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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 8): Abendmahlsschriften 1529 - 1541 — Gütersloh, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.29834#0024
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20

EINLEITUNG

Im Juni 1528 vollendete Bucer das Werk, das als Beginn seiner Vermittlungsbemü-
hungen verstanden werden kann: die »Vergleichung Doktor Luthers und seins Ge-
gentheyls vom Abentmal Christi« (BDS 2, S. 305-383) - ein als Dialog zwischen ei-
nem Straßburger und einem Nürnberger gestalteter Versuch, eine Brücke zwischen
Bucers und Luthers Abendmahlsvorstellungen zu bauen. Darin knüpfte Bucer an
Übereinstimungen an, die er in Luthers Schrift »Vom Abendmahl Christi, Bekennt-
nis« vom Februar 1528 entdeckt zu haben meinte. Als hilfreich empfand Bucer vor
allem Luthers Rede von einer »sakramentlichen Einigung« der Elemente mit Leib
und Blut Christi, was für den Straßburger durchaus mit einer signifikativen Inter-
pretation der Einsetzungsworte in Einklang zu bringen war. Auch wenn Bucer in
den folgenden Jahren ein Verständnis von Luthers Abendmahlstheologie gewinnen
sollte, das viel nuancierter als das in der »Vergleichung« wiedergegebene war, bildete
die erstmals im Frühjahr 1528 gewonnene Überzeugung, daß beide in der Abend-
mahlsfrage im wesentlichen einig seien, den Grundstein für alle weiteren Unionsbe-
mühungen.
Ebendiese Überzeugung grundsätzlicher Übereinstimmung klingt bereits im er-
sten Dokument unseres Bandes (S.27L) an, dem Fragment eines Abendmahlsgut-
achtens für den Straßburger Rat, das Bucer wohl Ende 1528 oder Anfang 1529 ver-
faßte.
Der Versuch seiner abendmahlstheologischen Annäherung an Luther hatte aller-
dings auch eine politische Dimension. Mit ihr verbunden war nämlich der Wunsch
der oberdeutschen Reichsstädte und des Landgrafen Philipp von Hessen, die Ober-
deutschen vom Odium des »Sakramentierertums« zu befreien und so die Grundlage
für eine breite Allianz der evangelischen Territorien und Reichsstädte zu schaffen.
Dieses Bemühen Bucers kommt in dem zweiten Stück unseres Bandes (S. 34 f.), ei-
nem Abendmahlsbekenntnis für den zweiten Speyerer Reichstag, deutlich zum
Ausdruck. Das Scheitern dieses Vorstoßes führte den hessischen Landgrafen dazu,
ein Theologengespräch im Oktober 1529 nach Marburg einzuberufen, um, selbst
wenn der Konflikt nicht endgültig zu beenden sein sollte, zumindest die Kommuni-
kationswege zwischen Wittenberg und Zürich offenzuhalten. Bucer spielte bei die-
ser Konferenz (BDS 4, S. 323-364) zwar nicht die führende Rolle, wurde aber von
seinen Gegnern im lutherischen Lager trotz des negativen Ausgangs des Gesprächs
nunmehr als ernstzunehmender Gesprächspartner anerkannt.
Der erneute Versuch der Straßburger, den Anschluß an die protestantischen Ter-
ritorien Mitteldeutschlands zu finden und die Isolierung der oberdeutschen Reichs-
städte zu überwinden, läßt sich anhand der Schriften verfolgen, die Bucer aus Anlaß
des Augsburger Reichstages 1m Sommer 1530 verfaßte. Dazu gehören ein 1m Vor-
feld des Reichstages erstelltes Abendmahlsgutachten (BDS 3, S. 322-338), seine am
9. Juli 1530 vorgelegte Confessio Tetrapolitana (BDS 3, S. 35-185) sowie seine erst-
mals 1531 veröffentlichte Apologie dieses Bekenntnisses (BDS 3, S. 194-318).
Bucers Übernahme von Begriffen, die in Luthers Abendmahlsverständnis eine
wichtige Rolle spielten, kommt vor allem im 18. Artikel der Tetrapolitana zum Aus-
druck. Darin erklärte Bucer, daß Christus »in disem sacrament seinen waren leyb
vnnd wares plut warlich zu essen vnnd trincken gipt« (BDS 3, S. 123,33-125,3). Zu-
 
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