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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 8): Abendmahlsschriften 1529 - 1541 — Gütersloh, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.29834#0033
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Nr. 2
Abendmahlsbekenntnis Straßburgs für den
zweiten Speyerer Reichstag
vor dem 22. April 1529

Einleitung
1. Entstehung
Obwohl bereits der Bucer-Biograph Gustav Anrich1 und die Herausgeber der
Reichstagsakten2 auf das folgende, äußerst knappe Abendmahlsbekenntnis hinge-
wiesen hatten, waren es erst die Forscher Jacques Pollet3 und vor allem Ian Haz-
lett4, die viele Jahrzehnte später auf dessen abendmahlstheologische Bedeutung ge-
bührend aufmerksam machten. Das Dokument entstand im Zusammenhang mit
den miihsamen Versuchen Straßburgs während des zweiten Speyerer Reichstags,
eine theologische Annäherung an Kursachsen zu erreichen. Ziel war, die innerevan-
gelische Einheit zu fördern und der sich abzeichnenden, politisch gefährlichen Iso-
lierung Straßburgs und anderer oberdeutscher Reichsstädte gegenüber dem Kaiser
entgegenzuarbeiten.5
Den zum 2. Februar 1529 angekündigten, aber erst am 15. März eröffneten zwei-
ten Speyerer Reichstag6 wollte der Bruder und Stellvertreter Kaiser Karls V., Erz-
herzog Ferdinand von Österreich, als Gelegenheit nutzen, einen schärferen Kurs
gegen die evangelischen Stände einzuschlagen. Diese hatten bisher von der fakti-
schen Suspension des Wormser Edikts durch die »Verantwortungsformel« des
Reichstagsabschieds von 15267 profitiert. Nun war es das Anliegen der Evangeli-
schen, jene ihnen entgegenkommende Glaubensklausel zu erhalten sowie die inner-
evangelische politische Einheit zu wahren. Jakob Sturm und Matthis Pfarrer vertra-
ten den Straßburger Rat seit dem Beginn der Verhandlungen; der Ammeister Daniel
Mieg schloß sich ihnen am 12. April an, wurde jedoch zur Strafe dafür, daß Straß-

1. Vgl. Anrich, Bucer, S. 50, der das vorliegende Gutachten dem Straßburger Münsterprediger
Kaspar Hedio (zu ihm vgl. Bopp, Die evangelischen Geistlichen, Nr. 2028; Ficker/Winckelmann,
Handschriftenproben II, Nr. 60; Benrath, Historien de l’Eglise) zuschreibt.
2. DRTA.JR 7, S. 820h
3. Pollet I, S. 19-23.
4. Hazlett, Development, S. 266-270.
5. Allgemein hierzu: Hazlett, Development, S. 228-232.
6. Ausführlich hierzu: Kühn, Geschichte des Speyerer Reichstages; vgl. auch Kohnle, Reichstage
der Reformationszeit, S. 461h; Adam, Straßburg, S. 163; Jung, Beiträge zu der Geschichte der Re-
formation.
7. Bis zur Einberufung eines Nationalkonzils solle »ein jeder sich halten, wie er das gegen Gott,
auch kaiserliche Majestät und das Reich getraue zu verantworten« (Greschat, Bucer, S. 99).
 
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