februar 1538 verfaßt
worden; dieses Datum findet sich unverändert auch in der Abschrift (fol.319 ᵛ ).

6. Vgl. dazu Bizer, Die Wittenberger Konkordie in Oberdeutschland und der Schweiz, S. 234.

Basel SArch, Missiven, S.148. Der Brief ist im Stadtarchiv Straßburg nicht nachweisbar.
7. Basel SArch, Missiven, S.149–150; Bern SArch, A V 1455, Nr.119 (U.P. 81, Nr.127).
8. Vgl. dazu Strasser, Die letzten Anstrengungen der Straßburger Theologen, S. 12 f.; Bizer, Die

Wittenberger Konkordie in Oberdeutschland und der Schweiz, S.235–237.
9. S. oben S. 278,4–8.
 
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