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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 16): Nachträge 1531 - 1541 — Gütersloh, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30653#0369
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17. verteidigung des munizipalstatuts

365

Grundintention anerkennen und sich deshalb dem Munizipalstatut bereitwillig
fügen [10 ᵛ ].

D. Nun herrscht Befremden darüber, daß die Stiftsherren stattdessen das Munizipalstatut
rundweg ablehnen und eine polemische Gegenschrift verfaßt
haben, in welcher sie:
1. die Notwendigkeit des Munizipalstatuts bestreiten [11 ʳ ];
2. behaupten, dieses widerspreche weltlichem und kirchlichem Recht;
3. die Absicht kundtun, diesem keineswegs zu gehorchen;
4. schwere Vorwürfe gegen die Evangelischen erheben, nämlich [11 ᵛ ]:
a) daß sie selber schuld an der Nichteinhaltung kirchlichen Rechts trügen;
b) daß sie mit dem Munizipalstatut die Absicht verfolgten, die Stiftsherren
ihrer althergebrachten Grundrechte zu berauben und bisherige
Vereinbarungen nicht einzuhalten.

E. Die altgläubigen Stiftsherren haben durch die Maßlosigkeit ihrer Polemik
und die Boshaftigkeit ihres Angriffs das Anrecht auf eine würdige Erwiderung
verwirkt [12 ʳ/ᵛ ].

F. Dennoch sind die Evangelischen bestrebt, ihr Wohlwollen erneut unter Beweis
zu stellen und im folgenden die Stiftsherren ihres Irrtums auf freundliche
Art zu überzeugen [12 ᵛ ].
II. Konzeption der vorliegenden Schrift [13 ʳ ]

A. Die altgläubigen Stiftsherren gliederten die eigene Schrift in zwei Teile:
1. Erstens versuchten sie zu beweisen, daß die dem Munizipalstatut zugrundeliegenden
Argumente haltlos und nichtig seien.
2. Zweitens legten sie eigene Argumente vor, mit denen sie die Ablehnung
des Munizipalstatuts begründeten.

B. Dementsprechend nehmen die Verfasser der vorliegenden Schrift ebenfalls
eine Zweiteilung vor:
1. Zuerst befassen sie sich mit dem Versuch der Stiftsherren, die Argumente
des Munizipalstatuts als wertlos zu verwerfen.
2. Daraufhin überprüfen sie die Argumente der Stiftsherren auf ihren

Wahrheitsgehalt hin.

III. Erster Abschnitt: Verteidigung der dem Munizipalstatut zugrundeliegenden
Argumente, die von den Stiftsherren fundamental in Frage gestellt werden
[13 ʳ –32 ᵛ ]
A. Erstes Argument: Sowohl kanonisches als auch Römisches Recht verlangen
von Pfründenanwärtern ein Examen [13 ᵛ –18 ᵛ ].
B. Zweites Argument: Der Kauf kirchlicher Ämter (Simonie) hat in den Stiften
überhand genommen und verursacht gravierende Mißstände [19 ʳ –28 ʳ ].

C. Drittes Argument: Durch die schon lange währende Besetzung geistlicher
Stellen mit ungeeigneten Kandidaten drohen die Stifte der Stadt abhanden
zu kommen [28 ʳ –32 ᵛ ].

IV. Zweiter Abschnitt: Auseinandersetzung mit den Behauptungen, auf die sich
die Stiftsherren in ihrer Ablehnung des Munizipalstatuts stützen [34 ʳ –50 ᵛ ]
 
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