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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 8): Abendmahlsschriften 1529 - 1541 — Gütersloh, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.29834#0405
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Nr. 9
Brief Bucers an die Churer

zwischen Oktober 1539 und März 1541

Einleitung
1. Entstehung1
Die genauen Adressaten2 und die präzise Entstehungzeit des im folgenden edierten
Briefes Bucers sind unklar.3 Zweifellos verfaßte ihn Bucer als Begleitschreiben zu
den Abendmahlsartikeln4 5, die er zur gleichen Zeit für die Churer formulierte. Dar-
über hinaus ist sicher, daß Bucer diesen Brief und die entsprechenden Artikel erst
nach der Vollendung seines großen Gutachtens3 für den Churer Reformator Jo-
hannes Comander im Oktober 1539 erstellte, obwohl alle drei - Gutachten, Brief
und Artikel - eindeutig in denselben Entstehungszusammenhang gehören. Wäh-
rend die archivalische Uberlieferung eine gemeinsame Datierung aller drei Stücke
auf Oktober 1539 nahelegt6, finden der Brief und die Abendmahlsartikel erstmals
in einem Brief Comanders an Bullinger vom 7. März 1541 eindeutige Erwähnung7.
Wilhelm Jenny datiert die Schreiben auf das Ende des Jahres 1540, verwechselt dabei
jedoch das umfangreiche Gutachten für Comander mit dem kürzeren Brief an die
Churer und gründet seine Datierung allein auf Comanders verspätete Erwähnung
des Briefes Bucers in einem Schreiben an Bullinger vom 5-Januar 1541.8 So emp-

1. Die ausführlichen Beobachtungen zu Entstehung und Wirkung des Gutachten Bucers für Jo-
hannes Comander (vgl. oben die Einleitung zu Nr. 8, S. 331-343) betreffen auch die Entstehungs-
umstände und die Wirkungsgeschichte des im folgenden edierten Briefes.
2. Bucer selbst spricht seine Adressaten lediglich als »Brüder« an (vgl. unten S. 404,4). In der ar-
chivalischen Uberlieferung werden die Empfänger des Briefes »fratres Curienses« genannt (vgl.
Straßburg StArch, AST 167, fol.23ir). Jenny, Comander, S. 83 nimmt an, daß der Brief an »die
Bündner Brüder in Chur« gerichtet war. Da nicht ausgeschlossen werden kann, daß Bucer den Brief
nicht nur an die Churer evangelische Geistlichkeit, sondern pauschal an Rat und Prediger der Stadt
richtete, wählen wir die allgemeine Formulierung »Churer«.
3. Obwohl Briefe in der Ausgabe der Deutschen Schriften Martin Bucers üblicherweise nicht
ediert werden, wurde in Absprache mit den Editoren der Bucer-Korrespondenz entschieden, Bu-
cers Schreiben an die Churer aufgrund des engen Sachzusammenhangs mit dem Gutachten für Co-
mander (in diesem Band Nr. 8, S. 349-400) und den Artikeln für Chur (in diesem Band Nr. 10,
S.418-457) ausnahmsweise aufzunehmen.
4. Unten als Nr. 10 ediert (vgl. S.418-457).
5. Oben als Nr. 8 ediert (vgl. S. 349-400).
6. So die mehrfachen Notizen Konrad Huberts (Straßburg StArch, AST 152, S.437 sowie AST
167, fol. 220v und 23 ir).
7. Scbieß, Bullingers Korrespondenz I, Nr.25, S. 35; Jenny, Comander, S. 84; vgl. auch unten die
Einleitung zu Nr. 10, S. 411-416.
8. Jenny, Comander, S. 83 f.
 
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