Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 16): Nachträge 1531 - 1541 — Gütersloh, 2013

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30653#0336
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
332 14. ›judenratschlag‹ (abweichende fassung)

länger zu gedulden, wusten sie sich nicht länger zu vertrösten ¹ , daß die Condition
und Mäß hievor auß Göttlichem und Keyserlichem Rechten ⁿ gesetzt, gehalten
worden, Sondern wie sie alle gelegenheit der Regierung und auch Geschwindigkeit
² der Juden mit schencken und andern listen wusten und bedächten, musten sie,
als sie das zum theuersten behielten, gäntzlich besorgen, das so man die | 480 | Juden 5
länger behalten solte, solches gewiß gefahr und argernüs an der Religion und an
Nahrung der Armen bringen würde, und niemand wäre beßerung; derhalben sie ein
mahl erkanten und beschlößen, daß es nutzlicher und beßer wäre, die Juden länger
im fürstenthumb nicht zu gedulden ³ .

Jedoch gestunden sie darneben gleich wohl auch, wo man sie dergestalt wie dafor- 10
nen angezeiget hielte, daß es mit Gott wohl sein möchte, den darauß wäre zu verhoffen,
das man jhrer etliche gewinnen möchte, so wäre es auch darzu gut, andere unbußfertige
von Laßtern durch jhre Exempel, als die unter allen Volckern auff erden
die aller Armesten und Verachtesten seind, und weder hauß noch hoff hetten, wie
man für Augen sehe, ab zuschrecken. Hierauff ist allen Juden gebotten worden, in 15
die Kirche zur Predigt zu gehen und sich andrer Punct droben gemeldet zu gehalten
oder das Land zu raumen. Demnach seind die rechten Juden mehrerntheils auß Heßenland
gezogen, aber an derselben stette viel andere getauffte Juden kommen.
Gott, der Herre, gebe, daß jederman sich nach seinem wort und Heiligen Gebotten
halte, das sein Reich gefordert, und der neheste mit übermachtem wucher nicht also 20
stets beschweret und außgesogen werde. Amen.

n) Rechtem.

1. nicht zu verbürgen. Grimm 25 (= XII,1), Sp. 2008.
2. Schlauheit.
3. Vgl. dazu BDS 7, S.323 und 330.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften